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PDF file - Öko-Institut eV

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•»ko-<strong>Institut</strong> e.V.<br />

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Die Überschrift deutet es schon an: es gibt keine einheitliche europäische Marktordnung.<br />

Vielmehr wurden jeweils für die einzelnen landwirtschaftlichen Erzeugnisse<br />

eigene Marktordnungen geschaffen (GEIGER 1993). Da der Begriff der Marktordnung<br />

im EGV nicht ausdrücklich geregelt ist, unterscheiden sich die Marktordnungen<br />

nicht unerheblich. Dennoch lassen sich zwei Gemeinsamkeiten feststellen: Die<br />

Marktordnungssysteme basieren je nach Produkt vor allem auf Preissystemen und<br />

Beihilfen.<br />

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Preissysteme bestehen vor allem für Getreide, Mais, Zucker, Milch, Milcherzeugnisse,<br />

Rindfleisch und Öle (GEIGER 1993). Preissysteme haben in den Marktordnungen<br />

ein doppelte Funktion: Sicherung eines einheitlichen Preisniveaus im Marktinneren<br />

und Schutz dieses Preisniveaus nach außen gegenüber dem Weltmarkt.<br />

• Die Stützung im Marktinneren erfolgt durch die jährliche Festsetzung eines sogenannten<br />

Interventionspreises durch den Rat der EU. In den jeweiligen Mitgliedstaaten<br />

eingerichtete Interventionsstellen - in Deutschland ist das die BALM,<br />

Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung - kaufen die landwirtschaftlichen<br />

Erzeugnisse gegebenenfalls zu diesem Interventionspreis auf und lagern sie<br />

zwischen (BEUTLER 1993).<br />

• Die Preisstützung im Verhältnis zu Drittländern erfolgt folgendermaßen: Zum<br />

Schutz vor Vermarktung billiger Importerzeugnisse auf dem europäischen Markt<br />

werden an der Grenze sogenannte Abschöpfungen erhoben, die den Preis der importierten<br />

Erzeugnisse dem höheren europäischen Preis angleichen<br />

(BORCHHARDT 1994). Ausländische Produkte werden also „künstlich“ verteuert.<br />

Verschiedene Marktordnungen sehen neben den Preissystemen die Vergabe von<br />

Subventionen vor.<br />

• Die Exportsubventionen garantieren den gemeinschaftlichen Exporteuren, dass sie<br />

ihr Produkt zu den (höheren) europäischen Preisen exportieren können, auch wenn<br />

der Weltmarktpreis eigentlich niedriger ist. Dazu wird schlicht die Differenz zwischen<br />

hohem Gemeinschaftspreis und niedrigerem Weltmarktpreis durch die Gemeinschaft<br />

ausgeglichen (BORCHHARDT 1994).<br />

• Außerdem gibt es weitere Beihilfen für die europäische Landwirtschaft, z.B. Einkommensbeihilfen<br />

67 . Auf Einkommensbeihilfen wird zurückgegriffen, wenn aufgrund<br />

von Verbraucherinteressen oder aus handelspolitischen Gründen ein möglichst<br />

niedriger Marktpreis angestrebt wird. Die Differenz zwischen dem vom Er-<br />

67 Neben den Einkommensbeihilfen, z.B. für Hartweizen, Olivenöl, Raps, Sonnenblumen, Baumwolle, Tabak<br />

und Trockenfutter (Geiger 1993), gibt es noch Pauschalbeihilfen, z.B. für Flachs, Hanf, Hopfen und Saatgut<br />

Geiger 1993). Einkommensbeihilfen setzten für die Berechnung der zu gewährenden Mittel beim Preis an,<br />

während Pauschalbeihilfen flächen- oder mengenbezogen gewährt werden (Borchhardt 1993).

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