PDF file - Öko-Institut eV
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•»ko-<strong>Institut</strong> e.V.<br />
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Die Überschrift deutet es schon an: es gibt keine einheitliche europäische Marktordnung.<br />
Vielmehr wurden jeweils für die einzelnen landwirtschaftlichen Erzeugnisse<br />
eigene Marktordnungen geschaffen (GEIGER 1993). Da der Begriff der Marktordnung<br />
im EGV nicht ausdrücklich geregelt ist, unterscheiden sich die Marktordnungen<br />
nicht unerheblich. Dennoch lassen sich zwei Gemeinsamkeiten feststellen: Die<br />
Marktordnungssysteme basieren je nach Produkt vor allem auf Preissystemen und<br />
Beihilfen.<br />
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Preissysteme bestehen vor allem für Getreide, Mais, Zucker, Milch, Milcherzeugnisse,<br />
Rindfleisch und Öle (GEIGER 1993). Preissysteme haben in den Marktordnungen<br />
ein doppelte Funktion: Sicherung eines einheitlichen Preisniveaus im Marktinneren<br />
und Schutz dieses Preisniveaus nach außen gegenüber dem Weltmarkt.<br />
• Die Stützung im Marktinneren erfolgt durch die jährliche Festsetzung eines sogenannten<br />
Interventionspreises durch den Rat der EU. In den jeweiligen Mitgliedstaaten<br />
eingerichtete Interventionsstellen - in Deutschland ist das die BALM,<br />
Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung - kaufen die landwirtschaftlichen<br />
Erzeugnisse gegebenenfalls zu diesem Interventionspreis auf und lagern sie<br />
zwischen (BEUTLER 1993).<br />
• Die Preisstützung im Verhältnis zu Drittländern erfolgt folgendermaßen: Zum<br />
Schutz vor Vermarktung billiger Importerzeugnisse auf dem europäischen Markt<br />
werden an der Grenze sogenannte Abschöpfungen erhoben, die den Preis der importierten<br />
Erzeugnisse dem höheren europäischen Preis angleichen<br />
(BORCHHARDT 1994). Ausländische Produkte werden also „künstlich“ verteuert.<br />
Verschiedene Marktordnungen sehen neben den Preissystemen die Vergabe von<br />
Subventionen vor.<br />
• Die Exportsubventionen garantieren den gemeinschaftlichen Exporteuren, dass sie<br />
ihr Produkt zu den (höheren) europäischen Preisen exportieren können, auch wenn<br />
der Weltmarktpreis eigentlich niedriger ist. Dazu wird schlicht die Differenz zwischen<br />
hohem Gemeinschaftspreis und niedrigerem Weltmarktpreis durch die Gemeinschaft<br />
ausgeglichen (BORCHHARDT 1994).<br />
• Außerdem gibt es weitere Beihilfen für die europäische Landwirtschaft, z.B. Einkommensbeihilfen<br />
67 . Auf Einkommensbeihilfen wird zurückgegriffen, wenn aufgrund<br />
von Verbraucherinteressen oder aus handelspolitischen Gründen ein möglichst<br />
niedriger Marktpreis angestrebt wird. Die Differenz zwischen dem vom Er-<br />
67 Neben den Einkommensbeihilfen, z.B. für Hartweizen, Olivenöl, Raps, Sonnenblumen, Baumwolle, Tabak<br />
und Trockenfutter (Geiger 1993), gibt es noch Pauschalbeihilfen, z.B. für Flachs, Hanf, Hopfen und Saatgut<br />
Geiger 1993). Einkommensbeihilfen setzten für die Berechnung der zu gewährenden Mittel beim Preis an,<br />
während Pauschalbeihilfen flächen- oder mengenbezogen gewährt werden (Borchhardt 1993).