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PDF file - Öko-Institut eV

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l»ko-<strong>Institut</strong> e.V.<br />

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Die Agrarumweltprogramme sollen dazu beitragen, die in dem fünften EG-<br />

Umweltaktionsprogramm aufgestellten landwirtschaftlichen Ziele einschließlich der<br />

Förderung dauerhafter und umweltgerechter Bewirtschaftungsmethoden zu erreichen.<br />

In dem fünften Umweltaktionsprogramm wurde die Notwendigkeit betont,<br />

Umweltbedingungen entsprechend den Anforderungen des EGV in die Agrarpolitik<br />

einzubeziehen (UMWELTAKTIONSPROGRAMM 1993).<br />

Ein Instrument der Agrarumweltverordnung ist die Vergabe europäischer Beihilfen<br />

für umweltgerechte Landwirtschaft. Beihilfefähig sind nach Art. 2 Agrarumweltverordnung<br />

Landwirte, die sich für mindestens fünf Jahre zu einer der in Art. 2 genannten<br />

umweltfreundlichen Bewirtschaftungsmaßnahmen verpflichten. Die Agrarumweltverordnung<br />

sieht zu diesem Zweck vor, dass jeder EG-Mitgliedstaat sein eigenes,<br />

an den Zielen der Verordnung ausgerichtetes Mehrjahresprogramm ausarbeitet<br />

und von der Kommission genehmigen lässt. Die Mitgliedstaaten können die Beihilfeprogramme<br />

je nach ihren Umweltgegebenheiten auf staatlicher, regionaler<br />

und/oder örtlicher Ebene aufstellen. In Deutschland sind fast alle Programme regionalisiert.<br />

Die beihilfefähigen Maßnahmen der Programme lassen sich in folgende Kategorien<br />

einordnen:<br />

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1. umweltgerechte, auf Ertrag ausgerichtete Flächenbewirtschaftung<br />

a) ökologische Bewirtschaftung<br />

b) nichtökologische, umweltverbessernde Bewirtschaftung<br />

c ) Beibehaltung der bestehenden Wirtschaftsweisen mit geringer Intensität<br />

2. nicht auf Ertrag ausgerichtete Flächenbewirtschaftung<br />

(20-jährige Stillegung, Pflege aufgegebener Flächen, Landschaftspflege, Zutritt<br />

der Öffentlichkeit zu landwirtschaftlichen Flächen)<br />

3. Fortbildungs- und Demonstrationsvorhaben<br />

Die Agrarumweltprogramme werden von der EG je nach Region zwischen 50 und 75<br />

Prozent kofinanziert. Der Restbetrag wird vom Mitgliedstaat oder der Region übernommen.<br />

Zwischen 1995 und 1997 verdreifachten sich die Ausgaben der EG für<br />

Maßnahmen aus den Umweltprogrammen von 485 Mio. auf etwa 1,5 Mrd. ECU.<br />

Auffallend ist, dass zwischen 1993 und 1997 allein 86 Prozent der Ausgaben für diese<br />

Programme in fünf Mitgliedstaaten aufgewendet wurden, nämlich in Österreich<br />

(1,55 Mrd. ECU), Deutschland (1,29 Mrd. ECU) Frankreich (1 Mrd. ECU), Finnland<br />

(798 Mio. ECU) und Italien (714 Mio. ECU).<br />

Wie sich diese Beträge in den genannten Staaten auf die einzelnen Kategorien verteilen,<br />

zeigt die folgende Übersicht:

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