PDF file - Öko-Institut eV
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l»ko-<strong>Institut</strong> e.V.<br />
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Die Agrarumweltprogramme sollen dazu beitragen, die in dem fünften EG-<br />
Umweltaktionsprogramm aufgestellten landwirtschaftlichen Ziele einschließlich der<br />
Förderung dauerhafter und umweltgerechter Bewirtschaftungsmethoden zu erreichen.<br />
In dem fünften Umweltaktionsprogramm wurde die Notwendigkeit betont,<br />
Umweltbedingungen entsprechend den Anforderungen des EGV in die Agrarpolitik<br />
einzubeziehen (UMWELTAKTIONSPROGRAMM 1993).<br />
Ein Instrument der Agrarumweltverordnung ist die Vergabe europäischer Beihilfen<br />
für umweltgerechte Landwirtschaft. Beihilfefähig sind nach Art. 2 Agrarumweltverordnung<br />
Landwirte, die sich für mindestens fünf Jahre zu einer der in Art. 2 genannten<br />
umweltfreundlichen Bewirtschaftungsmaßnahmen verpflichten. Die Agrarumweltverordnung<br />
sieht zu diesem Zweck vor, dass jeder EG-Mitgliedstaat sein eigenes,<br />
an den Zielen der Verordnung ausgerichtetes Mehrjahresprogramm ausarbeitet<br />
und von der Kommission genehmigen lässt. Die Mitgliedstaaten können die Beihilfeprogramme<br />
je nach ihren Umweltgegebenheiten auf staatlicher, regionaler<br />
und/oder örtlicher Ebene aufstellen. In Deutschland sind fast alle Programme regionalisiert.<br />
Die beihilfefähigen Maßnahmen der Programme lassen sich in folgende Kategorien<br />
einordnen:<br />
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1. umweltgerechte, auf Ertrag ausgerichtete Flächenbewirtschaftung<br />
a) ökologische Bewirtschaftung<br />
b) nichtökologische, umweltverbessernde Bewirtschaftung<br />
c ) Beibehaltung der bestehenden Wirtschaftsweisen mit geringer Intensität<br />
2. nicht auf Ertrag ausgerichtete Flächenbewirtschaftung<br />
(20-jährige Stillegung, Pflege aufgegebener Flächen, Landschaftspflege, Zutritt<br />
der Öffentlichkeit zu landwirtschaftlichen Flächen)<br />
3. Fortbildungs- und Demonstrationsvorhaben<br />
Die Agrarumweltprogramme werden von der EG je nach Region zwischen 50 und 75<br />
Prozent kofinanziert. Der Restbetrag wird vom Mitgliedstaat oder der Region übernommen.<br />
Zwischen 1995 und 1997 verdreifachten sich die Ausgaben der EG für<br />
Maßnahmen aus den Umweltprogrammen von 485 Mio. auf etwa 1,5 Mrd. ECU.<br />
Auffallend ist, dass zwischen 1993 und 1997 allein 86 Prozent der Ausgaben für diese<br />
Programme in fünf Mitgliedstaaten aufgewendet wurden, nämlich in Österreich<br />
(1,55 Mrd. ECU), Deutschland (1,29 Mrd. ECU) Frankreich (1 Mrd. ECU), Finnland<br />
(798 Mio. ECU) und Italien (714 Mio. ECU).<br />
Wie sich diese Beträge in den genannten Staaten auf die einzelnen Kategorien verteilen,<br />
zeigt die folgende Übersicht: