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PDF file - Öko-Institut eV

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•»ko-<strong>Institut</strong> e.V.<br />

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Die Agrarministerkonferenz der EU beschloss im Juni 1992 die durchgreifendste<br />

Reform der GAP seit ihrem Bestehen. Mit dieser Reform sollte den schwerwiegenden<br />

Problemen und negativen Auswirkungen der bisherigen Agrarpolitik begegnet<br />

werden (vgl. http://europa.eu.int/pol/agr/newcapde.htm). Der Reform von 1992 liegt<br />

darüber hinaus ein internationales Szenario zugrunde: Die EU wollte mit der Reform<br />

von 1992 die Voraussetzungen für den Abschluss der Uruguay-Runde schaffen, um<br />

sich auch im Agrarbereich weiter am Geschehen auf dem internationalen Weltmarkt<br />

beteiligen zu können.<br />

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Die Reform von 1992 verfolgt im wesentlichen vier Ziele:<br />

• Preissenkungen bei den EG-Agrarerzeugnissen, um die Wettbewerbsfähigkeit der<br />

EG auf dem Agrarmarkt zu sichern.<br />

• Die Landwirte erhalten zur Sicherung ihres Lebensstandards direkte Ausgleichszahlungen<br />

(Einkommensbeihilfen). Dadurch soll der Einkommensverlust aufgrund<br />

der niedrigeren Preise ausgeglichen werden.<br />

• Die Ausgleichsbeihilfen werden teilweise davon abhängig gemacht, dass das Land<br />

nicht mehr zur Erzeugung genutzt wird (sog. Flächenstillegungsprämien).<br />

• Flankierende Maßnahmen zum Umweltschutz in der Landwirtschaft (sog. Agrarumweltverordnung<br />

70 ), zur Aufforstung und zum Vorruhestand. Mit der Agrarumweltverordnung<br />

werden den Landwirten neue Möglichkeiten eröffnet, umweltgerechte<br />

und den natürlichen Lebensraum schützende landwirtschaftliche Produktionsverfahren<br />

einzuführen.<br />

Durch dieses Reformpaket sollte eine Anpassung der landwirtschaftlichen Produktion<br />

an die Erfordernisse der Marktwirtschaft erreicht werden. Die Überschussproduktion<br />

wurde dadurch jedoch nicht eingedämmt, denn nach wie vor wird die hochproduktive<br />

Wirtschaftsweise der Betriebe in den Vordergrund gestellt (Euronatur 1995).<br />

Auch die Ausgleichszahlungen und Direktbeihilfen haben nicht zu einer gerechteren<br />

Verteilung der Mittel geführt. Nach wie vor sind die Größe des Betriebes und die<br />

erwirtschafteten Erträge bei der Vergabe der Mittel die entscheidenden Kriterien<br />

(Euronatur 1995). Durch Flächenstilllegungen eingetretene Einkommensverluste<br />

werden insbesondere von Großbetrieben durch noch mehr Rationalisierung und Intensivierung<br />

der verbleibenden Flächen ausgeglichen. Außerdem sind in vielen Regionen<br />

kurzfristige Flächenstillegungen die Regel und verhindern einen Wiederaufbau<br />

der Natur (EURES 1998). Ob wenigstens die flankierenden Maßnahmen zum<br />

Umweltschutz den erhofften Erfolg hatten, wird die Untersuchung zur Agrarumweltverordnung<br />

aufzeigen.<br />

70 VO (EWG) 2078/92.

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