PDF file - Öko-Institut eV
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•»ko-<strong>Institut</strong> e.V.<br />
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Die Agrarministerkonferenz der EU beschloss im Juni 1992 die durchgreifendste<br />
Reform der GAP seit ihrem Bestehen. Mit dieser Reform sollte den schwerwiegenden<br />
Problemen und negativen Auswirkungen der bisherigen Agrarpolitik begegnet<br />
werden (vgl. http://europa.eu.int/pol/agr/newcapde.htm). Der Reform von 1992 liegt<br />
darüber hinaus ein internationales Szenario zugrunde: Die EU wollte mit der Reform<br />
von 1992 die Voraussetzungen für den Abschluss der Uruguay-Runde schaffen, um<br />
sich auch im Agrarbereich weiter am Geschehen auf dem internationalen Weltmarkt<br />
beteiligen zu können.<br />
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Die Reform von 1992 verfolgt im wesentlichen vier Ziele:<br />
• Preissenkungen bei den EG-Agrarerzeugnissen, um die Wettbewerbsfähigkeit der<br />
EG auf dem Agrarmarkt zu sichern.<br />
• Die Landwirte erhalten zur Sicherung ihres Lebensstandards direkte Ausgleichszahlungen<br />
(Einkommensbeihilfen). Dadurch soll der Einkommensverlust aufgrund<br />
der niedrigeren Preise ausgeglichen werden.<br />
• Die Ausgleichsbeihilfen werden teilweise davon abhängig gemacht, dass das Land<br />
nicht mehr zur Erzeugung genutzt wird (sog. Flächenstillegungsprämien).<br />
• Flankierende Maßnahmen zum Umweltschutz in der Landwirtschaft (sog. Agrarumweltverordnung<br />
70 ), zur Aufforstung und zum Vorruhestand. Mit der Agrarumweltverordnung<br />
werden den Landwirten neue Möglichkeiten eröffnet, umweltgerechte<br />
und den natürlichen Lebensraum schützende landwirtschaftliche Produktionsverfahren<br />
einzuführen.<br />
Durch dieses Reformpaket sollte eine Anpassung der landwirtschaftlichen Produktion<br />
an die Erfordernisse der Marktwirtschaft erreicht werden. Die Überschussproduktion<br />
wurde dadurch jedoch nicht eingedämmt, denn nach wie vor wird die hochproduktive<br />
Wirtschaftsweise der Betriebe in den Vordergrund gestellt (Euronatur 1995).<br />
Auch die Ausgleichszahlungen und Direktbeihilfen haben nicht zu einer gerechteren<br />
Verteilung der Mittel geführt. Nach wie vor sind die Größe des Betriebes und die<br />
erwirtschafteten Erträge bei der Vergabe der Mittel die entscheidenden Kriterien<br />
(Euronatur 1995). Durch Flächenstilllegungen eingetretene Einkommensverluste<br />
werden insbesondere von Großbetrieben durch noch mehr Rationalisierung und Intensivierung<br />
der verbleibenden Flächen ausgeglichen. Außerdem sind in vielen Regionen<br />
kurzfristige Flächenstillegungen die Regel und verhindern einen Wiederaufbau<br />
der Natur (EURES 1998). Ob wenigstens die flankierenden Maßnahmen zum<br />
Umweltschutz den erhofften Erfolg hatten, wird die Untersuchung zur Agrarumweltverordnung<br />
aufzeigen.<br />
70 VO (EWG) 2078/92.