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PDF file - Öko-Institut eV

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•»ko-<strong>Institut</strong> e.V.<br />

Der ohnehin nur noch geringe Spielraum der Mitgliedstaaten für eigene Regelungen<br />

wird weiter zurückgehen. Denn die Entwicklung des europäischen Lebensmittelrechts<br />

soll zunehmend durch Verordnungen anstelle von Richtlinien erfolgen. Da die<br />

Verordnungen unmittelbar geltendes nationales Recht darstellen, ist den Mitgliedstaaten<br />

der Erlass entgegenstehender oder strengerer nationaler Vorschriften dann<br />

prinzipiell untersagt.<br />

=XVDPPHQIDVVXQJ<br />

Mit der fortschreitenden Verwirklichung des Binnenmarktes wurden die einzelstaatlichen<br />

Regelungen mehr und mehr durch Rechtsvorschriften der Gemeinschaft ersetzt.<br />

Weitere Einschränkungen erfahren die Mitgliedstaaten durch das Prinzip der<br />

gegenseitigen Anerkennung. Es bleibt ihnen also nur noch wenig Spielraum für eigene<br />

gesetzgeberische Initiativen. Die Kommission hat in ihrem Grünbuch von 1997<br />

insoweit richtig erkannt, dass die EU deshalb alle Möglichkeiten ausschöpfen muss,<br />

um ein hohes Schutzniveau zu gewährleisten und um den berechtigten Forderungen<br />

der VerbraucherInnen zu entsprechen. Diesem Anspruch kann die EU zum einen<br />

durch eine verbraucherfreundliche Politik bzw. Rechtsprechung und zum anderen<br />

durch entsprechende Vorschriften in ihren Rechtsakten gerecht werden. Von einer<br />

verbraucherfreundlichen Politik ist die EU - wie die BSE-Krise zeigt - noch weit<br />

entfernt. Die Beispiele verdeutlichen außerdem, dass Verbraucherschutz als Rechtfertigungsgrund<br />

für Importverbote nur eine untergeordnete Rolle spielt. Vielmehr<br />

wird auf eine entsprechende Kennzeichnung der Produkte verwiesen. Entscheidend<br />

ist also, ob die in verschiedenen Rechtsakten der EU erlassenen Vorschriften der<br />

Lebensmittelkennzeichnung den VerbraucherInnen ausreichend Schutz bieten.<br />

'LH/HEHQVPLWWHONHQQ]HLFKQXQJ<br />

Das Kennzeichnungsrecht spielt im EG-Kontext eine überragende Rolle, hat sich<br />

doch die EG-Rechtsprechung dafür ausgesprochen, die Kennzeichnung als das mildere<br />

Mittel im Verhältnis zu den Verkehrsverboten für ausreichend zu erachten, um<br />

den Verbraucherschutz zu gewährleisten. Welche inhaltlichen Anforderungen an die<br />

Kennzeichnung gestellt werden, hängt von dem zu Grunde gelegten Verbraucherleitbild<br />

ab.<br />

(LQ(XURSDGHUYHUVFKLHGHQHQ9HUEUDXFKHUOHLWELOGHU<br />

Die Auswahlkriterien und das Kaufverhalten der VerbraucherInnen sind in den verschiedenen<br />

europäischen Staaten unterschiedlich ausgeprägt. Die Verbraucherleitbilder<br />

gehen vom „unmündigen“, besonders schützenswerten bis hin zum „aufgeklärten“,<br />

weitgehend selbstentscheidungsfähigen Konsumenten aus.<br />

So sind beispielsweise in Großbritannien oder in Italien alle Lebensmittel handelsfähig,<br />

die nicht gesundheitsgefährdend sind und eine Kennzeichnung ihrer Inhaltsstoffe<br />

bzw. Zusammensetzung tragen (GÖRGEN 1996); (RINGEL 1996). Dort geht man<br />

von einem/einer sachkundigen und aufmerksamen VerbraucherIn aus, welche/r die

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