PDF file - Öko-Institut eV
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•»ko-<strong>Institut</strong> e.V.<br />
Der ohnehin nur noch geringe Spielraum der Mitgliedstaaten für eigene Regelungen<br />
wird weiter zurückgehen. Denn die Entwicklung des europäischen Lebensmittelrechts<br />
soll zunehmend durch Verordnungen anstelle von Richtlinien erfolgen. Da die<br />
Verordnungen unmittelbar geltendes nationales Recht darstellen, ist den Mitgliedstaaten<br />
der Erlass entgegenstehender oder strengerer nationaler Vorschriften dann<br />
prinzipiell untersagt.<br />
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Mit der fortschreitenden Verwirklichung des Binnenmarktes wurden die einzelstaatlichen<br />
Regelungen mehr und mehr durch Rechtsvorschriften der Gemeinschaft ersetzt.<br />
Weitere Einschränkungen erfahren die Mitgliedstaaten durch das Prinzip der<br />
gegenseitigen Anerkennung. Es bleibt ihnen also nur noch wenig Spielraum für eigene<br />
gesetzgeberische Initiativen. Die Kommission hat in ihrem Grünbuch von 1997<br />
insoweit richtig erkannt, dass die EU deshalb alle Möglichkeiten ausschöpfen muss,<br />
um ein hohes Schutzniveau zu gewährleisten und um den berechtigten Forderungen<br />
der VerbraucherInnen zu entsprechen. Diesem Anspruch kann die EU zum einen<br />
durch eine verbraucherfreundliche Politik bzw. Rechtsprechung und zum anderen<br />
durch entsprechende Vorschriften in ihren Rechtsakten gerecht werden. Von einer<br />
verbraucherfreundlichen Politik ist die EU - wie die BSE-Krise zeigt - noch weit<br />
entfernt. Die Beispiele verdeutlichen außerdem, dass Verbraucherschutz als Rechtfertigungsgrund<br />
für Importverbote nur eine untergeordnete Rolle spielt. Vielmehr<br />
wird auf eine entsprechende Kennzeichnung der Produkte verwiesen. Entscheidend<br />
ist also, ob die in verschiedenen Rechtsakten der EU erlassenen Vorschriften der<br />
Lebensmittelkennzeichnung den VerbraucherInnen ausreichend Schutz bieten.<br />
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Das Kennzeichnungsrecht spielt im EG-Kontext eine überragende Rolle, hat sich<br />
doch die EG-Rechtsprechung dafür ausgesprochen, die Kennzeichnung als das mildere<br />
Mittel im Verhältnis zu den Verkehrsverboten für ausreichend zu erachten, um<br />
den Verbraucherschutz zu gewährleisten. Welche inhaltlichen Anforderungen an die<br />
Kennzeichnung gestellt werden, hängt von dem zu Grunde gelegten Verbraucherleitbild<br />
ab.<br />
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Die Auswahlkriterien und das Kaufverhalten der VerbraucherInnen sind in den verschiedenen<br />
europäischen Staaten unterschiedlich ausgeprägt. Die Verbraucherleitbilder<br />
gehen vom „unmündigen“, besonders schützenswerten bis hin zum „aufgeklärten“,<br />
weitgehend selbstentscheidungsfähigen Konsumenten aus.<br />
So sind beispielsweise in Großbritannien oder in Italien alle Lebensmittel handelsfähig,<br />
die nicht gesundheitsgefährdend sind und eine Kennzeichnung ihrer Inhaltsstoffe<br />
bzw. Zusammensetzung tragen (GÖRGEN 1996); (RINGEL 1996). Dort geht man<br />
von einem/einer sachkundigen und aufmerksamen VerbraucherIn aus, welche/r die