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PDF file - Öko-Institut eV

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l»ko-<strong>Institut</strong> e.V.<br />

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Etikettierung von Lebensmitteln liest und sich daraufhin für oder gegen ein Produkt<br />

entscheidet. Gentechnisch veränderte Lebensmittel - wie Tomaten - sind in Großbritannien<br />

schon seit geraumer Zeit mit entsprechender Kennzeichnung auf dem Markt<br />

erhältlich. Problematisch ist dieses Verbraucherleitbild, weil es nur diejenigen vor<br />

falschen Erwartungen schützt, die beim Kauf eines Produkts das gesamte Etikett<br />

aufmerksam lesen.<br />

Dem deutschen Lebensmittelrecht liegt demgegenüber ein Verbraucherleitbild<br />

zugrunde, das die Schutzwürdigkeit des/der VerbraucherIn stärker betont. Hierzulande<br />

vertrauen VerbraucherInnen darauf, dass Lebensmittel in traditioneller Weise zusammengesetzt<br />

sind und den allgemeinen wissenschaftlichen Anschauungen entsprechen<br />

(REINECKE 1997). Man geht deshalb von sachunkundigen VerbraucherInnen<br />

aus, die eine Lebensmittelkennzeichnung bestenfalls flüchtig lesen und deshalb nicht<br />

allein durch Kennzeichnungsvorschriften geschützt werden können. In Deutschland<br />

hat sich deshalb ein starker staatlicher Verbraucherschutz, z.B. durch den Erlass<br />

konkreter Produktvorschriften und gegebenenfalls Verkehrsverbote durchgesetzt<br />

(RINGEL 1996).<br />

Dagegen geht der EuGH aufbauend auf dem Cassis-de-Dijon-Urteil von 1979 in<br />

ständiger Rechtsprechung von mündigen europäischen VerbraucherInnen aus<br />

(RINGEL 1996). Er vertritt das Leitbild von einem entwicklungsoffenen und kritischen<br />

Verbraucher, dem es zuzumuten sei, selbständig zu entscheiden und bisherige<br />

Konsumgewohnheiten zu ändern. Der europäische Verbraucher ist deshalb weniger<br />

schutzwürdig, sondern muss selbständig entscheiden, welche Produkte seinen Gesundheitsvorstellungen<br />

entsprechen. Der EuGH berücksichtigt bei seinem Leitbild<br />

jedoch nicht die aktuellen gesellschaftlichen Einflüsse: Die Schnelllebigkeit im Alltag<br />

lässt den VerbraucherInnen keine Zeit, sich über jedes einzelne Produkt eingehend<br />

zu informieren, ein übergroßes Warenangebot erschwert die Auswahl und nicht<br />

zuletzt schränkt ein nur begrenztes Ausgabenbudget die Produktauswahl für viele<br />

VerbraucherInnen erheblich ein.<br />

Es bleibt die Frage, ob die europäischen Kennzeichnungsregelungen ausreichend<br />

sind, um ein solches Leitbild für die VerbraucherInnen in zumutbarer Weise in die<br />

Praxis umzusetzen.<br />

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Die Lebensmittelkennzeichnung wird grundlegend durch die Kennzeichnungs-<br />

Richtlinie 56 geregelt.<br />

So muss auf einem in Europa gehandelten Produkt die Verkehrsbezeichnung, die<br />

Liste der Zutaten, die Füllmenge, das Haltbarkeitsdatum, Name und Anschrift des<br />

Herstellers und eine Chargennummer angegeben sein (Art. 1-10 RL 79/112/EWG).<br />

56 RL 79/112/EWG.

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