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PDF file - Öko-Institut eV

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l»ko-<strong>Institut</strong> e.V.<br />

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tionalen Sprachgebrauch TREM genannt (Trade Related Environmental Measures -<br />

TREM).<br />

Ein Mitgliedstaat kann ein Interesse daran haben, eine TREM zu erlassen, weil er im<br />

Hinblick auf ein bestimmtes Umweltgut konkreten Handlungsbedarf sieht. Der Staat<br />

wird sozusagen im „Alleingang“ tätig, ohne sich auf die Regelungen einer internationalen<br />

Vereinbarung zu berufen. Der Thunfisch-Delphin-Fall ist dafür ein Beispiel.<br />

Solche nationalen Maßnahmen, die von Staaten im Alleingang getroffen werden,<br />

haben nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn sie den strengen Anforderungen des SPS<br />

bzw. des Art. XX GATT gerecht werden. Die Entscheidung des Schiedsgerichtes im<br />

Thunfisch-Delphin-Fall weist darauf hin, dass ein „Greening the GATT“ durch Stärkung<br />

von unilateralen Maßnahmen derzeit von der WTO nicht befürwortet wird.<br />

Vielmehr dokumentieren der Thunfisch-Delphin- und der darauf aufbauende Turtle-<br />

Shrimps-Fall, daß die WTO-Panels multilateralen Lösungen den Vorzug geben<br />

(SHAW 1997). Multilaterale Lösungen haben den Anschein, aufgrund gemeinsamer<br />

Verhandlungen zwischen den Staaten weniger anfällig für willkürliche Beschränkungen<br />

zu sein und ein gemeinsam legitimiertes Schutzziel zu verfolgen (EWING<br />

1997). Damit befinden sich die Panels in guter Gesellschaft: Auch die Rio Deklaration<br />

von 1992 legt in Artikel 12 fest, dass globale Umweltprobleme durch Maßnahmen<br />

gelöst werden sollen, die auf einem internationalen Konsens beruhen. In Kapitel 39<br />

der Agenda 21 heißt es weiter, unilaterale Maßnahmen, die über die Rechtssetzungsbefugnis<br />

eines Landes hinausgehen, sollten vermieden werden.<br />

Dessen ungeachtet gibt es Stimmen, die unilaterale Maßnahmen befürworten und<br />

diesbezüglich eine Reform des GATT für notwendig erachten (HELM 1996). Es sei<br />

in der politischen Praxis zu schwierig und häufig sehr langwierig, bei internationalen<br />

Umweltproblemen eine umfassende Kooperation der beteiligten Staaten zu erlangen.<br />

Wenn kooperative Lösungen nicht zustande kämen, müsse den einzelnen Ländern<br />

ein Alleingang ermöglicht werden 34 .<br />

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Derzeit enthalten etwa zehn Prozent der rund 180 multilateralen Umweltschutzabkommen<br />

handelsbeschränkende Maßnahmen, deren GATT-Konformität nicht eindeutig<br />

geklärt ist (BRACK 1997).<br />

Die Interpretationen der dargestellten Panel-Entscheidungen führen vor allem an drei<br />

Punkten zu Konflikten zwischen MEAs und dem GATT: Die Auslegung des Begriffs<br />

„notwendig“ in Art. XX GATT; das Problem exterritorialer Maßnahmen in Art. XX<br />

GATT, die Auslegung des Begriffs „like product“ in Art. III Absatz 4 GATT als lediglich<br />

produkt- und nicht produktionsbezogene Vorschrift.<br />

34 Allerdings müsste dann einem protektionistischen Mißbrauch vorgebeugt werden, indem eindeutige Kriterien<br />

für die Zulässigkeit unilateraler Handelsbeschränkungen beschlossen würden (s. zu den einzelnen Kriterien<br />

(HELM 1996)).

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