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PDF file - Öko-Institut eV

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•»ko-<strong>Institut</strong> e.V.<br />

einem WTO-Panel entschieden (SHAW 1997). Dies entspricht der Forderung der<br />

Entwicklungsländer. Häufig sind die Entwicklungsländer nicht Mitglied von MEAs,<br />

und befürchten deshalb Nachteile, wenn sie sich der Rechtsprechung eines Streitbeilegungsorgans<br />

der MEAs unterwerfen müssen, an dem sie selbst nicht beteiligt sind<br />

(CHAYTOR 1997). Die Entwicklungsländer befürworten deshalb im Zweifel eine<br />

Streitbeilegung vor einem WTO-Panel. 39<br />

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Vielfach werden weitere Einzelforderungen erhoben, die eine <strong>Öko</strong>logisierung des<br />

GATT ermöglichen sollen. Dargestellt werden hier nur zwei weitere Forderungen,<br />

die in Zusammenhang mit den bisherigen Ausführungen, insbesondere Zöllen und<br />

<strong>Öko</strong>-Labels, stehen.<br />

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Das GATT verbietet, dass ein Mitgliedsstaat seine höheren Umweltstandards, insbesondere<br />

im Hinblick auf das Produktionsverfahren - wie im Thunfisch-Delphin-Fall<br />

ersichtlich - einem anderen Staat mit Hilfe von Importbeschränkungen aufzwingt.<br />

Dennoch haben die Industrie und die Umweltschützer in den fortgeschrittenen Ländern<br />

ein Interesse daran, ihre zum Teil mühsam erkämpften Umweltstandards aufrecht<br />

erhalten zu können. Unter dem Stichwort Internalisierung von Umweltfolgekosten<br />

wird deshalb gefordert, dass bei umweltschädigenden Produktionsverfahren<br />

Einfuhrzölle erhoben werden dürfen (HAUSER 1995); (HELM 1996). Hintergrund<br />

dieser Forderung ist das sogenannte Verursacherprinzip, das von Industrie- wie Entwicklungsländer<br />

auf der Rio Konferenz 1992 anerkannt wurde: Jeder Staat soll für<br />

die Vermeidung oder Beseitigung seiner Umweltbelastungen verantwortlich gemacht<br />

werden, indem die Kosten internalisiert, also dem jeweiligen Verursacher zugerechnet<br />

werden. Erst auf dieser Basis ist ein Handel möglich, der nicht zu Lasten der<br />

Umwelt geht. In der Praxis sieht dies folgendermaßen aus: Ein Land, das niedrige<br />

Umweltbestimmungen unterhält, muss damit rechnen, der GATT-widrigen Subventionierung<br />

seiner Produzenten angeklagt zu werden. Die aus diesem Land stammenden<br />

Exporte könnten dann an der Grenze des Einfuhrlandes mit Ausgleichszöllen<br />

belegt werden (ARDEN-CLAKE 1991) 40 .<br />

39 Allerdings ist dies nicht durchgängig so. Im Rahmen der Verhandlungen zu einem Biosafety-Protokoll unter<br />

dem Dach der Konvention zur biologischen Vielfalt plädieren viele Entwicklungsländer für den umgekehrten<br />

Weg.<br />

40 Ein solcher unilateral geprägter Vorschlag stößt bei den Vertretern eines liberalen und multilateralen Handelssystems<br />

auf wenig Begeisterung (Thomas 1993). Auf diese Weise könne eine für den Welthandel bedenkliche<br />

Entwicklung eingeleitet werden, denn wenn unterschiedliche Umweltregimes als Rechtfertigung<br />

für Handelsbeschränkungen aufgeführt werden, könnte dies auch auf andere regulatorische Differenzen zwischen<br />

den Mitgliedstaaten, wie z.B. sozialpolitische Gesichtspunkte ausgeweitet werden (Thomas 1993). Aus<br />

der Sicht einer nachhaltigen Entwicklung, die ja auch soziale Aspekte gleichrangig berücksichtigen soll, wäre<br />

dies durchaus wünschenswert.

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