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Städtebauliches Konzept Südzuckerareal (13,75 MB) - Groß-Gerau

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Natur- und Umweltbelange<br />

Arten und Biotope<br />

Es wird ein Vorkommen der nach FFH-<br />

RL unter Schutz gestellten Mauereidechse<br />

vermutet. Detaillierte Aussagen<br />

können erst nach Abschluss der faunistische<br />

Untersuchung in 20<strong>13</strong> getroffen<br />

werden. Sollten im Zuge dessen die vermuteten<br />

Artenvorkommen belegt werden,<br />

müssen entsprechende Kompensationsmaßnahmen<br />

und/oder Umsiedlungsmaßnahmen<br />

geplant werden.<br />

Arten<br />

Das einst nahezu vollständig versiegelte<br />

Südzucker-Gelände wurde im Jahr 2010<br />

vollständig abgeräumt und liegt seither<br />

brach. Ohne gegenwirkende Maßnahmen<br />

ist, auf Grund der angrenzenden<br />

natürlichen Flächen, eine schnell<br />

voranschreitende Sukzession zu erwarten.<br />

Auch eine Einwanderung unter<br />

Schutz gestellter Arten aus den umliegenden<br />

Habitaten (Gleisanlagen, Natura<br />

2000-Gebiete) kann nicht ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Hervorgehend aus dem Protokoll<br />

zum Scopingtermin zum Bebauungsplan<br />

„Südzucker-Gelände“ zur einstigen<br />

Rewe-Planung (Skibbe/Jansen),<br />

wird über ein Vorkommen der Mauereidechse<br />

(Podarcis muralis) im Süden<br />

des Geländes diskutiert. Weitere Hinweise<br />

zu einem Mauereidechsenvorkommen<br />

finden sich im Artikel von Ingo<br />

Kober in der Zeitschrift „elaphe“ der<br />

Deutschen Gesellschaft für Herpetologie<br />

und Terrarienkunde (Heft 1/2010<br />

Jahrgang 18). Hier wird ausführlich eine<br />

Mauereidechsenpopulation dokumentiert,<br />

welche sich an der im Süden des<br />

Südzucker-Geländes verlaufenden Backsteinmauer<br />

etabliert hatte. Die Art ist im<br />

Anhang IV der FFH-Richtlinie gelistet und<br />

steht somit unter besonderem Rechtsschutz<br />

der EU. Dieser Artenschutz gilt<br />

unabhängig von Schutzgebieten in ganz<br />

Europa. Zusätzlich besteht für die Art<br />

eine strenge Unterschutzstellung nach<br />

dem Bundesnaturschutzgesetz (Besonders<br />

geschützte Art nach BNatschG).<br />

Die Feststellung der tatsächlichen Artenvorkommen<br />

auf dem <strong>Südzuckerareal</strong><br />

kann jedoch nur durch eine faunistische<br />

Erhebung erfolgen.<br />

Während der Vorbegehung konnte diesbezüglich<br />

eine erste Abschätzung zum<br />

Untersuchungsbedarf getätigt werden.<br />

Demnach werden spezielle Untersuchungen<br />

zum Vorkommen von Fledermäusen,<br />

Vögeln (Specht, Offenlandarten), Amphibien<br />

(Kreuzkröte, Wechselkröte), Reptilien<br />

(Mauereidechse, Zauneidechse) und<br />

Insekten (Heuschrecken, Schmetterlinge,<br />

Falter) nötig. Die Untersuchungen<br />

werden mit 4 bis 9 Begehungen, je nach<br />

zu untersuchender Art, im Zeitraum von<br />

Mai bis September veranschlagt. Sollten<br />

im Zuge dessen die vermuteten Artenvorkommen<br />

belegt werden, müssen entsprechende<br />

Kompensationsmaßnahmen<br />

und/oder Umsiedlungsmaßnahmen<br />

geplant werden.<br />

Aktuelle lokale Angaben zu faunistischen<br />

Belangen werden nach Fertigstellung<br />

des Faunistischen Gutachtens ergänzt.<br />

Aufgrund der vorliegenden Datengrundlage<br />

sowie bisherigen Ortbegehungen<br />

ist vorgesehen insbesondere folgende<br />

Tierarten/-gruppen zu untersuchen:<br />

--Fledermäuse<br />

--Vögel<br />

--Amphibien<br />

--Reptilien<br />

--Heuschrecken<br />

32 Natur- und Umweltbelange

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