Städtebauliches Konzept Südzuckerareal (13,75 MB) - Groß-Gerau
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Natur- und Umweltbelange<br />
Arten und Biotope<br />
Es wird ein Vorkommen der nach FFH-<br />
RL unter Schutz gestellten Mauereidechse<br />
vermutet. Detaillierte Aussagen<br />
können erst nach Abschluss der faunistische<br />
Untersuchung in 20<strong>13</strong> getroffen<br />
werden. Sollten im Zuge dessen die vermuteten<br />
Artenvorkommen belegt werden,<br />
müssen entsprechende Kompensationsmaßnahmen<br />
und/oder Umsiedlungsmaßnahmen<br />
geplant werden.<br />
Arten<br />
Das einst nahezu vollständig versiegelte<br />
Südzucker-Gelände wurde im Jahr 2010<br />
vollständig abgeräumt und liegt seither<br />
brach. Ohne gegenwirkende Maßnahmen<br />
ist, auf Grund der angrenzenden<br />
natürlichen Flächen, eine schnell<br />
voranschreitende Sukzession zu erwarten.<br />
Auch eine Einwanderung unter<br />
Schutz gestellter Arten aus den umliegenden<br />
Habitaten (Gleisanlagen, Natura<br />
2000-Gebiete) kann nicht ausgeschlossen<br />
werden.<br />
Hervorgehend aus dem Protokoll<br />
zum Scopingtermin zum Bebauungsplan<br />
„Südzucker-Gelände“ zur einstigen<br />
Rewe-Planung (Skibbe/Jansen),<br />
wird über ein Vorkommen der Mauereidechse<br />
(Podarcis muralis) im Süden<br />
des Geländes diskutiert. Weitere Hinweise<br />
zu einem Mauereidechsenvorkommen<br />
finden sich im Artikel von Ingo<br />
Kober in der Zeitschrift „elaphe“ der<br />
Deutschen Gesellschaft für Herpetologie<br />
und Terrarienkunde (Heft 1/2010<br />
Jahrgang 18). Hier wird ausführlich eine<br />
Mauereidechsenpopulation dokumentiert,<br />
welche sich an der im Süden des<br />
Südzucker-Geländes verlaufenden Backsteinmauer<br />
etabliert hatte. Die Art ist im<br />
Anhang IV der FFH-Richtlinie gelistet und<br />
steht somit unter besonderem Rechtsschutz<br />
der EU. Dieser Artenschutz gilt<br />
unabhängig von Schutzgebieten in ganz<br />
Europa. Zusätzlich besteht für die Art<br />
eine strenge Unterschutzstellung nach<br />
dem Bundesnaturschutzgesetz (Besonders<br />
geschützte Art nach BNatschG).<br />
Die Feststellung der tatsächlichen Artenvorkommen<br />
auf dem <strong>Südzuckerareal</strong><br />
kann jedoch nur durch eine faunistische<br />
Erhebung erfolgen.<br />
Während der Vorbegehung konnte diesbezüglich<br />
eine erste Abschätzung zum<br />
Untersuchungsbedarf getätigt werden.<br />
Demnach werden spezielle Untersuchungen<br />
zum Vorkommen von Fledermäusen,<br />
Vögeln (Specht, Offenlandarten), Amphibien<br />
(Kreuzkröte, Wechselkröte), Reptilien<br />
(Mauereidechse, Zauneidechse) und<br />
Insekten (Heuschrecken, Schmetterlinge,<br />
Falter) nötig. Die Untersuchungen<br />
werden mit 4 bis 9 Begehungen, je nach<br />
zu untersuchender Art, im Zeitraum von<br />
Mai bis September veranschlagt. Sollten<br />
im Zuge dessen die vermuteten Artenvorkommen<br />
belegt werden, müssen entsprechende<br />
Kompensationsmaßnahmen<br />
und/oder Umsiedlungsmaßnahmen<br />
geplant werden.<br />
Aktuelle lokale Angaben zu faunistischen<br />
Belangen werden nach Fertigstellung<br />
des Faunistischen Gutachtens ergänzt.<br />
Aufgrund der vorliegenden Datengrundlage<br />
sowie bisherigen Ortbegehungen<br />
ist vorgesehen insbesondere folgende<br />
Tierarten/-gruppen zu untersuchen:<br />
--Fledermäuse<br />
--Vögel<br />
--Amphibien<br />
--Reptilien<br />
--Heuschrecken<br />
32 Natur- und Umweltbelange