Städtebauliches Konzept Südzuckerareal (13,75 MB) - Groß-Gerau
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Bestehende Planungen<br />
Bebauungspläne<br />
Für den <strong>Groß</strong>teil des Südzuckergeländes<br />
liegt kein rechtskräftiger B-Plan<br />
vor, die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit<br />
richtet sich nach § 35 BauGB.<br />
Ausnahmen bilden der nordwestliche<br />
Grundstücksbereich (Teilfläche B-Plan<br />
„Im Schachen“ und eine Fläche entlang<br />
der Fabrikstraße (B-Plan „Fabrikstraße“).<br />
Die Rechtskraft der bestehenden<br />
B-Pläne wird in den betroffenen<br />
Teilbereichen mit Satzungsbeschluss<br />
des neuen B-Planes ausgesetzt.<br />
Für das ehemalige Südzuckergelände<br />
liegt in großen Teilen derzeit kein rechtskräftiger<br />
Bebauungsplan vor. Verschiedene<br />
Anläufe zur Schaffung von Planungsrecht<br />
für diverse Nachnutzungen<br />
wurden nicht zur Satzung geführt.<br />
Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit<br />
von Vorhaben wird sich weitestgehend<br />
nach § 35 BauGB „Bauen im Außenbereich“<br />
richten.<br />
Im Schachen<br />
Im Norden liegt das Gelände zum Teil im<br />
Geltungsbereich des B-Planes „Im Schachen“<br />
aus dem Jahr 1973, der die Fläche<br />
als Industriegebiet festsetzt.<br />
Gas- oder staubförmige Emissionen<br />
sind nur zulässig, wenn der ungestörte<br />
Abtransport mit der freien Luftströmung<br />
gewährleistet ist. Die Emissionen sind<br />
nach Ziffer 2.4 der TALuft in der Fassung<br />
vom 28.2.1983 abzuleiten. Vom gesamten<br />
Plangebiet GE11 sind 30 % der nicht<br />
überbaubaren Fläche als Grünfläche<br />
anzulegen und dauerhaft zu unterhalten“.<br />
„Innenstadt II“<br />
Im Süden schließt der der Bebauungsplan<br />
„Innenstadt II“ aus dem Jahr 2002<br />
an, der in den Südzucker zugewandten<br />
westlichen Randbereichen Mischgebiete<br />
und allgemeine Wohngebiete festsetzt:<br />
Fabrikstraße<br />
Im Süden befindet sich ein Teil des<br />
Geländes im Geltungsbereich des B-Planes<br />
„Fabrikstraße“ aus dem Jahr 1984,<br />
zuletzt geändert durch eine 1. Änderung<br />
aus dem Jahr 2003. Dieser Bereich wird<br />
als Gewerbegebiet ausgewiesen, welches<br />
durch einen Lärmschutzwall mit<br />
5m Höhe von den benachbarten Gebieten<br />
getrennt wird. „Die gewerbliche<br />
Nutzung wird gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 24<br />
BBauG eingeschränkt. Zugelassen sind<br />
nur Lagerflächen, Lagerhallen und sonstige<br />
nicht störende Einrichtungen mit<br />
einer Geräuschimmission in den betroffenen<br />
Gebieten von 55 dB(A) bei Tag und<br />
45 dB(A) bei Nacht.<br />
Ferner dürfen keine Stoffe gelagert werden,<br />
von denen störende bodennahe<br />
Geruchs- und Schadstoffemissionen ausgehen.<br />
Bestehende Planungen<br />
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