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Städtebauliches Konzept Südzuckerareal (13,75 MB) - Groß-Gerau

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Szenarienentwicklung<br />

Schritt 2<br />

Schritt 3<br />

Im nächsten Schritt wird die mögliche<br />

Nutzungsstaffelung nach Baunutzungsverordnung<br />

(BauNVO) auf dem<br />

Grundstück betrachtet. Zum Schutz von<br />

Einrichtungen, die dem ständigen Aufenthalt<br />

dienen wie Wohnen, Freizeitund<br />

Naherholungseinrichtungen, Krankenhäuser,<br />

Altenheime und Kindergärten<br />

etc. ist zu emittierenden Nutzungen wie<br />

Gewerbe eine „Puffernutzung“ bzw. ein<br />

Abstand („Pufferzone“) einzuhalten.<br />

Aufbauend auf die oben beschriebene<br />

Dreiteilung des Geländes ergeben sich<br />

hieraus, in Verbindung mit dem bestehenden<br />

Mischgebiet im Westen und<br />

dem Wohnen im Süden des Geländes,<br />

eine Reihe möglicher Nutzungsmischungen,<br />

die im Folgenden dargestellt sind.<br />

Die gezeigten <strong>13</strong> möglichen Nutzungsvarianten<br />

ergeben sich zunächst aus der<br />

Annahme, dass als Hauptnutzung Nord<br />

nur eine gewerbliche Baufläche realisierbar<br />

ist.<br />

Für die mittlere Zone „Puffer“ und die<br />

Hauptzone Süd werden jeweils gewerbliche<br />

Bauflächen, gemischte Bauflächen,<br />

Wohnbauflächen und Grünflächen angenommen<br />

und jeweils miteinander kombiniert.<br />

Variante 6, die sich aus Gewerbe-,<br />

Misch- und Wohngebiet zusammensetzt,<br />

entspricht in Bezug auf die Nutzungsverteilung<br />

der aktuellen Darstellung des<br />

RegFNP.<br />

Die Varianten 3, 8, 9 und 10 können ausgeschlossen<br />

werden, da eine direkte<br />

Nachbarschaft von gewerblicher Baufläche<br />

und Wohnbaufläche planungsrechtlich<br />

nur unter großen Schwierigkeiten<br />

umsetzbar ist. Eine geringe Umsetzungswahrscheinlichkeit<br />

hat auch die Volllösung<br />

Gewerbe aus Variante 1.<br />

Der Bebauungsplan „Fabrikstraße“setzt<br />

nördlich der Einmündung „Schützenstraße“<br />

ein allgemeines Wohngebiet<br />

fest, weiter südlich schließt sich ein<br />

unbeplanter Innenbereich nach § 34<br />

BauGB an, der durchaus als allgemeines<br />

Wohngebiet erkannt werden kann. Hierdurch<br />

würden sich nachbarschaftliche<br />

Konflikte und starke Einschränkungen<br />

beider Nutzungen ergeben würden.<br />

Es verbleiben 8 mögliche Mischszenarien,<br />

deren Eintrittswahrscheinlichkeit<br />

in einem weiteren Schritt analog der im<br />

Rahmen des Stadtentwicklungskonzeptes<br />

mit den Bürgern gemeinsam aufgestellten<br />

Bewertungskriterien beurteilt<br />

werden.<br />

Bestand Nord G G G G G G G G G G G G G<br />

Nordring 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 <strong>13</strong><br />

Hauptnutzung Nord G G G G G G G G G G G G G<br />

mittlere Zone "Puffer" G G G G M M M W W W GR GR GR<br />

Hauptnutzung Süd G M W GR M W GR M W GR M W GR<br />

Kirchgarten- /Fabrikstraße<br />

Bestand Süd W W W W W W W W W W W W W<br />

↓<br />

Szenario RegFNP<br />

64 Szenarienentwicklung

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