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Städtebauliches Konzept Südzuckerareal (13,75 MB) - Groß-Gerau

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Lärmimmissionen<br />

Fluglärm<br />

Die Einschätzung zu Lärmimmissionen<br />

wurde im Wesentlichen durch die<br />

Rechtsanwälte Dolde Mayen & Partner,<br />

Bonn, sowie IBK - Ingenieur- und<br />

Beratungsbüro Kohnen, Freinsheim,<br />

erarbeitet.<br />

Die gesetzliche Grundlage in Form von<br />

Schutzzonen schränkt die Art der baulichen<br />

Nutzung stark ein.<br />

Auf dem Grundstück ist Wohnen entweder<br />

gar nicht oder nur mit besonderen<br />

festgesetzten Schallschutzanforderungen<br />

möglich.<br />

Mit dem „Gesetz zum Schutz gegen<br />

Fluglärm“ (FluLärmG - Fluglärmgesetz)<br />

aus dem Jahr 2007 sowie den dazugehörigen<br />

Verordnungen wurden Grundlagen<br />

definiert, in welcher Weise den Lärmauswirkungen<br />

des Flugbetriebes zu begegnen<br />

ist.<br />

Im Umkreis von Flughäfen wird durch<br />

Landesverordnung ein Lärmschutzbereich<br />

mit zwei Tag-Schutzzonen und<br />

einer Nacht-Schutzzone festgelegt. Die<br />

Schutzzonen werden nach der Kontur<br />

des äquivalenten Dauerschallpegels und<br />

die Nacht-Schutzzone zusätzlich nach<br />

der Anzahl der Überschreitungen eines<br />

bestimmten Maximalpegels bestimmt.<br />

Maßgebend ist das Verkehrsaufkommen<br />

der sechs verkehrsreichsten Monate des<br />

Prognosejahrs. Einzelheiten des Erfassungs-<br />

und Berechnungsverfahrens<br />

regelt die 1. FlugLärmSV. Die Schutzzonen<br />

führen zu Baubeschränkungen bzw.<br />

lassen Bauvorhaben nur bei passivem<br />

Schallschutz zu.<br />

Begrenzungskurven<br />

mit Nummern der Kurvenpunkte<br />

Tag-Schutzzone 1<br />

>= 60 dB(A)<br />

Tag-Schutzzone 2<br />

>= 55 dB(A)<br />

Nacht-Schutzzone<br />

>= 50 dB(A)<br />

Die Anforderungen an den passsiven<br />

Schallschutz ergeben sich aus der 2.<br />

FlugLärmSV. Grundsätzlich dürfen in keiner<br />

Schutzzone Krankenhäuser, Altenheime,<br />

Erholungsheime und ähnliche<br />

schutzbedürftige Einrichtungen errichtet<br />

werden. Für Schulen, Kindergärten<br />

und andere schutzbedürftige Einrichtungen<br />

gilt in beiden Tag-Schutzzonen ein<br />

grundsätzliches Bauverbot. Wohnungen<br />

dürfen, außer in Ausnahmefällen<br />

(etwa, wenn das Grundstück bisher nach<br />

§ 34 BauGB bebaubar war), weder in<br />

der Nacht-Schutzzone noch in der Tag-<br />

Schutzzone 1 errichtet werden. In der<br />

Tag-Schutzzone 2 setzt die Errichtung<br />

von Wohnungen passiven Schallschutz<br />

voraus.<br />

Nach der Verordnung über die Festsetzung<br />

des Lärmschutzbereichs für den<br />

Verkehrsflughafen Frankfurt Main vom<br />

30.09.2011 wird die Tag-Schutzzone 1<br />

durch die Kontur des Dauerschallpegels<br />

60 dB(A) und die Tag-Schutzzone 2 durch<br />

Kontur des Dauerschallpegels von 55<br />

dB(A), jeweils am Tag (06:00 bis 22:00)<br />

bestimmt. Die Nacht-Schutzzone richtet<br />

sich nach der Kontur des Dauerschallpegels<br />

von mindestens 50 dB(A) außen<br />

bzw. mindestens sechs Überschreitungen<br />

eines Maximalpegels von 53 dB(A)<br />

im Innenraum pro Nacht. Maßgebend<br />

sind die sechs verkehrsreichsten Monate<br />

des Prognosejahres 2020. Ein Grundstück<br />

liegt innerhalb einer Schutzzone,<br />

wenn es von dieser angeschnitten wird.<br />

Die Kurvenpunkte in der links aufgeführten<br />

Übersichtskarte geben in einer weiteren<br />

Anlage der Lärmschutzbereichsverordnung<br />

ganz genaue Koordinaten für die<br />

Begrenzung der Schutzzonen an.<br />

Lärmimmissionen<br />

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