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Städtebauliches Konzept Südzuckerareal (13,75 MB) - Groß-Gerau

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Lärmimmissionen<br />

Gewerbelärm<br />

Eine abschließende Einschätzung zum<br />

Gewerbelärm lässt sich derzeit nicht<br />

treffen. Entsprechende Untersuchungen<br />

werden im weiteren Verfahren durchgeführt.<br />

Es ist davon auszugehen, dass<br />

für gewerbl. Nutzungen im Plangebiet<br />

eine Geräuschkontingentierung erarbeitet<br />

und im Bebauungsplan festgesetzt<br />

wird. Dies gewährleistet, dass von den<br />

geplanten gewerbl. Flächen keine schädlichen<br />

Umwelteinwirkungen auf die vorhandenen<br />

/ geplanten schutzbedürftigen<br />

Nutzungen ausgehen.<br />

Zwischenfazit<br />

Neben der lärmartspezifischen Ermittlung<br />

/ Bewertung der Geräuscheinwirkungen<br />

des Flug-, Straßen-, Schienenu.<br />

Gewerbelärms muss sich die Stadt<br />

im Zuge der B-Plan-Aufstellung mit der<br />

Gesamtgeräuschbelastung aufgrund der<br />

Überlagerung der Lärmarten auseinandersetzen.<br />

Dabei wird die Erarbeitung<br />

eines umfassenden Schallschutzkonzeptes<br />

erforderlich. Von besonderer Bedeutung<br />

wird die Gewährleistung gesunder<br />

Wohnverhältnisse auf den Außenwohnbereichen<br />

der Wohnungen sein.<br />

Als weitere Aufgabenstellung sind die<br />

schalltechnischen Auswirkungen des<br />

Gewerbelärms zu untersuchen. Dabei<br />

sind zum einen die Geräuscheinwirkungen<br />

der vorhandenen gewerblichen Nutzungen<br />

auf das Plangebiet zu ermitteln<br />

und zu bewerten. Bei den relevanten<br />

gewerblichen Nutzungen handelt es<br />

sich zum einen um gewerblich-industrielle<br />

Nutzungen im Norden des Nordrings<br />

sowie um gewerbliche Nutzungen und<br />

Einzelhandelsnutzungen im Bereich der<br />

Mainzer Straße. Zum anderen sind die<br />

Geräuscheinwirkungen aufgrund der im<br />

Plangebiet beabsichtigten gewerblichen<br />

Nutzung auf die vorhandenen schutzbedürftigen<br />

Nutzungen außerhalb des Plangebiets<br />

sowie die im Plangebiet geplanten<br />

künftigen schutzbedürftigen Nutzungen<br />

zu untersuchen. Im Zuge der<br />

Planung ist sicherzustellen, dass in Überlagerung<br />

der vorhandenen und der künftig<br />

zu erwartenden Geräuscheinwirkungen<br />

gewerblicher Quellen die zulässigen<br />

Orientierungswerte der DIN 18005 bzw.<br />

die Immissionsrichtwerte der TA Lärm<br />

eingehalten werden. Die hierzu erforderlichen<br />

Untersuchungen werden im weiteren<br />

Verfahren durchgeführt.<br />

Lärmimmissionen<br />

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