Archiv-Version - LEISTUNGSBILANZPORTAL
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durch 1.000 ohne Rest teilbare Anteile entstehen sollte. Durch die<br />
teilweise Übertragung oder sonstige Verfügung kommt zwischen<br />
dem Treuhandkommanditisten und dem Erwerber ein selbstständiges<br />
Treuhandverhältnis über den betreffenden Teilkommanditanteil<br />
zustande.<br />
2. Der Treugeber hat die Übertragung, teilweise Übertragung oder<br />
sonstige Verfügung über seine Beteiligung schriftlich dem Treuhandkommanditisten<br />
mitzuteilen und dabei den Namen sowie<br />
die Anschrift etwaiger Rechtsnachfolger bekannt zu geben.<br />
Unbeschadet der Übertragung oder sonstigen Verfügung sind die<br />
Fondsgesellschaft und der Treuhandkommanditist berechtigt, alle<br />
Ausschüttungen mit schuldbefreiender Wirkung gegenüber dem<br />
Rechtsnachfolger an den ihnen bekannten Rechtsinhaber vorzunehmen,<br />
solange ihnen die Übertragung nicht schriftlich mit<br />
einer Frist von einem Monat angezeigt wurde.<br />
3. Auf die Übertragung, teilweise Übertragung, Verpfändung oder<br />
sonstige Verfügung über Rechte aus dem Treuhandverhältnis findet<br />
im Übrigen § 7 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft<br />
entsprechende Anwendung.<br />
§ 7<br />
Beendigung des Treuhandvertrages<br />
1. Mit der Einreichung des Zeichnungsscheins kann der Treugeber<br />
zugleich die Umwandlung seiner treuhänderischen Beteiligung in<br />
eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
als Kommanditist verlangen. Das Umwandlungsverlangen wird<br />
wirksam, sobald der Fondsgesellschaft eine notariell beglaubigte<br />
Handelsregistervollmacht durch den Treugeber zur Verfügung<br />
gestellt wird. Ziffer 3 findet entsprechende Anwendung.<br />
2. Im Übrigen ist der Treugeber berechtigt, durch schriftliche<br />
Erklärung mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum 31. Dezember<br />
eines Jahres die Umwandlung seiner treuhänderischen Beteiligung<br />
in eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
als Kommanditist zu verlangen. Das Umwandlungsverlangen<br />
ist dem Treuhandkommanditisten gegenüber schriftlich<br />
zu erklären. Für die Umwandlung gilt Ziffer 3.<br />
3. Für den Fall, dass der Treugeber die Umwandlung seiner Beteiligung<br />
verlangt, bietet der Treuhandkommanditist bereits hiermit<br />
die Übertragung der treuhänderisch für den Treugeber gehaltenen<br />
Beteiligung an der Fondsgesellschaft unmittelbar auf den<br />
Treugeber an. Der Treugeber nimmt dieses bedingte Angebot<br />
durch die Übermittlung des Umwandlungsverlangens an. Die<br />
Wirksamkeit der Übertragung ist im Außenverhältnis aufschiebend<br />
bedingt durch die Eintragung des Treugebers als Kommanditist<br />
der Fondsgesellschaft in das Handelsregister. Mit dem Eintritt<br />
dieser Bedingung erlischt der Treuhandvertrag. Die durch die<br />
Beendigung des Treuhandverhältnisses verursachten Kosten, Auslagen<br />
und Gebühren (einschließlich Notar- und Gerichtsgebühren)<br />
mit Ausnahme der Gerichtsgebühren im Falle der Beendigung des<br />
Treuhandverhältnisses infolge eines Umwandlungsverlangens<br />
gemäß Ziffer 1 trägt der Treugeber.<br />
4. Der Treugeber hat das Recht, den Treuhandvertrag mit einer Frist<br />
von 3 Monaten, erstmals jedoch zum Ablauf des 30. 06. 2020, danach<br />
jeweils zum 31. 12. eines Jahres durch eingeschriebenen Brief<br />
zu kündigen. Die Kündigung ist an den Treuhandkommanditisten<br />
zu richten. Mit Wirksamkeit der Kündigung erlischt der Treuhandvertrag<br />
und der Treugeber erhält eine Abfindung entsprechend<br />
§ 10 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft.<br />
5. §8 Ziffer 2 bis 4 und § 10 Ziffer 2 bis 5 des Gesellschaftsvertrages<br />
der Fondsgesellschaft finden entsprechende Anwendung mit der<br />
Maßgabe, dass der Treuhandkommanditist statt einer Ausschließungserklärung<br />
eine außerordentliche Kündigung des Treuhandvertrages<br />
ausspricht.<br />
6. Der Treuhandvertrag endet, wenn ein neu beigetretener Treugeber<br />
seine im Zeichnungsschein abgegebenen Willenserklärungen<br />
zulässig und rechtswirksam widerrufen hat. Abfindungsansprüche<br />
stehen dem Treugeber in diesem Fall über die Rückzahlung der<br />
geleisteten Einlage hinaus nicht zu.<br />
7. Im Übrigen endet der Treuhandvertrag, wenn die Liquidation der<br />
Fondsgesellschaft vollständig abgewickelt ist.<br />
§ 8<br />
Ausscheiden des Treuhandkommanditisten<br />
Beabsichtigt der Treuhandkommanditist als Kommanditist aus der<br />
Fondsgesellschaft auszuscheiden, so können die Treugeber einen<br />
neuen Treuhandkommanditisten bestellen und den alten Treuhandkommanditisten<br />
verpflichten, seinen Gesellschaftsanteil und die<br />
Rechte und Pflichten aus den Treuhandverhältnissen mit den<br />
Treugebern auf den neuen Treuhandkommanditisten zu übertragen.<br />
Der hierfür erforderliche Beschluss der Treugeber wird mit einfacher<br />
Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Die Abstimmung<br />
führt der ausscheidende Treuhandkommanditist durch. Das<br />
Treuhandverhältnis wird sodann mit dem neu gewählten Treuhandkommanditisten<br />
fortgesetzt. Der Beschluss gilt für alle Treugeber,<br />
auch für die, die an der Abstimmung nicht teilgenommen haben<br />
oder dagegen gestimmt haben.<br />
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