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Archiv-Version - LEISTUNGSBILANZPORTAL

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durch 1.000 ohne Rest teilbare Anteile entstehen sollte. Durch die<br />

teilweise Übertragung oder sonstige Verfügung kommt zwischen<br />

dem Treuhandkommanditisten und dem Erwerber ein selbstständiges<br />

Treuhandverhältnis über den betreffenden Teilkommanditanteil<br />

zustande.<br />

2. Der Treugeber hat die Übertragung, teilweise Übertragung oder<br />

sonstige Verfügung über seine Beteiligung schriftlich dem Treuhandkommanditisten<br />

mitzuteilen und dabei den Namen sowie<br />

die Anschrift etwaiger Rechtsnachfolger bekannt zu geben.<br />

Unbeschadet der Übertragung oder sonstigen Verfügung sind die<br />

Fondsgesellschaft und der Treuhandkommanditist berechtigt, alle<br />

Ausschüttungen mit schuldbefreiender Wirkung gegenüber dem<br />

Rechtsnachfolger an den ihnen bekannten Rechtsinhaber vorzunehmen,<br />

solange ihnen die Übertragung nicht schriftlich mit<br />

einer Frist von einem Monat angezeigt wurde.<br />

3. Auf die Übertragung, teilweise Übertragung, Verpfändung oder<br />

sonstige Verfügung über Rechte aus dem Treuhandverhältnis findet<br />

im Übrigen § 7 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft<br />

entsprechende Anwendung.<br />

§ 7<br />

Beendigung des Treuhandvertrages<br />

1. Mit der Einreichung des Zeichnungsscheins kann der Treugeber<br />

zugleich die Umwandlung seiner treuhänderischen Beteiligung in<br />

eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

als Kommanditist verlangen. Das Umwandlungsverlangen wird<br />

wirksam, sobald der Fondsgesellschaft eine notariell beglaubigte<br />

Handelsregistervollmacht durch den Treugeber zur Verfügung<br />

gestellt wird. Ziffer 3 findet entsprechende Anwendung.<br />

2. Im Übrigen ist der Treugeber berechtigt, durch schriftliche<br />

Erklärung mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum 31. Dezember<br />

eines Jahres die Umwandlung seiner treuhänderischen Beteiligung<br />

in eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

als Kommanditist zu verlangen. Das Umwandlungsverlangen<br />

ist dem Treuhandkommanditisten gegenüber schriftlich<br />

zu erklären. Für die Umwandlung gilt Ziffer 3.<br />

3. Für den Fall, dass der Treugeber die Umwandlung seiner Beteiligung<br />

verlangt, bietet der Treuhandkommanditist bereits hiermit<br />

die Übertragung der treuhänderisch für den Treugeber gehaltenen<br />

Beteiligung an der Fondsgesellschaft unmittelbar auf den<br />

Treugeber an. Der Treugeber nimmt dieses bedingte Angebot<br />

durch die Übermittlung des Umwandlungsverlangens an. Die<br />

Wirksamkeit der Übertragung ist im Außenverhältnis aufschiebend<br />

bedingt durch die Eintragung des Treugebers als Kommanditist<br />

der Fondsgesellschaft in das Handelsregister. Mit dem Eintritt<br />

dieser Bedingung erlischt der Treuhandvertrag. Die durch die<br />

Beendigung des Treuhandverhältnisses verursachten Kosten, Auslagen<br />

und Gebühren (einschließlich Notar- und Gerichtsgebühren)<br />

mit Ausnahme der Gerichtsgebühren im Falle der Beendigung des<br />

Treuhandverhältnisses infolge eines Umwandlungsverlangens<br />

gemäß Ziffer 1 trägt der Treugeber.<br />

4. Der Treugeber hat das Recht, den Treuhandvertrag mit einer Frist<br />

von 3 Monaten, erstmals jedoch zum Ablauf des 30. 06. 2020, danach<br />

jeweils zum 31. 12. eines Jahres durch eingeschriebenen Brief<br />

zu kündigen. Die Kündigung ist an den Treuhandkommanditisten<br />

zu richten. Mit Wirksamkeit der Kündigung erlischt der Treuhandvertrag<br />

und der Treugeber erhält eine Abfindung entsprechend<br />

§ 10 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft.<br />

5. §8 Ziffer 2 bis 4 und § 10 Ziffer 2 bis 5 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Fondsgesellschaft finden entsprechende Anwendung mit der<br />

Maßgabe, dass der Treuhandkommanditist statt einer Ausschließungserklärung<br />

eine außerordentliche Kündigung des Treuhandvertrages<br />

ausspricht.<br />

6. Der Treuhandvertrag endet, wenn ein neu beigetretener Treugeber<br />

seine im Zeichnungsschein abgegebenen Willenserklärungen<br />

zulässig und rechtswirksam widerrufen hat. Abfindungsansprüche<br />

stehen dem Treugeber in diesem Fall über die Rückzahlung der<br />

geleisteten Einlage hinaus nicht zu.<br />

7. Im Übrigen endet der Treuhandvertrag, wenn die Liquidation der<br />

Fondsgesellschaft vollständig abgewickelt ist.<br />

§ 8<br />

Ausscheiden des Treuhandkommanditisten<br />

Beabsichtigt der Treuhandkommanditist als Kommanditist aus der<br />

Fondsgesellschaft auszuscheiden, so können die Treugeber einen<br />

neuen Treuhandkommanditisten bestellen und den alten Treuhandkommanditisten<br />

verpflichten, seinen Gesellschaftsanteil und die<br />

Rechte und Pflichten aus den Treuhandverhältnissen mit den<br />

Treugebern auf den neuen Treuhandkommanditisten zu übertragen.<br />

Der hierfür erforderliche Beschluss der Treugeber wird mit einfacher<br />

Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Die Abstimmung<br />

führt der ausscheidende Treuhandkommanditist durch. Das<br />

Treuhandverhältnis wird sodann mit dem neu gewählten Treuhandkommanditisten<br />

fortgesetzt. Der Beschluss gilt für alle Treugeber,<br />

auch für die, die an der Abstimmung nicht teilgenommen haben<br />

oder dagegen gestimmt haben.<br />

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