Archiv-Version - LEISTUNGSBILANZPORTAL
Archiv-Version - LEISTUNGSBILANZPORTAL
Archiv-Version - LEISTUNGSBILANZPORTAL
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Zusatzinformationen Vermögensanlagen-<br />
Verkaufsprospektverordnung<br />
Der Anbieter/Initiator übernimmt weder die Zahlung von<br />
Steuern der Fondsgesellschaft noch zugunsten des Anlegers<br />
(§ 4 Satz 1 Nr. 2 Hs. 2 VermVerkProspV).<br />
Die Fondsgesellschaft hat bisher keine Wertpapiere oder Vermögensanlagen<br />
im Sinne des § 8 f Absatz 1 des Verkaufsprospektgesetzes<br />
ausgegeben (§ 6 Satz 1 Nr. 2 VermVerkProspV).<br />
Die Fondsgesellschaft ist keine Aktiengesellschaft und keine<br />
Kommanditgesellschaft auf Aktien. Mangels umlaufender<br />
Wertpapiere werden zu solchen im vorliegenden Beteiligungsangebot<br />
keine Angaben gemacht (§ 6 Satz 2 und<br />
Satz 3 VermVerkProspV).<br />
könnten. Ebenso liegen keine außergewöhnlichen Ereignisse<br />
vor, welche Einfluss auf die Tätigkeiten der Fondsgesellschaft,<br />
von Personen oder Gesellschaften, die für den Inhalt des Verkaufsprospektes<br />
die Verantwortung übernehmen (§3 Verm-<br />
VerkProspV), der Gründungsgesellschafter der Fondsgesellschaft<br />
(§ 7 VermVerkProspV) oder von Mitgliedern der Geschäftsführung<br />
der Fondsgesellschaft und Treuhändern (§ 12<br />
Absatz 1 und 3 VermVerkProspV) haben (§ 8 Absatz 1 Nr. 3 und<br />
Absatz 2 VermVerkProspV).<br />
Die Fondsgesellschaft hat/wird neben der Darlehensausreichung<br />
an die Stadion GmbH keine anderen Investitionen<br />
getätigt/tätigen (§ 8 Absatz 1 Nr. 4 VermVerkProspV).<br />
Die Gründungsgesellschafter der Fondsgesellschaft sind<br />
weder unmittelbar noch mittelbar beteiligt an<br />
Unternehmen, die mit dem Vertrieb der Beteiligungen an<br />
der Fondsgesellschaft beauftragt sind,<br />
Unternehmen, die der Fondsgesellschaft Fremdkapital zur<br />
Verfügung stellen, sowie<br />
Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Herstellung<br />
von Objekten der Fondsgesellschaft nicht nur geringfügige<br />
Lieferungen oder Leistungen erbringen (§ 7 Absatz 2 Verm-<br />
VerkProspV).<br />
Die Fondsgesellschaft ist nicht abhängig von Patenten, Lizenzen<br />
oder neuen Herstellungsverfahren (§ 8 Absatz 1 Nr. 2<br />
VermVerkProspV).<br />
Die Nettoeinnahmen aus der Darlehensausreichung an die<br />
Stadion GmbH werden entsprechend den Ausführungen<br />
des Verkaufsprospektes verwendet und für keine sonstigen<br />
Zwecke genutzt (§ 9 Absatz 1 VermVerkProspV).<br />
Der Initiator, die Gründungsgesellschafter und die Mitglieder<br />
der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft sind an der<br />
Darlehensausreichung an die Stadion GmbH nicht persönlich<br />
als Kreditgeber beteiligt; auch eine dingliche Berechtigung<br />
am Darlehen steht ihnen nicht zu (§ 9 Absatz 2 Nr. 2<br />
VermVerkProspV).<br />
Es sind keine nicht nur unerheblichen dinglichen Belastungen<br />
des ausgereichten Darlehens gegeben noch bestehen<br />
rechtliche beziehungsweise tatsächliche Beschränkungen in<br />
seiner Verwendungsmöglichkeit (§ 9 Absatz 2 Nr. 2 bis 4<br />
VermVerkProspV).<br />
Es sind keine Gerichts- oder Schiedsverfahren in Bezug auf<br />
die Fondsgesellschaft anhängig, die einen wesentlichen Einfluss<br />
auf die wirtschaftliche Lage der Fondsgesellschaft haben<br />
Die Fondsgesellschaft bedarf keiner behördlichen Genehmigung<br />
zum Abschluss des Darlehensvertrages (§ 9 Absatz 2<br />
Nr. 5 VermVerkProspV).<br />
111