Archiv-Version - LEISTUNGSBILANZPORTAL
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Die Zinsbindung für das andere Darlehen der Eurohypo AG<br />
läuft bis zum 15. 07. 2015. Bei einer Erhöhung des Zinsniveaus<br />
zu diesem Zeitpunkt kann es zu höheren Finanzierungsbelastungen<br />
der Stadion GmbH kommen.<br />
Gemäß den Bestimmungen des Darlehensvertrages mit der<br />
Fondsgesellschaft besteht ein Recht der Stadion GmbH, in<br />
gewissem Umfang Sondertilgungen zu leisten. Sofern von<br />
diesem Recht Gebrauch gemacht werden sollte, besteht das<br />
Risiko, dass der Anleger bei gleich bleibender Rentabilität<br />
geringere als die prognostizierten Kapitalerträge erzielt. Zudem<br />
besteht eine Planungsunsicherheit hinsichtlich der Kapitalbindung<br />
für die prognostizierte Laufzeit und gegebenenfalls<br />
beabsichtigte Anschlussanlagen des Anlegers.<br />
Wie im Kapitel „Das Darlehen der Fondsgesellschaft an die<br />
Stadion GmbH“, Seite 27 ff. erläutert, stehen der Stadion<br />
GmbH neben dem ordentlichen Kündigungsrecht zum<br />
30. 06. 2020 außerordentliche vertragliche und gesetzliche<br />
Kündigungsrechte zu. Sollte es infolge einer Kündigung zu<br />
einer vorzeitigen Rückführung des Darlehens kommen,<br />
besteht das Risiko einer Reduzierung der Kapitalerträge<br />
gegenüber der auf eine Laufzeit bis 2020 ausgelegten<br />
Prognoserechnung. Zudem können im Falle einer früheren<br />
Darlehensrückführung Alternativanlagen durch Anleger<br />
möglicherweise nur zu schlechteren als den für die Fondsbeteiligung<br />
prognostizierten Konditionen realisiert werden.<br />
Anlagegefährdende Risiken<br />
Im Falle des Eintritts einer oder mehrerer der vorgenannten<br />
prognosegefährdenden Risiken kann ein teilweiser oder vollständiger<br />
Verlust der Kapitaleinlage entstehen, wenn die<br />
Fondsgesellschaft aus den ihr bei einer etwaigen Verwertung<br />
des Stadions zustehenden Erlösen nicht die zur Rückführung<br />
der Kapitalanteile der Anleger erforderlichen Beträge<br />
erlangen kann.<br />
Anlegergefährdende Risiken<br />
Fremdfinanzierung der Beteiligung<br />
Im Falle einer Refinanzierung der Beteiligung durch den<br />
Anleger besteht das Risiko eines steuerlichen Totalverlustes<br />
und somit einer Nichtabzugsfähigkeit der Refinanzierungskosten<br />
des Anlegers.<br />
Darüber hinaus kann der Anleger bei Reduzierung oder Ausfall<br />
der Zahlungen der Fondsgesellschaft an den Anleger<br />
gegebenenfalls Zahlungsansprüche der refinanzierenden<br />
Bank nicht beziehungsweise nicht fristgerecht erfüllen.<br />
Im Falle von Sondertilgungen durch die Stadion GmbH oder<br />
einer vorzeitigen Rückführung des Darlehens der Stadion<br />
GmbH an die Fondsgesellschaft kann es zu zusätzlichen<br />
Kosten, zum Beispiel Vorfälligkeitsentschädigungen, für die<br />
Rückführung der Refinanzierung des Anlegers bei seiner<br />
Bank kommen.<br />
Für das Darlehen der Fondsgesellschaft an die Stadion<br />
GmbH in Höhe von EUR 70 Mio. ist eine Tilgung bis zum<br />
30. 06. 2020 auf EUR 44,3 Mio. unterstellt. Die Schlusszahlung<br />
wird voraussichtlich durch eine Anschlussfinanzierung<br />
erfolgen. Sofern diese nicht oder erst zu einem späteren<br />
Zeitpunkt erfolgt, kann sich die Kapitalrückzahlung an die<br />
Fondsgesellschaft und damit auch an die Anleger verzögern,<br />
oder im schlechtesten Fall ganz ausfallen.<br />
Haftung<br />
Der Anleger haftet persönlich bis zum Betrag seiner Hafteinlage<br />
gegenüber Gläubigern der Fondsgesellschaft, wenn<br />
sein Kapitalkonto (zum Beispiel durch Ausschüttungen/Entnahmen)<br />
unter den Betrag seiner Haftsumme sinkt. Leisten<br />
Mitgesellschafter auf ihre bei negativem Kapitalkonto wieder<br />
aufgelebte Haftung nicht, so kann nicht ausgeschlossen<br />
werden, dass insoweit eine Inanspruchnahme übriger Gesellschafter<br />
über ihre jeweilige Hafteinlage hinaus erfolgen<br />
kann.<br />
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