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Archiv-Version - LEISTUNGSBILANZPORTAL

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Die Zinsbindung für das andere Darlehen der Eurohypo AG<br />

läuft bis zum 15. 07. 2015. Bei einer Erhöhung des Zinsniveaus<br />

zu diesem Zeitpunkt kann es zu höheren Finanzierungsbelastungen<br />

der Stadion GmbH kommen.<br />

Gemäß den Bestimmungen des Darlehensvertrages mit der<br />

Fondsgesellschaft besteht ein Recht der Stadion GmbH, in<br />

gewissem Umfang Sondertilgungen zu leisten. Sofern von<br />

diesem Recht Gebrauch gemacht werden sollte, besteht das<br />

Risiko, dass der Anleger bei gleich bleibender Rentabilität<br />

geringere als die prognostizierten Kapitalerträge erzielt. Zudem<br />

besteht eine Planungsunsicherheit hinsichtlich der Kapitalbindung<br />

für die prognostizierte Laufzeit und gegebenenfalls<br />

beabsichtigte Anschlussanlagen des Anlegers.<br />

Wie im Kapitel „Das Darlehen der Fondsgesellschaft an die<br />

Stadion GmbH“, Seite 27 ff. erläutert, stehen der Stadion<br />

GmbH neben dem ordentlichen Kündigungsrecht zum<br />

30. 06. 2020 außerordentliche vertragliche und gesetzliche<br />

Kündigungsrechte zu. Sollte es infolge einer Kündigung zu<br />

einer vorzeitigen Rückführung des Darlehens kommen,<br />

besteht das Risiko einer Reduzierung der Kapitalerträge<br />

gegenüber der auf eine Laufzeit bis 2020 ausgelegten<br />

Prognoserechnung. Zudem können im Falle einer früheren<br />

Darlehensrückführung Alternativanlagen durch Anleger<br />

möglicherweise nur zu schlechteren als den für die Fondsbeteiligung<br />

prognostizierten Konditionen realisiert werden.<br />

Anlagegefährdende Risiken<br />

Im Falle des Eintritts einer oder mehrerer der vorgenannten<br />

prognosegefährdenden Risiken kann ein teilweiser oder vollständiger<br />

Verlust der Kapitaleinlage entstehen, wenn die<br />

Fondsgesellschaft aus den ihr bei einer etwaigen Verwertung<br />

des Stadions zustehenden Erlösen nicht die zur Rückführung<br />

der Kapitalanteile der Anleger erforderlichen Beträge<br />

erlangen kann.<br />

Anlegergefährdende Risiken<br />

Fremdfinanzierung der Beteiligung<br />

Im Falle einer Refinanzierung der Beteiligung durch den<br />

Anleger besteht das Risiko eines steuerlichen Totalverlustes<br />

und somit einer Nichtabzugsfähigkeit der Refinanzierungskosten<br />

des Anlegers.<br />

Darüber hinaus kann der Anleger bei Reduzierung oder Ausfall<br />

der Zahlungen der Fondsgesellschaft an den Anleger<br />

gegebenenfalls Zahlungsansprüche der refinanzierenden<br />

Bank nicht beziehungsweise nicht fristgerecht erfüllen.<br />

Im Falle von Sondertilgungen durch die Stadion GmbH oder<br />

einer vorzeitigen Rückführung des Darlehens der Stadion<br />

GmbH an die Fondsgesellschaft kann es zu zusätzlichen<br />

Kosten, zum Beispiel Vorfälligkeitsentschädigungen, für die<br />

Rückführung der Refinanzierung des Anlegers bei seiner<br />

Bank kommen.<br />

Für das Darlehen der Fondsgesellschaft an die Stadion<br />

GmbH in Höhe von EUR 70 Mio. ist eine Tilgung bis zum<br />

30. 06. 2020 auf EUR 44,3 Mio. unterstellt. Die Schlusszahlung<br />

wird voraussichtlich durch eine Anschlussfinanzierung<br />

erfolgen. Sofern diese nicht oder erst zu einem späteren<br />

Zeitpunkt erfolgt, kann sich die Kapitalrückzahlung an die<br />

Fondsgesellschaft und damit auch an die Anleger verzögern,<br />

oder im schlechtesten Fall ganz ausfallen.<br />

Haftung<br />

Der Anleger haftet persönlich bis zum Betrag seiner Hafteinlage<br />

gegenüber Gläubigern der Fondsgesellschaft, wenn<br />

sein Kapitalkonto (zum Beispiel durch Ausschüttungen/Entnahmen)<br />

unter den Betrag seiner Haftsumme sinkt. Leisten<br />

Mitgesellschafter auf ihre bei negativem Kapitalkonto wieder<br />

aufgelebte Haftung nicht, so kann nicht ausgeschlossen<br />

werden, dass insoweit eine Inanspruchnahme übriger Gesellschafter<br />

über ihre jeweilige Hafteinlage hinaus erfolgen<br />

kann.<br />

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