Archiv-Version - LEISTUNGSBILANZPORTAL
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Wirtschaftliche Vergütung<br />
Zusätzlich zu dem vorgenannten Festzinssatz erhält die<br />
Fondsgesellschaft während der gesamten Laufzeit des Darlehens<br />
eine zusätzliche Vergütung in Höhe von 0,1 % der<br />
durchschnittlichen Darlehensrestvaluta im jeweiligen Abrechnungszeitraum<br />
(01. 07. eines Jahres bis zum 30. 06. des<br />
Folgejahres („Abrechnungszeitraum“)) für jedes während<br />
dieses Abrechnungszeitraumes in der Allianz Arena durchgeführte<br />
Spiel des FC Bayern München oder des TSV 1860<br />
München in einem nationalen oder internationalen Wettbewerb<br />
(außer Bundesliga-Spielen) oder für Freundschaftsspiele<br />
– mit Ausnahme des jährlich vorgesehenen Lokalderbys<br />
zwischen dem FC Bayern München und dem TSV<br />
1860 München.<br />
Die wirtschaftliche Vergütung ist erstmals für den Abrechnungszeitraum<br />
2005/2006 zu entrichten.<br />
Die Stadion GmbH hat über die wirtschaftliche Vergütung<br />
jeweils spätestens zum 15. 06. eines Jahres, erstmals zum<br />
15. 06. 2006, prüfbar abzurechnen. Die wirtschaftliche Vergütung<br />
ist jeweils zum 30. 06. eines Jahres, erstmals zum<br />
30. 06. 2006, zur Zahlung fällig.<br />
Die für die wirtschaftliche Vergütung zu leistenden Beträge<br />
sind zuzüglich gegebenenfalls anfallender Umsatzsteuer in<br />
der jeweils gesetzlichen Höhe zu entrichten. Eine tabellarische<br />
Darstellung der wirtschaftlichen Vergütung findet sich<br />
im Kapitel „Die Rentabilität der Beteiligung“, Seite 56 ff.<br />
Für ein solches Freundschaftsspiel beziehungsweise ein<br />
Spiel des UEFA-Cups oder des DFB-Pokals ist ein Anspruch<br />
der Fondsgesellschaft auf diese zusätzliche Vergütung jedoch<br />
nur gegeben, sofern beim jeweiligen Spiel eine Zuschauerzahl<br />
von mindestens 40.000 erreicht wird.<br />
Sportliche Vergütung<br />
Die Fondsgesellschaft erhält zusätzlich zum Festzinssatz<br />
und der wirtschaftlichen Vergütung während der gesamten<br />
Laufzeit des Darlehens eine weitere zusätzliche Vergütung,<br />
die sich wie folgt berechnet:<br />
Für in der Allianz Arena ausgetragene Länderspiele und Endspiele<br />
der europäischen Klubwettbewerbe während eines<br />
Abrechnungszeitraumes schuldet die Stadion GmbH je Spiel<br />
eine zusätzliche Vergütung in Höhe von 0,5 % der durchschnittlichen<br />
Darlehensrestvaluta im jeweiligen Abrechnungszeitraum.<br />
Die Höhe der wirtschaftlichen Vergütung ist jedoch insgesamt<br />
pro Abrechnungszeitraum auf maximal 0,75 % der<br />
durchschnittlichen Darlehensrestvaluta im jeweiligen Abrechnungszeitraum<br />
begrenzt.<br />
Spiele im Rahmen der Fußballweltmeisterschaft im Jahr<br />
2006 fallen nicht unter diese Regelung.<br />
Jeweils für den Gewinn der deutschen Fußballmeisterschaft,<br />
der Champions League, des UEFA-Pokals oder für die Teilnahme<br />
am Halbfinale eines internationalen Wettbewerbs<br />
oder für den (Wieder-)Aufstieg in die 1. Fußballbundesliga<br />
durch den FC Bayern München oder den TSV 1860 München<br />
während eines Abrechnungszeitraumes entsteht ein Anspruch<br />
der Fondsgesellschaft auf eine zusätzliche Vergütung<br />
in Höhe von jeweils 0,25 % der durchschnittlichen Darlehensrestvaluta<br />
im jeweiligen Abrechnungszeitraum.<br />
Die Höhe der sportlichen Vergütung ist jedoch insgesamt<br />
pro Verein und Abrechnungszeitraum auf maximal 0,5 % der<br />
durchschnittlichen Darlehensrestvaluta im jeweiligen Abrechnungszeitraum<br />
begrenzt.<br />
30 I Das Darlehen der Fondsgesellschaft an die Stadion GmbH