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Archiv-Version - LEISTUNGSBILANZPORTAL

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Wirtschaftliche Vergütung<br />

Zusätzlich zu dem vorgenannten Festzinssatz erhält die<br />

Fondsgesellschaft während der gesamten Laufzeit des Darlehens<br />

eine zusätzliche Vergütung in Höhe von 0,1 % der<br />

durchschnittlichen Darlehensrestvaluta im jeweiligen Abrechnungszeitraum<br />

(01. 07. eines Jahres bis zum 30. 06. des<br />

Folgejahres („Abrechnungszeitraum“)) für jedes während<br />

dieses Abrechnungszeitraumes in der Allianz Arena durchgeführte<br />

Spiel des FC Bayern München oder des TSV 1860<br />

München in einem nationalen oder internationalen Wettbewerb<br />

(außer Bundesliga-Spielen) oder für Freundschaftsspiele<br />

– mit Ausnahme des jährlich vorgesehenen Lokalderbys<br />

zwischen dem FC Bayern München und dem TSV<br />

1860 München.<br />

Die wirtschaftliche Vergütung ist erstmals für den Abrechnungszeitraum<br />

2005/2006 zu entrichten.<br />

Die Stadion GmbH hat über die wirtschaftliche Vergütung<br />

jeweils spätestens zum 15. 06. eines Jahres, erstmals zum<br />

15. 06. 2006, prüfbar abzurechnen. Die wirtschaftliche Vergütung<br />

ist jeweils zum 30. 06. eines Jahres, erstmals zum<br />

30. 06. 2006, zur Zahlung fällig.<br />

Die für die wirtschaftliche Vergütung zu leistenden Beträge<br />

sind zuzüglich gegebenenfalls anfallender Umsatzsteuer in<br />

der jeweils gesetzlichen Höhe zu entrichten. Eine tabellarische<br />

Darstellung der wirtschaftlichen Vergütung findet sich<br />

im Kapitel „Die Rentabilität der Beteiligung“, Seite 56 ff.<br />

Für ein solches Freundschaftsspiel beziehungsweise ein<br />

Spiel des UEFA-Cups oder des DFB-Pokals ist ein Anspruch<br />

der Fondsgesellschaft auf diese zusätzliche Vergütung jedoch<br />

nur gegeben, sofern beim jeweiligen Spiel eine Zuschauerzahl<br />

von mindestens 40.000 erreicht wird.<br />

Sportliche Vergütung<br />

Die Fondsgesellschaft erhält zusätzlich zum Festzinssatz<br />

und der wirtschaftlichen Vergütung während der gesamten<br />

Laufzeit des Darlehens eine weitere zusätzliche Vergütung,<br />

die sich wie folgt berechnet:<br />

Für in der Allianz Arena ausgetragene Länderspiele und Endspiele<br />

der europäischen Klubwettbewerbe während eines<br />

Abrechnungszeitraumes schuldet die Stadion GmbH je Spiel<br />

eine zusätzliche Vergütung in Höhe von 0,5 % der durchschnittlichen<br />

Darlehensrestvaluta im jeweiligen Abrechnungszeitraum.<br />

Die Höhe der wirtschaftlichen Vergütung ist jedoch insgesamt<br />

pro Abrechnungszeitraum auf maximal 0,75 % der<br />

durchschnittlichen Darlehensrestvaluta im jeweiligen Abrechnungszeitraum<br />

begrenzt.<br />

Spiele im Rahmen der Fußballweltmeisterschaft im Jahr<br />

2006 fallen nicht unter diese Regelung.<br />

Jeweils für den Gewinn der deutschen Fußballmeisterschaft,<br />

der Champions League, des UEFA-Pokals oder für die Teilnahme<br />

am Halbfinale eines internationalen Wettbewerbs<br />

oder für den (Wieder-)Aufstieg in die 1. Fußballbundesliga<br />

durch den FC Bayern München oder den TSV 1860 München<br />

während eines Abrechnungszeitraumes entsteht ein Anspruch<br />

der Fondsgesellschaft auf eine zusätzliche Vergütung<br />

in Höhe von jeweils 0,25 % der durchschnittlichen Darlehensrestvaluta<br />

im jeweiligen Abrechnungszeitraum.<br />

Die Höhe der sportlichen Vergütung ist jedoch insgesamt<br />

pro Verein und Abrechnungszeitraum auf maximal 0,5 % der<br />

durchschnittlichen Darlehensrestvaluta im jeweiligen Abrechnungszeitraum<br />

begrenzt.<br />

30 I Das Darlehen der Fondsgesellschaft an die Stadion GmbH

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