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Archiv-Version - LEISTUNGSBILANZPORTAL

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Sicherheiten<br />

Zur Sicherung der Verbindlichkeiten aus dem Darlehensvertrag<br />

wurde zugunsten der Fondsgesellschaft auf dem im<br />

Grundbuch des Amtsgerichts München verzeichneten und<br />

von der Stadt München der Stadion GmbH eingeräumten<br />

Erbbaurecht eine Briefgrundschuld in Höhe von EUR 40 Mio.<br />

eingetragen. Vorrangig zur Grundschuld der Fondsgesellschaft<br />

bestehen eine erstrangige Grundschuld zugunsten<br />

der Eurohypo AG in Höhe von EUR 150 Mio. sowie zweit- und<br />

drittrangige Grundschulden zugunsten der Dresdner Bank<br />

AG in Höhe von jeweils EUR 30 Mio.<br />

Zwischen der Stadion GmbH, der Fondsgesellschaft, der<br />

Eurohypo AG und der Dresdner Bank AG wurde am 01. 06. 2005<br />

ein Sicherheitenpoolvertrag abgeschlossen. Wesentlicher<br />

Regelungsinhalt dieses Vertrages ist, dass die Eurohypo AG<br />

bestimmte ihr von der Stadion GmbH bestellte Sicherheiten<br />

(zum Beispiel die erfolgten Abtretungen von Forderungen<br />

aus Werk- und Dienstverträgen, aus Miet- und Pachtverträgen<br />

sowie auf Erstattung von Umsatzsteuer) nach Maßgabe<br />

der Bestimmungen des Sicherheitenpoolvertrages treuhänderisch<br />

für den aus Eurohypo AG, Dresdner Bank AG und der<br />

Fondsgesellschaft bestehenden Sicherheitenpool hält, verwaltet<br />

und im Verwertungsfall verwertet. Für die Fondsgesellschaft<br />

wird hierdurch die Möglichkeit eröffnet, im Verwertungsfall<br />

am Erlös der dem Sicherheitenpool zustehenden<br />

Sicherheiten zu partizipieren. Um die im Darlehensvertrag<br />

vereinbarte Nachrangigkeit der Forderungen der Fondsgesellschaft<br />

zu wahren, erfolgt eine Erlösverteilung an die Fondsgesellschaft<br />

jedoch erst nach vollständiger Befriedigung der<br />

Forderungen der Eurohypo AG und der Dresdner Bank AG.<br />

Der Darlehensvertrag räumt der Fondsgesellschaft für den<br />

Fall, dass die Erfüllung der Ansprüche aus dem Darlehensvertrag<br />

gefährdet erscheint, das Recht ein, die Bestellung<br />

weiterer Sicherheiten von der Stadion GmbH nach Maßgabe<br />

des Sicherheitenpoolvertrages zu verlangen. Gemäß den<br />

Bestimmungen des Sicherheitenpoolvertrages sind alle zusätzlichen<br />

Sicherheiten zugunsten der Eurohypo AG als Poolführerin<br />

zu bestellen und werden somit in den Sicherheitenpool<br />

einbezogen. Dies gilt auch für Sicherheiten, die aufgrund<br />

eines Nachbesicherungsanspruches der Eurohypo AG oder<br />

der Dresdner Bank AG bestellt werden. Die Eurohypo AG, die<br />

Dresdner Bank AG und die Fondsgesellschaft partizipieren<br />

somit gemäß der vereinbarten Rangigkeit an den gemeinschaftlichen<br />

zusätzlichen Sicherheiten.<br />

Informations- und sonstige Verpflichtungen des<br />

Darlehensnehmers<br />

Die Stadion GmbH ist verpflichtet, die Fondsgesellschaft<br />

über alle für das Darlehen wesentlichen Umstände schriftlich<br />

und zeitnah zu informieren. Hierzu gehören neben der<br />

Vorlage von testierten Jahresabschlüssen nebst Gewinnund<br />

Verlustrechnung insbesondere halbjährliche Berichte<br />

über den Betrieb, die wirtschaftliche Entwicklung und die<br />

Instandhaltung der Allianz Arena. Zudem ist jährlich zum<br />

30. 06. eines jeden Jahres ein Business-Plan mit einem Planungshorizont<br />

von 5 Jahren beizubringen. Auskunft über die<br />

Entwicklung der Liquiditätssituation der Stadion GmbH gibt<br />

eine halbjährlich vorzulegende Cash-Flow-Analyse, in welcher<br />

die prognostizierten Betriebseinnahmen und die kalkulierten<br />

Betriebsausgaben darzustellen sind. Jährlich zum<br />

30. 06. eines jeden Jahres ist die Cash-Flow-Analyse vom<br />

Abschlussprüfer der Stadion GmbH zu erstellen.<br />

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