Archiv-Version - LEISTUNGSBILANZPORTAL
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Der Gesellschaftsvertrag<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
der<br />
LUMBAR Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, Grünwald<br />
§ 1<br />
Firma und Sitz<br />
Die Gesellschaft führt die Firma LUMBAR Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH & Co. KG und hat ihren Sitz in Grünwald (im Folgenden<br />
„Fondsgesellschaft“ genannt).<br />
§ 2<br />
Gegenstand des Unternehmens<br />
Gegenstand des Unternehmens der Fondsgesellschaft ist die Gewährung<br />
von Finanzierungsmitteln für den Erwerb, die Errichtung,<br />
Vermietung, Verwertung und Verwaltung der Allianz Arena in<br />
München, sowie das Eingehen von Beteiligungen zu diesem Zweck;<br />
ausgenommen sind Tätigkeiten oder Geschäfte, die in § 34 c GewO<br />
aufgeführt sind und das Betreiben von Bankgeschäften.<br />
§ 3<br />
Gesellschafter, Gesellschafter-Einlagen, Beitritt<br />
1. Persönlich haftender Gesellschafter ist die LUMBAR Grundstücks-<br />
Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Grünwald. Er leistet<br />
keine Einlage und ist am Vermögen der Fondsgesellschaft nicht<br />
beteiligt.<br />
2. Geschäftsführender Kommanditist ist die LONTAR Grundstücks-<br />
Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Grünwald und einer<br />
Kommanditeinlage von EUR 500. Die in das Handelsregister einzutragende<br />
Haftsumme beträgt EUR 50.<br />
3. Treuhandkommanditist wird die TERTIA Beteiligungstreuhand<br />
GmbH mit Sitz in Grünwald (im Folgenden „Treuhandkommanditist“<br />
genannt). Die Beteiligung des Treuhandkommanditisten<br />
bestimmt sich nach der Höhe der Beteiligungsanteile der wirksam<br />
beigetretenen Treugeber. Der Treuhandkommanditist ist<br />
unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB unabhängig<br />
vom Zeitpunkt seines Beitritts zur Fondsgesellschaft berechtigt<br />
und bevollmächtigt, ohne Zustimmung der Mitgesellschafter<br />
das Kommanditkapital durch Aufnahme weiterer Kommanditisten<br />
beziehungsweise durch die Erhöhung seines Kapitalanteils<br />
auf insgesamt bis zu EUR 76.550.500 zu erhöhen. Der Treuhandkommanditist<br />
tritt in die Fondsgesellschaft im Innenverhältnis<br />
mit Wirkung zum Ablauf des 31. 12. 2005 mit den von den Treugebern<br />
bis einschließlich 23. 12. 2005 gezeichneten Einlagen ein,<br />
ohne dass es einer weiteren Erklärung oder Handlung der<br />
Beteiligten bedarf, im Außenverhältnis mit Eintragung des<br />
Eintritts in das Handelsregister. Zum 30.06.2006 erfolgt eine<br />
Erhöhung des Kommanditkapitals beziehungsweise des Kapitalanteils<br />
des Treuhandkommanditisten im Umfang derjenigen<br />
Beteiligungsbeträge, die von Treugebern/Kommanditisten in der<br />
Zeit vom 24. 12. 2005 bis 29. 06. 2006 gezeichnet wurden. Sofern<br />
die Summe der bis zum 23. 12. 2005 gezeichneten Beteiligungsbeträge<br />
nicht EUR 76.550.500 (ohne Agio) erreicht, ist der<br />
Treuhandkommanditist zusätzlich berechtigt, zum 30. 12. 2005<br />
mit den bis zu diesem Tag gezeichneten Beteiligungsbeträgen seinen<br />
Kommanditanteil zu erhöhen.<br />
Die Kommanditeinlage jedes neu aufgenommenen Kommanditisten<br />
oder des sich über den Abschluss eines Treuhandvertrages<br />
mit dem Treuhandkommanditisten indirekt neu beteiligenden<br />
Treugebers muss grundsätzlich mindestens auf EUR 10.000 oder<br />
einen durch 1.000 ohne Rest teilbaren, höheren Betrag oder, im<br />
Falle der Überzeichnung, auf den zugeteilten geringeren Betrag<br />
lauten.<br />
4. Es können grundsätzlich nur einzelne natürliche Personen als<br />
Kommanditisten oder Treugeber der Fondsgesellschaft beitreten.<br />
Im Einzelfall können jedoch auch juristische Personen oder<br />
Personenhandelsgesellschaften aufgenommen werden. Eine Beteiligung<br />
von BGB-Gesellschaften, Ehepaaren, Vereinen, sonstigen<br />
Gesellschaften oder Gemeinschaften ist ausgeschlossen. Der Erwerb<br />
oder das Halten von Anteilen als Treuhänder für Dritte ist<br />
nicht zulässig.<br />
5. Die mit Unterzeichnung des Zeichnungsscheines übernommenen<br />
Beteiligungsbeträge (ohne Agio) stellen die im Verhältnis zur<br />
Fondsgesellschaft geschuldeten Pflichteinlagen dar. Die in das<br />
Handelsregister einzutragende Hafteinlage entspricht 10 % der<br />
Pflichteinlage.<br />
6. Bei den Pflichteinlagen handelt es sich um Festeinlagen, die für<br />
jeden Gesellschafter auf einem Festkonto (Kapitalkonto I) verbucht<br />
werden und den Kapitalanteil eines Gesellschafters bilden.<br />
Das Kapitalkonto I allein ist maßgebend für die Beteiligung der<br />
Gesellschafter am Vermögen, am Gewinn und Verlust der Fondsgesellschaft<br />
sowie für alle Gesellschafterrechte, soweit nichts<br />
anderes geregelt ist. Die Kapitalkonten I können nur durch einstimmigen<br />
Gesellschafterbeschluss geändert werden, soweit in<br />
diesem Vertrag nichts anderes geregelt ist. Für jeden Gesellschafter<br />
wird darüber hinaus ein variables Kapitalkonto (Kapitalkonto<br />
II), auf dem Agio, Gewinnzuschreibungen, Verluste und Gewinnentnahmen<br />
sowie Einlagen gemäß § 7 Ziffer 4 und § 11 verbucht<br />
werden, und ein Kapitalkonto III, auf dem Kapitalrückzahlungen<br />
verbucht werden, gebildet. Die Kapitalkonten werden nicht verzinst.<br />
7. Alle Kommanditisten sind verpflichtet, der Fondsgesellschaft<br />
unverzüglich eine umfassende Handelsregistervollmacht in notariell<br />
beglaubigter Form zur Verfügung zu stellen, die den geschäftsführenden<br />
Gesellschafter für die gesamte Dauer der Beteiligung<br />
88 I Der Gesellschaftsvertrag