Archiv-Version - LEISTUNGSBILANZPORTAL
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ditbeteiligung an die Treugeber im Verhältnis der Höhe ihrer<br />
Anteile ab (siehe § 2 Ziffer 1 des Treuhandvertrages). Die Treugeber<br />
üben ihre Stimmrechte selbst aus und können sich<br />
auf Verlangen zur Ausübung der dem Treuhandkommanditisten<br />
gegenüber der Gesellschaft zustehenden Kontrollrechte<br />
bevollmächtigen lassen (siehe § 2 Ziffer 2 und § 4 des<br />
Treuhandvertrages, § 5 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages).<br />
Die Rechte und Pflichten aus dem Treuhandvertrag können<br />
nur unter Berücksichtigung der entsprechenden Regeln des<br />
Gesellschaftsvertrages übertragen oder belastet werden<br />
(siehe § 6 des Treuhandvertrages). Gleiches gilt beim Tod des<br />
Treugebers (siehe § 9 des Treuhandvertrages). Der Treuhandvertrag<br />
kann von jedem Gesellschafter mit einer Frist von<br />
3 Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres, erstmals zum<br />
30. 06. 2020 gekündigt werden (siehe § 7 Ziffer 4 des Treuhandvertrages).<br />
Der Treuhandkommanditist haftet den Treugebern nur bei<br />
grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der ihm obliegenden<br />
Verpflichtungen; der Treuhandkommanditist übernimmt<br />
keine Haftung für den Eintritt der vom Treugeber mit<br />
dem Abschluss des Treuhandvertrages angestrebten wirtschaftlichen<br />
oder steuerlichen Ziele. Er übernimmt weiter<br />
keine Haftung für die Bonität der Vertragspartner der Fondsgesellschaft<br />
(siehe § 11 des Treuhandvertrages).<br />
Der Treuhandkommanditist erhält für die Übernahme der<br />
Treuhandschaft von der Fondsgesellschaft eine jährliche<br />
pauschale Vergütung in Höhe von EUR 10.000 zuzüglich der<br />
gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Treuhandvergütung ist jeweils<br />
spätestens am 30. 12. des jeweiligen Jahres fällig (siehe<br />
§ 12 des Treuhandvertrages, § 5 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages).<br />
Die Geschäftsführer des Treuhandkommanditisten sind zugleich<br />
Mitarbeiter der KGAL beziehungsweise der ALCAS.<br />
Die Verträge der Fondsgesellschaft<br />
Darlehensvertrag mit der Stadion GmbH<br />
Aufgrund der zentralen Bedeutung des Darlehensvertrages<br />
für dieses Beteiligungsangebot ist dieser bereits im Kapitel<br />
„Das Darlehen der Fondsgesellschaft an die Stadion GmbH“,<br />
Seite 27 ff., ausführlich dargestellt. An dieser Stelle sind auch<br />
die wesentlichen Regelungen zur Sicherheitenstruktur<br />
beschrieben.<br />
Finanzierungsverträge der Fondsgesellschaft<br />
Die Fondsgesellschaft hat zur Refinanzierung der Darlehensgewährung<br />
an die Stadion GmbH und der damit in Zusammenhang<br />
stehenden beziehungsweise sonstigen Kosten bei<br />
der Dresdner Bank AG ein Bankdarlehen in Höhe von EUR<br />
70,5 Mio. aufgenommen, das nach Anlegerbeitritt zurückgeführt<br />
wird. Eine Zusammenfassung der Rahmendaten dieses<br />
Darlehens findet sich im Kapitel „Die Investition und<br />
Finanzierung“, Seite 54 ff.<br />
Zur Besicherung der Forderungen der Dresdner Bank AG aus<br />
der Zwischenfinanzierung hält die Fondsgesellschaft während<br />
der Laufzeit der Zwischenfinanzierung die auf dem<br />
Erbbaurecht der Stadion GmbH zugunsten der Fondsgesellschaft<br />
bestellte Grundschuld in Höhe von EUR 40 Mio. treuhänderisch<br />
für die Dresdner Bank AG. Darüber hinaus hat<br />
die Fondsgesellschaft ihre Rechte und Ansprüche aus dem<br />
Darlehensvertrag mit der Stadion GmbH und ihre Einzahlungsansprüche<br />
gegenüber den Kommanditisten/Treugebern<br />
an die Dresdner Bank AG abgetreten.<br />
Dienstleistungsverträge der Fondsgesellschaft<br />
Geschäftsbesorgungsvertrag<br />
Die Fondsgesellschaft hat mit der ALCAS einen Geschäftsbesorgungsvertrag<br />
geschlossen. Dieser umfasst die Erstellung<br />
der Fondskonzeption sowie die Erstellung und Vorbereitung<br />
der notwendigen Unterlagen und Informationen für die Beteiligung.<br />
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