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Archiv-Version - LEISTUNGSBILANZPORTAL

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ditbeteiligung an die Treugeber im Verhältnis der Höhe ihrer<br />

Anteile ab (siehe § 2 Ziffer 1 des Treuhandvertrages). Die Treugeber<br />

üben ihre Stimmrechte selbst aus und können sich<br />

auf Verlangen zur Ausübung der dem Treuhandkommanditisten<br />

gegenüber der Gesellschaft zustehenden Kontrollrechte<br />

bevollmächtigen lassen (siehe § 2 Ziffer 2 und § 4 des<br />

Treuhandvertrages, § 5 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Die Rechte und Pflichten aus dem Treuhandvertrag können<br />

nur unter Berücksichtigung der entsprechenden Regeln des<br />

Gesellschaftsvertrages übertragen oder belastet werden<br />

(siehe § 6 des Treuhandvertrages). Gleiches gilt beim Tod des<br />

Treugebers (siehe § 9 des Treuhandvertrages). Der Treuhandvertrag<br />

kann von jedem Gesellschafter mit einer Frist von<br />

3 Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres, erstmals zum<br />

30. 06. 2020 gekündigt werden (siehe § 7 Ziffer 4 des Treuhandvertrages).<br />

Der Treuhandkommanditist haftet den Treugebern nur bei<br />

grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der ihm obliegenden<br />

Verpflichtungen; der Treuhandkommanditist übernimmt<br />

keine Haftung für den Eintritt der vom Treugeber mit<br />

dem Abschluss des Treuhandvertrages angestrebten wirtschaftlichen<br />

oder steuerlichen Ziele. Er übernimmt weiter<br />

keine Haftung für die Bonität der Vertragspartner der Fondsgesellschaft<br />

(siehe § 11 des Treuhandvertrages).<br />

Der Treuhandkommanditist erhält für die Übernahme der<br />

Treuhandschaft von der Fondsgesellschaft eine jährliche<br />

pauschale Vergütung in Höhe von EUR 10.000 zuzüglich der<br />

gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Treuhandvergütung ist jeweils<br />

spätestens am 30. 12. des jeweiligen Jahres fällig (siehe<br />

§ 12 des Treuhandvertrages, § 5 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Die Geschäftsführer des Treuhandkommanditisten sind zugleich<br />

Mitarbeiter der KGAL beziehungsweise der ALCAS.<br />

Die Verträge der Fondsgesellschaft<br />

Darlehensvertrag mit der Stadion GmbH<br />

Aufgrund der zentralen Bedeutung des Darlehensvertrages<br />

für dieses Beteiligungsangebot ist dieser bereits im Kapitel<br />

„Das Darlehen der Fondsgesellschaft an die Stadion GmbH“,<br />

Seite 27 ff., ausführlich dargestellt. An dieser Stelle sind auch<br />

die wesentlichen Regelungen zur Sicherheitenstruktur<br />

beschrieben.<br />

Finanzierungsverträge der Fondsgesellschaft<br />

Die Fondsgesellschaft hat zur Refinanzierung der Darlehensgewährung<br />

an die Stadion GmbH und der damit in Zusammenhang<br />

stehenden beziehungsweise sonstigen Kosten bei<br />

der Dresdner Bank AG ein Bankdarlehen in Höhe von EUR<br />

70,5 Mio. aufgenommen, das nach Anlegerbeitritt zurückgeführt<br />

wird. Eine Zusammenfassung der Rahmendaten dieses<br />

Darlehens findet sich im Kapitel „Die Investition und<br />

Finanzierung“, Seite 54 ff.<br />

Zur Besicherung der Forderungen der Dresdner Bank AG aus<br />

der Zwischenfinanzierung hält die Fondsgesellschaft während<br />

der Laufzeit der Zwischenfinanzierung die auf dem<br />

Erbbaurecht der Stadion GmbH zugunsten der Fondsgesellschaft<br />

bestellte Grundschuld in Höhe von EUR 40 Mio. treuhänderisch<br />

für die Dresdner Bank AG. Darüber hinaus hat<br />

die Fondsgesellschaft ihre Rechte und Ansprüche aus dem<br />

Darlehensvertrag mit der Stadion GmbH und ihre Einzahlungsansprüche<br />

gegenüber den Kommanditisten/Treugebern<br />

an die Dresdner Bank AG abgetreten.<br />

Dienstleistungsverträge der Fondsgesellschaft<br />

Geschäftsbesorgungsvertrag<br />

Die Fondsgesellschaft hat mit der ALCAS einen Geschäftsbesorgungsvertrag<br />

geschlossen. Dieser umfasst die Erstellung<br />

der Fondskonzeption sowie die Erstellung und Vorbereitung<br />

der notwendigen Unterlagen und Informationen für die Beteiligung.<br />

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