Archiv-Version - LEISTUNGSBILANZPORTAL
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Für die Darlehensvergabe wird kein Bewertungsgutachten<br />
erstellt. Lediglich die Plausibilität der Cash-Flow-Analyse<br />
wurde durch die ECOVIS Bayern-Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />
wie im Kapitel „Das Finanzierungskonzept<br />
der Allianz Arena“, Seite 23 ff., beschrieben, geprüft<br />
und bestätigt (§ 9 Abs. 2 Nr. 7 VermVerkProspV).<br />
Seit dem Jahresabschluss zum 31. 12. 2004 sind keine wesentlichen<br />
Änderungen eingetreten (§ 10 Abs. 3 VermVerkProspV).<br />
Für die Fondsgesellschaft bestehen weder ein Aufsichtsgremium<br />
noch ein Beirat (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 VermVerkProspV).<br />
Die Mitglieder der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />
sind nicht tätig für<br />
Unternehmen, die der Fondsgesellschaft Fremdkapital zur<br />
Verfügung stellen, sowie<br />
Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Herstellung<br />
von Objekten der Fondsgesellschaft nicht nur geringfügige<br />
Lieferungen oder Leistungen erbringen (§ 12 Abs. 2 Verm-<br />
VerkProspV).<br />
Außer den in diesem Beteiligungsangebot genannten Personen<br />
und Unternehmen haben keine anderen Personen oder<br />
Unternehmen die Herausgabe oder den Inhalt des Beteiligungsprospektes<br />
oder die Abgabe oder den Inhalt des Angebots<br />
der Vermögensanlage wesentlich beeinflusst (§ 12<br />
Abs. 4 VermVerkProspV).<br />
Für das Beteiligungsangebot, für die Verzinsung oder Rückzahlung<br />
wurde von keiner juristischen Person oder Gesellschaft<br />
eine Gewährleistung übernommen (§ 14 VermVerk-<br />
ProspV).<br />
112 I Zusatzinformationen Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung