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Archiv-Version - LEISTUNGSBILANZPORTAL

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mitgeteilt hat und (1) entweder die von der Eurohypo AG<br />

und der Dresdner Bank AG bereitgestellten Finanzierungen<br />

ebenfalls aus wichtigem Grund gekündigt und insgesamt<br />

fällig gestellt worden sind, (2) die Eurohypo AG und die<br />

Dresdner Bank AG einvernehmlich dem beabsichtigten Vorgehen<br />

der Fondsgesellschaft zugestimmt haben, oder (3)<br />

seit Mitteilung der Kündigungsabsicht beziehungsweise der<br />

Absicht zur Geltendmachung von Rechten aufgrund von Vertragsverletzungen<br />

oder Verwertung ein Zeitraum von 45 Tagen<br />

verstrichen ist und der betreffende Kündigungs- oder Verwertungsgrund<br />

beziehungsweise die Vertragsverletzung<br />

noch vorliegt. Sollte es innerhalb von 45 Tagen nicht zu einer<br />

Einigung kommen, bleibt es der Fondsgesellschaft unbenommen,<br />

nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen über<br />

die Kündigung, die Geltendmachung von Rechten aufgrund<br />

von Vertragsverletzungen beziehungsweise die Verwertung<br />

zu entscheiden.<br />

Keiner Abstimmung mit der Eurohypo AG und der Dresdner<br />

Bank AG bedarf die Fondsgesellschaft, wenn (1) ein Geschäftsführer<br />

der Stadion GmbH selbst Antrag auf Eröffnung<br />

des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Stadion<br />

GmbH gestellt hat, (2) die Stadion GmbH zahlungsunfähig<br />

ist, oder (3) das Insolvenzverfahren über das Vermögen der<br />

Stadion GmbH eröffnet oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens<br />

über das Vermögen der Stadion GmbH mangels<br />

Masse abgelehnt wird.<br />

Wechsel des persönlich haftenden Gesellschafters der Fondsgesellschaft<br />

oder Veränderung im Gesellschafterbestand<br />

des jeweiligen persönlich haftenden Gesellschafters der<br />

Fondsgesellschaft, es sei denn, es werden weiterhin sämtliche<br />

Geschäftsanteile des persönlich haftenden Gesellschafters<br />

der Fondsgesellschaft direkt und/oder indirekt<br />

von der KG Allgemeine Leasing GmbH & Co. gehalten;<br />

Wechsel des Treuhandkommanditisten der Fondsgesellschaft,<br />

es sei denn, sämtliche Geschäftsanteile des neuen<br />

Treuhandkommanditisten werden direkt und/oder indirekt<br />

von der KG Allgemeine Leasing GmbH & Co. gehalten;<br />

Anteilsübertragungen (auch sukzessiv) von ursprünglich<br />

eingeworbenen Kommanditisten und/oder Treugebern der<br />

Fondsgesellschaft, die zusammen über mehr als 50 % der<br />

Stimmrechte verfügen; ausgenommen hiervon sind Übertragungen,<br />

die der Gründungskommanditist oder der<br />

Platzierungsgarant oder ein von diesem zur Erfüllung der<br />

Platzierungsgarantie benannter Dritter zum Zwecke der<br />

Platzierung der Anteile vornimmt;<br />

Aufnahme einer über die Darlehensgewährung an die Stadion<br />

GmbH hinausgehende Geschäftstätigkeit der Fondsgesellschaft.<br />

Bei Vorliegen eines außerordentlichen Kündigungsgrundes<br />

ist die Stadion GmbH zur sofortigen vorzeitigen Kündigung<br />

und zur Rückzahlung des Darlehens ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung<br />

berechtigt.<br />

Entsprechende Regelungen gelten gemäß Sicherheitenpoolvertrag<br />

auch für die Eurohypo AG und die Dresdner Bank AG.<br />

Sonderkündigungsrechte des Darlehensnehmers<br />

Die Stadion GmbH hat ein vertragliches Sonderkündigungsrecht,<br />

wenn einer der folgenden Umstände eintritt:<br />

Zudem bestehen die zwingenden gesetzlichen Kündigungsrechte<br />

der Stadion GmbH. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang<br />

insbesondere auf § 489 Absatz 1 des Bürgerlichen<br />

Gesetzbuches, wonach der Darlehensnehmer nach<br />

Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang<br />

der Darlehensmittel unter Einhaltung einer Kündigungsfrist<br />

von sechs Monaten zur Kündigung des Darlehens befugt ist.<br />

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