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2011 / 2012 - VK Mühlen AG

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122 geschäftsbericht <strong>2011</strong> / <strong>2012</strong> der vk mühlen ag<br />

Corporate Governance Bericht<br />

gemäSS Ziffer 3.10 Deutscher Corporate Governance Kodex<br />

Die vk Mühlen ag ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht. Die Verwaltung der Gesellschaft<br />

besteht aus Vorstand und Aufsichtsrat, die zum Wohle des Unternehmens eng zusammenarbeiten.<br />

Corporate Governance steht für eine verantwortungsbewusste und auf langfristige<br />

Wertschöpfung ausgerichtete Führung und Kontrolle des Unternehmens. Vorstand und Aufsichtsrat<br />

überprüfen und entwickeln die Corporate Governance im Unternehmen zur Wahrung<br />

von guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung sowie zur Vermittlung von Transparenz<br />

für den Aktionär ständig weiter.<br />

Allgemeines zur Führungsstruktur<br />

Die vk Mühlen ag unterliegt den Vorschriften des deutschen Aktien- und Mitbestimmungsrechts<br />

und den Kapitalmarktregelungen sowie den Bestimmungen der Satzung und der Geschäftsordnungen<br />

für Vorstand und Aufsichtsrat. Daneben wird die Unternehmensführung weitgehend<br />

durch die Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner jeweils gültigen Fassung<br />

bestimmt; Abweichungen von Empfehlungen werden in der Entsprechenserklärung mitgeteilt<br />

und eingehend begründet. Mit den Organen Vorstand und Aufsichtsrat verfügt die vk<br />

Mühlen ag über eine duale Führungs- und Überwachungsstruktur. Vorstand und Aufsichtsrat<br />

sind den Interessen der Aktionäre und dem Wohl des Unternehmens verpflichtet. Die Hauptversammlung<br />

ist das dritte Organ der Gesellschaft.<br />

Der Aufsichtsrat<br />

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach den Vorschriften der §§ 96 Abs. (1), 101 Abs. (1)<br />

des Aktiengesetzes (AktG) sowie den Vorschriften des Drittelbeteiligungsgesetzes zusammen und<br />

besteht gemäß § 8 der Satzung aus zwölf Mitgliedern, von denen acht Mitglieder von der Hauptversammlung<br />

und vier Mitglieder von den Arbeitnehmern gemäß den Vorschriften des Drittelbeteiligungsgesetzes<br />

gewählt werden. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands und<br />

ist auch für deren Abberufung zuständig. Im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften und den<br />

Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex berät und überwacht er den Vorstand<br />

bei der Leitung des Unternehmens und ist er in Entscheidungen, die von grundlegender<br />

Bedeutung für das Unternehmen sind, unmittelbar eingebunden.<br />

Überwachung und Kontrolle des Vorstands durch den Aufsichtsrat<br />

Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates sieht als Bestandteil des Überwachungs- und Kontrollprozesses<br />

klare und transparente Verfahren und Strukturen vor. Die Geschäftsordnung des<br />

Aufsichtsrates spiegelt die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex für den<br />

Aufsichtsrat weitgehend wider.<br />

Der Aufsichtsrat hat zur effektiven Überwachung, Kontrolle und Beratung des Vorstands sowie<br />

zur Vorbereitung der Aufsichtsratssitzungen und -beschlüsse drei ständige Ausschüsse, und zwar<br />

einen Prüfungsausschuss (Audit Committee), einen Personalausschuss und einen Nominierungsausschuss<br />

gebildet.

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