2011 / 2012 - VK Mühlen AG
2011 / 2012 - VK Mühlen AG
2011 / 2012 - VK Mühlen AG
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
122 geschäftsbericht <strong>2011</strong> / <strong>2012</strong> der vk mühlen ag<br />
Corporate Governance Bericht<br />
gemäSS Ziffer 3.10 Deutscher Corporate Governance Kodex<br />
Die vk Mühlen ag ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht. Die Verwaltung der Gesellschaft<br />
besteht aus Vorstand und Aufsichtsrat, die zum Wohle des Unternehmens eng zusammenarbeiten.<br />
Corporate Governance steht für eine verantwortungsbewusste und auf langfristige<br />
Wertschöpfung ausgerichtete Führung und Kontrolle des Unternehmens. Vorstand und Aufsichtsrat<br />
überprüfen und entwickeln die Corporate Governance im Unternehmen zur Wahrung<br />
von guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung sowie zur Vermittlung von Transparenz<br />
für den Aktionär ständig weiter.<br />
Allgemeines zur Führungsstruktur<br />
Die vk Mühlen ag unterliegt den Vorschriften des deutschen Aktien- und Mitbestimmungsrechts<br />
und den Kapitalmarktregelungen sowie den Bestimmungen der Satzung und der Geschäftsordnungen<br />
für Vorstand und Aufsichtsrat. Daneben wird die Unternehmensführung weitgehend<br />
durch die Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner jeweils gültigen Fassung<br />
bestimmt; Abweichungen von Empfehlungen werden in der Entsprechenserklärung mitgeteilt<br />
und eingehend begründet. Mit den Organen Vorstand und Aufsichtsrat verfügt die vk<br />
Mühlen ag über eine duale Führungs- und Überwachungsstruktur. Vorstand und Aufsichtsrat<br />
sind den Interessen der Aktionäre und dem Wohl des Unternehmens verpflichtet. Die Hauptversammlung<br />
ist das dritte Organ der Gesellschaft.<br />
Der Aufsichtsrat<br />
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach den Vorschriften der §§ 96 Abs. (1), 101 Abs. (1)<br />
des Aktiengesetzes (AktG) sowie den Vorschriften des Drittelbeteiligungsgesetzes zusammen und<br />
besteht gemäß § 8 der Satzung aus zwölf Mitgliedern, von denen acht Mitglieder von der Hauptversammlung<br />
und vier Mitglieder von den Arbeitnehmern gemäß den Vorschriften des Drittelbeteiligungsgesetzes<br />
gewählt werden. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands und<br />
ist auch für deren Abberufung zuständig. Im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften und den<br />
Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex berät und überwacht er den Vorstand<br />
bei der Leitung des Unternehmens und ist er in Entscheidungen, die von grundlegender<br />
Bedeutung für das Unternehmen sind, unmittelbar eingebunden.<br />
Überwachung und Kontrolle des Vorstands durch den Aufsichtsrat<br />
Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates sieht als Bestandteil des Überwachungs- und Kontrollprozesses<br />
klare und transparente Verfahren und Strukturen vor. Die Geschäftsordnung des<br />
Aufsichtsrates spiegelt die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex für den<br />
Aufsichtsrat weitgehend wider.<br />
Der Aufsichtsrat hat zur effektiven Überwachung, Kontrolle und Beratung des Vorstands sowie<br />
zur Vorbereitung der Aufsichtsratssitzungen und -beschlüsse drei ständige Ausschüsse, und zwar<br />
einen Prüfungsausschuss (Audit Committee), einen Personalausschuss und einen Nominierungsausschuss<br />
gebildet.