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2011 / 2012 - VK Mühlen AG

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96 geschäftsbericht <strong>2011</strong> / <strong>2012</strong> der vk mühlen ag<br />

Die Fair Value Ermittlung erfolgt anhand der Discounted Cash Flow-Methode, wobei die individuellen<br />

Bonitäten und sonstigen Marktgegebenheiten in Form von marktüblichen Bonitäts- bzw.<br />

Liquiditätsspreads bei der barwertigen Ermittlung berücksichtigt werden.<br />

Für Kredite und Forderungen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, gibt<br />

es keine liquiden Märkte. Für Kredite und Forderungen wird angenommen, dass der Marktwert<br />

dem Buchwert entspricht.<br />

Für die Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen kann der Zeitwert nicht verlässlich<br />

bestimmt werden, da es für diese Finanzinstrumente keinen aktiven Markt gibt und eine<br />

verlässliche Ermittlung des Marktwerts nur im Rahmen von konkreten Verkaufsverhandlungen<br />

möglich wäre. Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Es besteht keine Veräußerungsabsicht.<br />

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen kurzfristigen finanziellen<br />

Verbindlichkeiten haben generell eine Restlaufzeit von unter einem Jahr, so dass der Buchwert<br />

näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert entspricht.<br />

Für die verzinslichen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Schuldverschreibungen und<br />

sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten entspricht der Buchwert näherungsweise dem beizulegenden<br />

Zeitwert.<br />

Während die Bewertung von Finanzinstrumenten nach ias 39 vorgenommen wird, ordnet der<br />

Konzern die zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumente zur dreistufigen Fair-Value-Hierachie<br />

gemäß ifrs 7 wie folgt zu:<br />

Level 1:<br />

In diesem Level werden Finanzinstrumente ausgewiesen, bei denen die Fair Value-Ermittlung auf<br />

der Grundlage von quotierten Preisen auf aktiven Märkten erfolgt. Im Konzern fallen hierunter<br />

börsennotierte Wertpapiere und börsengehandelte Warentermingeschäfte.<br />

Level 2:<br />

Hier werden Finanzinstrumente ausgewiesen, bei denen die wesentlichen Inputparameter zur<br />

Fair Value-Ermittlung ausschließlich am Markt beobachtbar sind. Der Konzern weist in diesem<br />

Level nicht börsengehandelte Devisen- und Zinsderivate aus.<br />

Level 3:<br />

Finanzinstrumente, bei denen die wesentlichen Inputparameter zur Fair Value-Ermittlung nicht<br />

am Markt beobachtbar sind, sind in diesem Level auszuweisen. Der Konzern hat keine Finanzinstrumente,<br />

die in dem Level 3 auszuweisen sind.

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