2011 / 2012 - VK Mühlen AG
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34 geschäftsbericht <strong>2011</strong> / <strong>2012</strong> der vk mühlen ag<br />
Leitsätze der Risikopolitik<br />
Ziel des vk Mühlen Konzerns ist es, sich national als führender Anbieter zu behaupten und diese<br />
Stellung weiter auszubauen. Zur Erfüllung dieses Unternehmenszieles sowie zur Erhaltung des<br />
Substanz- und Ertragswertes des vk Mühlen Konzerns ist es von wesentlicher Bedeutung, sämtliche<br />
Risiken, welche die Zielerreichung oder im Extremfall den Fortbestand des Unternehmens<br />
gefährden, frühzeitig zu erkennen und ihnen durch wirksame Maßnahmen effektiv zu begegnen.<br />
Risikobewertung<br />
Die Risikobewertung erfolgt anhand der Eintrittswahrscheinlichkeit und des möglichen finanziellen<br />
Ausmaßes eines Risikos. Zur Gewährleistung einer einheitlichen Bewertung der Risiken<br />
innerhalb des vk Mühlen Konzerns und der Vergleichbarkeit der Ergebnisse werden die Risiken<br />
nach fest definierten Kriterien bewertet.<br />
Die Maßstäbe der Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit und des möglichen finanziellen<br />
Ausmaßes von Risiken werden regelmäßig überprüft und aktualisiert.<br />
Bestandsgefährdung<br />
Gemäß § 91 Abs. 2 AktG hat der Vorstand geeignete Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere ein<br />
Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen<br />
früh erkannt werden. Nach den vom Vorstand festgelegten risikopolitischen Grundsätzen<br />
genießt die Erkennung und Bewältigung etwaiger bestandsgefährdender Risiken oberste<br />
Priorität.<br />
Eine Bestandsgefährdung tritt für die vk Mühlen ag annahmegemäß ein, wenn das potenzielle<br />
Schadensausmaß eine bestimmte, vom Vorstand in Abstimmung mit den Mitgliedern des Risk<br />
Boards definierte Schwelle überschreitet. Die Bestandsgefährdung kann durch einzelne Risiken<br />
direkt oder durch die Kumulation bzw. Wechselwirkung von Risiken entstehen. Daher ist die<br />
Identifizierung und Bewertung aller wesentlichen Risiken von höchster Bedeutung. Zur Darstellung<br />
des Finanzierungsrisikos verweisen wir auf die Erläuterung der Finanzlage im Abschnitt ii 2.<br />
Berichterstattung<br />
Der Risk Officer berichtet monatlich an den Vorstand und das Risk Board über die Risiken, die in<br />
der Risikobeurteilung mindestens als „hoch“ bewertet wurden. Der Risk Officer erstattet Ad-hoc-<br />
Berichte beim Auftreten bestandsgefährdender Risiken und bei wesentlichen Veränderungen der<br />
allgemeinen Risikolage.