2011 / 2012 - VK Mühlen AG
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das unternehmen konzernlagebericht konzernabschluss sonstiges<br />
→ Risikoberichterstattung<br />
37<br />
Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem<br />
bezogen auf den (Konzern) Rechnungslegungsprozess<br />
(Bericht gemäSS § 289 Abs. 5 HGB)<br />
Das interne Kontroll- und Risikomanagement System der vk Mühlen ag dient dazu, alle buchhalterisch<br />
relevanten Prozesse und Transaktionen einheitlich, zeitnah und korrekt zu erfassen.<br />
Die Einhaltung von Gesetzen, Rechnungslegungsvorschriften sowie interner Richtlinien wird für<br />
alle einbezogenen Unternehmen überwacht. Diesbezügliche Änderungen werden laufend auf<br />
ihre Relevanz hin überprüft und in die konzerninternen Regelwerke integriert. Wesentliche Prozesse<br />
und Termine sowie interne Abstimmungen und übrige Abschlussarbeiten werden für alle<br />
in den Abschluss einbezogenen Gesellschaften verbindlich festgelegt.<br />
Sowohl im Bereich der Einzelabschlüsse als auch beim Konzernabschluss wird Standardsoftware<br />
eingesetzt. Für diese Programme wurden Verantwortlichkeiten und eindeutige Zugriffsregelungen<br />
definiert.<br />
Die Erstellung der Abschlüsse der Konzerngesellschaften erfolgt lokal. Über ein einheitliches<br />
Datenmodell werden diese an die Konsolidierungsabteilung des Konzerns weitergeleitet. Die Gesellschaften<br />
sind für die Einhaltung unternehmensweiter Richtlinien und Verfahren sowie den<br />
ordnungsgemäßen und zeitgerechten Ablauf der rechnungslegungsrelevanten Prozesse und Systeme<br />
verantwortlich. Systemtechnische Kontrollen werden von den Mitarbeitern der Konsolidierungsabteilung<br />
vorgenommen und durch manuelle Prüfungen ergänzt.<br />
Alle am Prozess beteiligten Mitarbeiter erfüllen die qualitativen Anforderungen und werden regelmäßig<br />
geschult. Die Funktionstrennung zwischen den am Abschluss beteiligten Einheiten ist<br />
klar geregelt. Es gilt durchgehend das Vier-Augen-Prinzip.<br />
Im Rahmen des Risikomanagements wird die Einhaltung oben genannter Grundsätze geprüft. Zu<br />
den Schwerpunkten gehören:<br />
→ Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, Richtlinien und interner Anweisungen<br />
→ Ordnungsmäßigkeit der Aufgabenerfüllung und Einhaltung wirtschaftlicher Grundsätze<br />
→ Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Kontrollsystemen zur Vermeidung von Vermögensschäden<br />
→ Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und der darauf aufbauenden Berichterstattung.