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2011 / 2012 - VK Mühlen AG

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das unternehmen konzernlagebericht konzernabschluss sonstiges<br />

→ Risikoberichterstattung<br />

37<br />

Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem<br />

bezogen auf den (Konzern) Rechnungslegungsprozess<br />

(Bericht gemäSS § 289 Abs. 5 HGB)<br />

Das interne Kontroll- und Risikomanagement System der vk Mühlen ag dient dazu, alle buchhalterisch<br />

relevanten Prozesse und Transaktionen einheitlich, zeitnah und korrekt zu erfassen.<br />

Die Einhaltung von Gesetzen, Rechnungslegungsvorschriften sowie interner Richtlinien wird für<br />

alle einbezogenen Unternehmen überwacht. Diesbezügliche Änderungen werden laufend auf<br />

ihre Relevanz hin überprüft und in die konzerninternen Regelwerke integriert. Wesentliche Prozesse<br />

und Termine sowie interne Abstimmungen und übrige Abschlussarbeiten werden für alle<br />

in den Abschluss einbezogenen Gesellschaften verbindlich festgelegt.<br />

Sowohl im Bereich der Einzelabschlüsse als auch beim Konzernabschluss wird Standardsoftware<br />

eingesetzt. Für diese Programme wurden Verantwortlichkeiten und eindeutige Zugriffsregelungen<br />

definiert.<br />

Die Erstellung der Abschlüsse der Konzerngesellschaften erfolgt lokal. Über ein einheitliches<br />

Datenmodell werden diese an die Konsolidierungsabteilung des Konzerns weitergeleitet. Die Gesellschaften<br />

sind für die Einhaltung unternehmensweiter Richtlinien und Verfahren sowie den<br />

ordnungsgemäßen und zeitgerechten Ablauf der rechnungslegungsrelevanten Prozesse und Systeme<br />

verantwortlich. Systemtechnische Kontrollen werden von den Mitarbeitern der Konsolidierungsabteilung<br />

vorgenommen und durch manuelle Prüfungen ergänzt.<br />

Alle am Prozess beteiligten Mitarbeiter erfüllen die qualitativen Anforderungen und werden regelmäßig<br />

geschult. Die Funktionstrennung zwischen den am Abschluss beteiligten Einheiten ist<br />

klar geregelt. Es gilt durchgehend das Vier-Augen-Prinzip.<br />

Im Rahmen des Risikomanagements wird die Einhaltung oben genannter Grundsätze geprüft. Zu<br />

den Schwerpunkten gehören:<br />

→ Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, Richtlinien und interner Anweisungen<br />

→ Ordnungsmäßigkeit der Aufgabenerfüllung und Einhaltung wirtschaftlicher Grundsätze<br />

→ Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Kontrollsystemen zur Vermeidung von Vermögensschäden<br />

→ Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und der darauf aufbauenden Berichterstattung.

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