2011 / 2012 - VK Mühlen AG
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56 geschäftsbericht <strong>2011</strong> / <strong>2012</strong> der vk mühlen ag<br />
Die eu-Kommission hat im eu-Amtsblatt vom 19. Februar <strong>2011</strong> die Verbesserung der ifrs aus dem<br />
Zyklus 2008 – 2010 in eu-Recht übernommen. Die sich aus diesem Verbesserungsprojekt ergebenden<br />
Auswirkungen auf die folgenden Standards und Interpretationen sind erstmalig verpflichtend<br />
für am oder nach dem 1. Januar <strong>2011</strong> beginnende Geschäftsjahre anzuwenden: ifrs 1, ifrs 7, ias 1,<br />
ias 34 und ifric 13.<br />
Die eu-Kommission hat die Änderungen des ifrs 7 „Anhangsangaben – Übertragungen finanzieller<br />
Vermögenswerte“ durch Veröffentlichung im eu-Amtsblatt vom 23. November <strong>2011</strong> in eu-Recht<br />
übernommen. Diese sind erstmalig für am oder nach dem 1. Juli <strong>2011</strong> beginnende Geschäftsjahre<br />
anzuwenden und betreffen erweiterte Angabepflichten bei der Übertragung finanzieller Vermögenswerte<br />
zur Ermöglichung eines besseren Verständnisses bei den Bilanzadressaten für die Auswirkungen<br />
auf die beim Unternehmen verbleibenden Risiken.<br />
Folgende Änderung einer Interpretation wurde bereits verabschiedet und von der eu-Kommission<br />
in eu-Recht übernommen, ist jedoch erst im folgenden Geschäftsjahr anzuwenden; auf eine<br />
freiwillige vorzeitige Anwendung wurde verzichtet:<br />
Mit Veröffentlichung im eu-Amtsblatt vom 6. Juni <strong>2012</strong> wurden die Änderungen an ias 1 „Darstellung<br />
des Abschlusses – Darstellung von Posten des sonstigen Ergebnisses in geltendes Recht<br />
übernommen. Die Änderungen sollen künftig eine Unterscheidung ermöglichen zwischen Posten<br />
des sonstigen Ergebnisses, die anschließend in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden<br />
und Posten, bei denen eine solche Umgliederung nie erfolgen wird. Die Änderungen sind für<br />
Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli <strong>2012</strong> beginnen, verpflichtend anzuwenden und werden<br />
Auswirkungen auf die Darstellung des sonstigen Ergebnisses im Konzernabschluss der vk ag<br />
haben.<br />
[ 3 ] Konsolidierungskreis<br />
In den Konzernabschluss werden nach den Grundsätzen der Vollkonsolidierung neben der vk<br />
ag alle jene Gesellschaften einbezogen, bei denen die vk ag unmittelbar oder mittelbar über<br />
die wirtschaftliche Kontrolle verfügt. Grundsätzlich ausgenommen hiervon sind solche Tochtergesellschaften,<br />
die für sich allein und insgesamt von untergeordneter Bedeutung für ein den<br />
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind.<br />
Zum Bilanzstichtag werden 12 (30.9.<strong>2011</strong>: 19) Unternehmen nach den Grundsätzen der Vollkonsolidierung<br />
in den Konzernabschluss einbezogen.<br />
Mit notariell beglaubigtem Kaufvertrag vom 21. Dezember <strong>2011</strong> hat die vk Mühlen Aktiengesellschaft<br />
ihre Anteile an der vk „Polen“ GmbH und mit ihnen die Beteiligungen an der diamant<br />
stradunia Sp. z o. o., der aurora Kamionka Sp. z o. o., der vk mühlen polska Sp. z o. o., der<br />
Diamant International Polska Sp. z o. o. und der aurora polska Sp. z o. o. an die zum Konzern<br />
der Muttergesellschaft GoodMills Group GmbH (vormals lli Euromills GmbH) gehörende maz<br />
Beteiligungs GmbH veräußert. Da der Closing-Zeitpunkt des Verkaufs der 30. Januar <strong>2012</strong> war und<br />
ab diesem Zeitpunkt die Beherrschung der vk Mühlen Aktiengesellschaft über diese Gesellschaften<br />
nicht mehr gegeben war, sind die Gesellschaften auf diesen Stichtag entkonsolidiert worden.<br />
Der von der Erwerberin gezahlte Kaufpreis inklusive der Kaufpreiszinsen und einer Gewinnvergütung<br />
beträgt 19,9 mio eur unter Berücksichtigung der im Rahmen der Veräußerung abgegebenen<br />
Zahlungsmittel von 1,1 mio eur resultierte hieraus ein Zufluss flüssiger Mittel von 18,8 mio<br />
eur. Ferner wurden die Ausleihungen an die vk „Polen“ GmbH und an die polnischen Gesellschaften<br />
in gesamter Höhe von rund 32,0 mio eur zurückgeführt und die Verbindlichkeiten der