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2011 / 2012 - VK Mühlen AG

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das unternehmen konzernlagebericht konzernabschluss sonstiges 79<br />

→ Anhang<br />

Das gezeichnete Kapital der vk Mühlen ag beträgt zum Stichtag 54.501.798,00 eur (Vorjahr:<br />

44.592.00,00) eur und ist eingeteilt in 2.096.223 Stück (Vorjahr: 1.715.092 Stück) auf den Inhaber<br />

lautende nennbetragslose Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am gezeichneten Kapital<br />

von 26,00 eur. Die weiteren Rechte und Pflichten bestimmen sich nach dem Aktiengesetz; Sonderrechte<br />

oder Vorzüge bestehen nicht. Stimmrechts- oder Übertragungsbeschränkungen sind<br />

dem Vorstand nicht bekannt.<br />

Die Satzung der vk Mühlen Aktiengesellschaft enthielt in § 4 Abs. 2 die Ermächtigung des Vorstands,<br />

das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 18. März 2014 mit Zustimmung des Aufsichtsrats<br />

durch Ausgabe neuer Stamm- und / oder Vorzugsaktien ohne Stimmrecht gegen Bareinlagen<br />

einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 10.000.000,00 eur zu erhöhen. Der Vorstand hat<br />

am 11. Dezember <strong>2011</strong> mit der am 12. Dezember <strong>2011</strong> erteilten Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen,<br />

von dieser Ermächtigung Gebrauch zu machen und das Grundkapital der Gesellschaft<br />

um bis zu 9.909.406,00 eur auf bis zu 54.501.798,00 eur zu erhöhen. Das Grundkapital wurde im<br />

Zuge dieser Ausnutzung des genehmigten Kapitals nach Maßgabe des Vorstandsbeschlusses vom<br />

24. Januar <strong>2012</strong> mit Zustimmung des zu diesem Zweck eingerichteten Ad-hoc-Ausschusses des<br />

Aufsichtsrats vom 25. Januar <strong>2012</strong> durch Ausgabe von 381.131 neuen auf den Inhaber lautenden<br />

Stückaktien um 9.909.406,00 eur auf 54.501.798,00 eur erhöht. Der vom Aufsichtsrat zu diesem<br />

Zweck bestellte Ad-hoc-Ausschuss hat am 25. Januar <strong>2012</strong> beschlossen, die Fassung von § 4 Abs. (1)<br />

und Abs. (2) Satz 1 der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigtem<br />

Kapital zu ändern. Die Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung und der Satzungsänderung<br />

im Handelsregister erfolgte am 26. Januar <strong>2012</strong>.<br />

Im Zuge der Erhöhung des Grundkapitals hat sich aufgrund des Agios von 10,50 eur pro Stückaktie<br />

die Kapitalrücklage um 4.001.875,50 eur erhöht. Mindernd wirken sich die im Zusammenhang mit<br />

der Kapitalerhöhung anfallenden Kosten in Höhe von 112.796 eur aus.<br />

Ferner wurde von Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagen und von der Hauptversammlung am<br />

15. März <strong>2012</strong> genehmigt, unter Aufhebung des noch bestehenden genehmigten Kapitals ein neues<br />

genehmigtes Kapital zu schaffen, um den Vorstand in die Lage zu versetzen, kurzfristig auf weitere<br />

Finanzierungserfordernisse zu reagieren.<br />

Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 14. März 2017 (einschließlich)<br />

mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals um bis zu<br />

insgesamt 20.000.000,00 eur durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stamm- und / oder<br />

Vorzugsaktien ohne Stimmrecht gegen Bar- und / oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes<br />

Kapital <strong>2012</strong>). Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt,<br />

mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre<br />

auszunehmen. Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Inhalt der Aktienrechte,<br />

die Bedingungen der Aktienausgabe sowie die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und<br />

ihrer Durchführung festlegen.<br />

Dividenden<br />

Im Geschäftsjahr sowie im Vorjahr wurden keine Dividenden gezahlt.

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