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2011 / 2012 - VK Mühlen AG

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das unternehmen konzernlagebericht konzernabschluss sonstiges<br />

→ Corporate Governance Bericht<br />

125<br />

Rechnungslegung und Risikomanagement<br />

Der Konzernabschluss und der verkürzte Konzernabschluss des Halbjahresfinanzberichts werden<br />

vom Vorstand entsprechend den gesetzlichen Erfordernissen unter Beachtung der anwendbaren<br />

internationalen Rechnungslegungsgrundsätze aufgestellt. Ihre Veröffentlichung erfolgt auf<br />

der Internetseite (www.vkmuehlen.de) der Gesellschaft innerhalb der gesetzlichen Fristen. Der<br />

Halbjahresfinanzbericht wird vom Prüfungsausschuss vor seiner Veröffentlichung mit dem Vorstand<br />

erörtert.<br />

Der vk Mühlen-Konzern verfügt über ein konzernweites Risikomanagementsystem und hat ein<br />

„Risk Board“ eingerichtet, mit dessen Unterstützung die Unternehmensleitung wesentliche Risiken<br />

frühzeitig erkennt und in die Lage versetzt wird, gegebenenfalls erforderliche Gegenmaßnahmen<br />

rechtzeitig einzuleiten. Das konzernweite Risikomanagementsystem wird vom Vorstand<br />

fortlaufend auf seine Effizienz geprüft, kontinuierlich weiterentwickelt und unter Berücksichtigung<br />

der sich verändernden Rahmenbedingungen optimiert.<br />

Der Abschlussprüfer berichtet über das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses<br />

und des Abhängigkeitsberichts des Vorstands an den Prüfungsausschuss und<br />

den Aufsichtsrat.<br />

Erklärung zur Unternehmensführung gemäSS § 289 a HGB<br />

Vorstand und Aufsichtsrat der vk Mühlen ag haben die Erklärung zur Unternehmensführung<br />

gemäß § 289 a hgb für das Geschäftsjahr <strong>2011</strong> / <strong>2012</strong> abgegeben. Sie beinhaltet die Entsprechenserklärung<br />

nach § 161 AktG, relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken und eine Beschreibung<br />

der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Zusammensetzung und<br />

Arbeitsweise von deren Ausschüssen. Die von Vorstand und Aufsichtsrat der vk Mühlen ag für<br />

das Geschäftsjahr <strong>2011</strong> / <strong>2012</strong> abgegebene Erklärung zur Unternehmensführung ist gemäß § 289 a<br />

Abs. (1) Satz 2 hgb auf der Internetseite der Gesellschaft (www.vkmuehlen.de) öffentlich zugänglich<br />

gemacht. In den Lagebericht und in den Konzernlagebericht ist gemäß § 289 a Abs. (1) Satz 3<br />

hgb eine Bezugnahme aufgenommen worden, welche die Angabe der Internetseite enthält.<br />

Entsprechenserklärung gemäSS § 161 Abs. (1) Satz 1 AktG<br />

Vorstand und Aufsichtsrat der vk Mühlen ag haben die jährliche Erklärung zum Deutschen Corporate<br />

Governance Kodex gemäß § 161 Abs. (1) Satz 1 AktG (Entsprechenserklärung) im Dezember<br />

<strong>2012</strong> erneuert. Sie ist wie die vorausgegangenen Entsprechenserklärungen auf der Internetseite<br />

der vk Mühlen ag zugänglich gemacht.<br />

Die Erklärung hat folgenden Wortlaut:<br />

„Vorstand und Aufsichtsrat der vk Mühlen ag erklären, dass den Empfehlungen der Regierungskommission<br />

Deutscher Corporate Governance Kodex („Kodex“) in der jeweils gültigen<br />

Fassung seit der letzten Entsprechenserklärung vom Dezember <strong>2011</strong> entsprochen<br />

wurde und auch in Zukunft entsprochen wird, mit Ausnahme der nachfolgend aufgeführten<br />

Empfehlungen:<br />

1. Ziffer 3.8 Satz 5 des Kodex<br />

Für den Aufsichtsrat ist im Rahmen der bestehenden D & O-Versicherung weiterhin<br />

kein Selbstbehalt vorgesehen; insoweit sind Vorstand und Aufsichtsrat der Ansicht,<br />

dass die Motivation und Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder nicht von einem<br />

Selbstbehalt abhängt.

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