2011 / 2012 - VK Mühlen AG
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das unternehmen konzernlagebericht konzernabschluss sonstiges<br />
→ Corporate Governance Bericht<br />
125<br />
Rechnungslegung und Risikomanagement<br />
Der Konzernabschluss und der verkürzte Konzernabschluss des Halbjahresfinanzberichts werden<br />
vom Vorstand entsprechend den gesetzlichen Erfordernissen unter Beachtung der anwendbaren<br />
internationalen Rechnungslegungsgrundsätze aufgestellt. Ihre Veröffentlichung erfolgt auf<br />
der Internetseite (www.vkmuehlen.de) der Gesellschaft innerhalb der gesetzlichen Fristen. Der<br />
Halbjahresfinanzbericht wird vom Prüfungsausschuss vor seiner Veröffentlichung mit dem Vorstand<br />
erörtert.<br />
Der vk Mühlen-Konzern verfügt über ein konzernweites Risikomanagementsystem und hat ein<br />
„Risk Board“ eingerichtet, mit dessen Unterstützung die Unternehmensleitung wesentliche Risiken<br />
frühzeitig erkennt und in die Lage versetzt wird, gegebenenfalls erforderliche Gegenmaßnahmen<br />
rechtzeitig einzuleiten. Das konzernweite Risikomanagementsystem wird vom Vorstand<br />
fortlaufend auf seine Effizienz geprüft, kontinuierlich weiterentwickelt und unter Berücksichtigung<br />
der sich verändernden Rahmenbedingungen optimiert.<br />
Der Abschlussprüfer berichtet über das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses<br />
und des Abhängigkeitsberichts des Vorstands an den Prüfungsausschuss und<br />
den Aufsichtsrat.<br />
Erklärung zur Unternehmensführung gemäSS § 289 a HGB<br />
Vorstand und Aufsichtsrat der vk Mühlen ag haben die Erklärung zur Unternehmensführung<br />
gemäß § 289 a hgb für das Geschäftsjahr <strong>2011</strong> / <strong>2012</strong> abgegeben. Sie beinhaltet die Entsprechenserklärung<br />
nach § 161 AktG, relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken und eine Beschreibung<br />
der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Zusammensetzung und<br />
Arbeitsweise von deren Ausschüssen. Die von Vorstand und Aufsichtsrat der vk Mühlen ag für<br />
das Geschäftsjahr <strong>2011</strong> / <strong>2012</strong> abgegebene Erklärung zur Unternehmensführung ist gemäß § 289 a<br />
Abs. (1) Satz 2 hgb auf der Internetseite der Gesellschaft (www.vkmuehlen.de) öffentlich zugänglich<br />
gemacht. In den Lagebericht und in den Konzernlagebericht ist gemäß § 289 a Abs. (1) Satz 3<br />
hgb eine Bezugnahme aufgenommen worden, welche die Angabe der Internetseite enthält.<br />
Entsprechenserklärung gemäSS § 161 Abs. (1) Satz 1 AktG<br />
Vorstand und Aufsichtsrat der vk Mühlen ag haben die jährliche Erklärung zum Deutschen Corporate<br />
Governance Kodex gemäß § 161 Abs. (1) Satz 1 AktG (Entsprechenserklärung) im Dezember<br />
<strong>2012</strong> erneuert. Sie ist wie die vorausgegangenen Entsprechenserklärungen auf der Internetseite<br />
der vk Mühlen ag zugänglich gemacht.<br />
Die Erklärung hat folgenden Wortlaut:<br />
„Vorstand und Aufsichtsrat der vk Mühlen ag erklären, dass den Empfehlungen der Regierungskommission<br />
Deutscher Corporate Governance Kodex („Kodex“) in der jeweils gültigen<br />
Fassung seit der letzten Entsprechenserklärung vom Dezember <strong>2011</strong> entsprochen<br />
wurde und auch in Zukunft entsprochen wird, mit Ausnahme der nachfolgend aufgeführten<br />
Empfehlungen:<br />
1. Ziffer 3.8 Satz 5 des Kodex<br />
Für den Aufsichtsrat ist im Rahmen der bestehenden D & O-Versicherung weiterhin<br />
kein Selbstbehalt vorgesehen; insoweit sind Vorstand und Aufsichtsrat der Ansicht,<br />
dass die Motivation und Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder nicht von einem<br />
Selbstbehalt abhängt.