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Gesundheit. Ausbildung. Zukunft. - Vinzenz Gruppe

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Das <strong>Gesundheit</strong>swesen<br />

<strong>Gesundheit</strong>. <strong>Ausbildung</strong>. <strong>Zukunft</strong>.<br />

Zugang und Finanzierung<br />

Ein wesentliches Merkmal des österreichischen <strong>Gesundheit</strong>ssystems<br />

ist der für die meisten Menschen gleiche und<br />

einfache Zugang zu allen <strong>Gesundheit</strong>sleistungen, unabhängig<br />

von Alter, Wohnort, Herkunft und sozialem Status sowie<br />

großteils unabhängig von der Art bzw. vom Umfang der Leistungen.<br />

Ermöglicht wird diese Versorgung im Wesentlichen<br />

durch eine solidarische Finanzierung (Solidaritätsprinzip),<br />

die im Sozialrecht und im Sozialversicherungsrecht sowie in<br />

zusätzlichen Vereinbarungen (z. B. Vereinbarungen gemäß<br />

Art. 15a B-VG zwischen Bund und Ländern) geregelt ist.<br />

Rund 98 % der in Österreich lebenden Menschen sind<br />

dank der gesetzlich verankerten Pflichtversicherung durch<br />

eine Krankenversicherung geschützt – also auch Kinder<br />

und Jugendliche, die meist bei ihren Eltern mitversichert<br />

sind, sowie Arbeitssuchende oder Pensionistinnen und<br />

Pensionisten. Ihnen allen ist so der Zugang möglich u. a.<br />

zu ärztlicher Hilfe, Spitalspflege, medizinischer und psychischer<br />

Rehabilitation, Medikamenten, medizinischer Hauskrankenpflege,<br />

psychologischer Betreuung, Behandlungen<br />

durch medizinisch-technische Dienste, Mutter-Kind-Pass-<br />

Untersuchungen, Gesunden- und Vorsorgeuntersuchungen,<br />

Reise- und Transportkosten, Zuschüssen für Heilbehelfe und<br />

Hilfsmittel, Krankengeld, Wochengeld bei einer Geburt oder<br />

Unfallbehandlungen.<br />

Verwaltung<br />

Die Zuständigkeiten für die Gestaltung des <strong>Gesundheit</strong>ssystems<br />

sind zwischen Bund, Ländern, Gemeinden und<br />

Sozialversicherung aufgeteilt. Der Bund ist z. B. für die<br />

Gesetzgebung – im Spitalsbereich nur für die Grundsatzgesetzgebung<br />

–, für die <strong>Gesundheit</strong>sberufe, für das öffentliche<br />

<strong>Gesundheit</strong>s- und Arzneimittelwesen, für die Verbrauchergesundheit<br />

(z. B. Lebensmittelsicherheit, Gentechnik) und für<br />

sonstige überregionale Angelegenheiten des <strong>Gesundheit</strong>ssystems<br />

verantwortlich. Ländersache ist z. B. die Sicherstellung<br />

der Spitalsversorgung. Darüber hinaus wird die<br />

<strong>Gesundheit</strong>sverwaltung weitgehend von den Ländern bzw.<br />

Gemeinden wahrgenommen. Die Sozialversicherung regelt<br />

u. a. die Versorgung mit niedergelassenen Ärztinnen/Ärzten<br />

gemeinsam mit der Ärztekammer.<br />

Die <strong>Gesundheit</strong>sausgaben werden überwiegend aus öffentlichen<br />

Mitteln – und zwar Sozialversicherungsbeiträgen und<br />

Steuergeldern – sowie aus privaten Beiträgen finanziert. Zu<br />

den privaten Mitteln zählen z. B. Rezeptgebühr, Taggeld<br />

bei Spitalsaufenthalten oder Selbstbehalte. Die Sozialversicherung<br />

wird durch Beiträge der Versicherten finanziert, bei<br />

unselbstständig Erwerbstätigen zahlen auch die Dienstgeber<br />

Beiträge.<br />

Alle Zahlen: Stand 2010<br />

Kapitel 1 . Seite 8

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