Gesundheit. Ausbildung. Zukunft. - Vinzenz Gruppe
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Das <strong>Gesundheit</strong>swesen<br />
<strong>Gesundheit</strong>. <strong>Ausbildung</strong>. <strong>Zukunft</strong>.<br />
Zugang und Finanzierung<br />
Ein wesentliches Merkmal des österreichischen <strong>Gesundheit</strong>ssystems<br />
ist der für die meisten Menschen gleiche und<br />
einfache Zugang zu allen <strong>Gesundheit</strong>sleistungen, unabhängig<br />
von Alter, Wohnort, Herkunft und sozialem Status sowie<br />
großteils unabhängig von der Art bzw. vom Umfang der Leistungen.<br />
Ermöglicht wird diese Versorgung im Wesentlichen<br />
durch eine solidarische Finanzierung (Solidaritätsprinzip),<br />
die im Sozialrecht und im Sozialversicherungsrecht sowie in<br />
zusätzlichen Vereinbarungen (z. B. Vereinbarungen gemäß<br />
Art. 15a B-VG zwischen Bund und Ländern) geregelt ist.<br />
Rund 98 % der in Österreich lebenden Menschen sind<br />
dank der gesetzlich verankerten Pflichtversicherung durch<br />
eine Krankenversicherung geschützt – also auch Kinder<br />
und Jugendliche, die meist bei ihren Eltern mitversichert<br />
sind, sowie Arbeitssuchende oder Pensionistinnen und<br />
Pensionisten. Ihnen allen ist so der Zugang möglich u. a.<br />
zu ärztlicher Hilfe, Spitalspflege, medizinischer und psychischer<br />
Rehabilitation, Medikamenten, medizinischer Hauskrankenpflege,<br />
psychologischer Betreuung, Behandlungen<br />
durch medizinisch-technische Dienste, Mutter-Kind-Pass-<br />
Untersuchungen, Gesunden- und Vorsorgeuntersuchungen,<br />
Reise- und Transportkosten, Zuschüssen für Heilbehelfe und<br />
Hilfsmittel, Krankengeld, Wochengeld bei einer Geburt oder<br />
Unfallbehandlungen.<br />
Verwaltung<br />
Die Zuständigkeiten für die Gestaltung des <strong>Gesundheit</strong>ssystems<br />
sind zwischen Bund, Ländern, Gemeinden und<br />
Sozialversicherung aufgeteilt. Der Bund ist z. B. für die<br />
Gesetzgebung – im Spitalsbereich nur für die Grundsatzgesetzgebung<br />
–, für die <strong>Gesundheit</strong>sberufe, für das öffentliche<br />
<strong>Gesundheit</strong>s- und Arzneimittelwesen, für die Verbrauchergesundheit<br />
(z. B. Lebensmittelsicherheit, Gentechnik) und für<br />
sonstige überregionale Angelegenheiten des <strong>Gesundheit</strong>ssystems<br />
verantwortlich. Ländersache ist z. B. die Sicherstellung<br />
der Spitalsversorgung. Darüber hinaus wird die<br />
<strong>Gesundheit</strong>sverwaltung weitgehend von den Ländern bzw.<br />
Gemeinden wahrgenommen. Die Sozialversicherung regelt<br />
u. a. die Versorgung mit niedergelassenen Ärztinnen/Ärzten<br />
gemeinsam mit der Ärztekammer.<br />
Die <strong>Gesundheit</strong>sausgaben werden überwiegend aus öffentlichen<br />
Mitteln – und zwar Sozialversicherungsbeiträgen und<br />
Steuergeldern – sowie aus privaten Beiträgen finanziert. Zu<br />
den privaten Mitteln zählen z. B. Rezeptgebühr, Taggeld<br />
bei Spitalsaufenthalten oder Selbstbehalte. Die Sozialversicherung<br />
wird durch Beiträge der Versicherten finanziert, bei<br />
unselbstständig Erwerbstätigen zahlen auch die Dienstgeber<br />
Beiträge.<br />
Alle Zahlen: Stand 2010<br />
Kapitel 1 . Seite 8