Gesundheit. Ausbildung. Zukunft. - Vinzenz Gruppe
Gesundheit. Ausbildung. Zukunft. - Vinzenz Gruppe
Gesundheit. Ausbildung. Zukunft. - Vinzenz Gruppe
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Berufe ohne Matura<br />
<strong>Gesundheit</strong>. <strong>Ausbildung</strong>. <strong>Zukunft</strong>.<br />
2.6 Voraussetzungen für <strong>Gesundheit</strong>sberufe<br />
ohne Matura / mit Lehre<br />
Voraussetzung ist die erfolgreiche Absolvierung der allgemeinen<br />
Schulpflicht. Beim Lehrberuf Masseurin bzw. Masseur beträgt das<br />
Mindestalter 17 Jahre.<br />
Was kann bei einer Lehre angerechnet werden?<br />
1. Wenn bereits eine Lehrzeit im gleichen oder in<br />
einem fachlich verwandten Lehrberuf (lt. Lehrberufsliste<br />
– siehe Website der WKO) absolviert worden ist.<br />
2. Wer bereits einen mindestens dreijährigen<br />
Lehrberuf erlernt hat, kann einen anderen (ebenfalls<br />
mindestens dreijährigen) Lehrberuf in einer um ein Jahr<br />
verkürzten Lehrzeit erlernen.<br />
3. Wer bereits eine berufsbildende Schule (BMS,<br />
BHS) abgeschlossen hat, kann sich diese Zeiten bei<br />
fachlich verwandten Lehrberufen anrechnen lassen.<br />
4. Wer bereits im Ausland <strong>Ausbildung</strong>szeiten<br />
gesammelt hat, kann sich diese ebenfalls anrechnen<br />
lassen. Der Antrag erfolgt über den Landesberufsausbildungsbeirat.<br />
Das Nachholen einer Lehrabschlussprüfung ist ab<br />
Vollendung des 18. Lebensjahres unter bestimmten<br />
Voraussetzungen möglich:<br />
a) Erwerb der erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse<br />
durch:<br />
eine entsprechend lange einschlägige Anlerntätigkeit.<br />
Dabei besteht die Möglichkeit, die Berufsschule als<br />
Gastschülerin bzw. -schüler zu besuchen (keinerlei<br />
Verpflichtungen für den Betrieb).<br />
sonstige praktische, berufseinschlägige Tätigkeiten.<br />
den Besuch entsprechender Kursveranstaltungen<br />
(Kursanbieter z. B. WIFI, bfi).<br />
Insgesamt müssen Praxis- bzw. Kurszeiten von mindestens<br />
der Hälfte der Lehrzeit nachgewiesen werden (d. h. bei<br />
einem dreijährigen Lehrberuf müssen 1,5 Jahre Praxisbzw.<br />
Kurszeiten nachgewiesen werden). Der Erwerb dieser<br />
Praxis- bzw. Kurszeiten muss durch Firmenbestätigungen,<br />
Zeugnisse usw. belegt werden.<br />
b) Nachweis der Absolvierung von mindestens der<br />
Hälfte der Lehrzeit sowie<br />
Nachweis, dass keine Möglichkeit besteht, einen Lehrvertrag<br />
für die Restlehrzeit abzuschließen (Bestätigung<br />
des Arbeitsmarktservice).<br />
Der Antritt zur Lehrabschlussprüfung kann nicht früher<br />
als zehn Wochen vor dem ursprünglich vorgesehenen<br />
Lehrzeitende erfolgen.<br />
Kapitel 2 . Seite 33