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Gesundheit. Ausbildung. Zukunft. - Vinzenz Gruppe

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Berufe ohne Matura<br />

<strong>Gesundheit</strong>. <strong>Ausbildung</strong>. <strong>Zukunft</strong>.<br />

2.6 Voraussetzungen für <strong>Gesundheit</strong>sberufe<br />

ohne Matura / mit Lehre<br />

Voraussetzung ist die erfolgreiche Absolvierung der allgemeinen<br />

Schulpflicht. Beim Lehrberuf Masseurin bzw. Masseur beträgt das<br />

Mindestalter 17 Jahre.<br />

Was kann bei einer Lehre angerechnet werden?<br />

1. Wenn bereits eine Lehrzeit im gleichen oder in<br />

einem fachlich verwandten Lehrberuf (lt. Lehrberufsliste<br />

– siehe Website der WKO) absolviert worden ist.<br />

2. Wer bereits einen mindestens dreijährigen<br />

Lehrberuf erlernt hat, kann einen anderen (ebenfalls<br />

mindestens dreijährigen) Lehrberuf in einer um ein Jahr<br />

verkürzten Lehrzeit erlernen.<br />

3. Wer bereits eine berufsbildende Schule (BMS,<br />

BHS) abgeschlossen hat, kann sich diese Zeiten bei<br />

fachlich verwandten Lehrberufen anrechnen lassen.<br />

4. Wer bereits im Ausland <strong>Ausbildung</strong>szeiten<br />

gesammelt hat, kann sich diese ebenfalls anrechnen<br />

lassen. Der Antrag erfolgt über den Landesberufsausbildungsbeirat.<br />

Das Nachholen einer Lehrabschlussprüfung ist ab<br />

Vollendung des 18. Lebensjahres unter bestimmten<br />

Voraussetzungen möglich:<br />

a) Erwerb der erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse<br />

durch:<br />

eine entsprechend lange einschlägige Anlerntätigkeit.<br />

Dabei besteht die Möglichkeit, die Berufsschule als<br />

Gastschülerin bzw. -schüler zu besuchen (keinerlei<br />

Verpflichtungen für den Betrieb).<br />

sonstige praktische, berufseinschlägige Tätigkeiten.<br />

den Besuch entsprechender Kursveranstaltungen<br />

(Kursanbieter z. B. WIFI, bfi).<br />

Insgesamt müssen Praxis- bzw. Kurszeiten von mindestens<br />

der Hälfte der Lehrzeit nachgewiesen werden (d. h. bei<br />

einem dreijährigen Lehrberuf müssen 1,5 Jahre Praxisbzw.<br />

Kurszeiten nachgewiesen werden). Der Erwerb dieser<br />

Praxis- bzw. Kurszeiten muss durch Firmenbestätigungen,<br />

Zeugnisse usw. belegt werden.<br />

b) Nachweis der Absolvierung von mindestens der<br />

Hälfte der Lehrzeit sowie<br />

Nachweis, dass keine Möglichkeit besteht, einen Lehrvertrag<br />

für die Restlehrzeit abzuschließen (Bestätigung<br />

des Arbeitsmarktservice).<br />

Der Antritt zur Lehrabschlussprüfung kann nicht früher<br />

als zehn Wochen vor dem ursprünglich vorgesehenen<br />

Lehrzeitende erfolgen.<br />

Kapitel 2 . Seite 33

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