03.11.2012 Aufrufe

Naturschutzrecht für Schleswig-Holstein - Landwirtschaftskammer ...

Naturschutzrecht für Schleswig-Holstein - Landwirtschaftskammer ...

Naturschutzrecht für Schleswig-Holstein - Landwirtschaftskammer ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

LNatSchG · Kapitel 4 · Schutz bestimmter Teile von Natur ... · § 27<br />

Kapitel 4<br />

Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft<br />

Abschnitt III<br />

Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen<br />

§ 27<br />

Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen auf geschützten Flächen<br />

(zu § 22 Abs. 1 Satz 2, §§ 30, 32 Abs. 5 BNatSchG)<br />

(1) Die zuständige Naturschutzbehörde legt die Maßnahmen fest, die zur<br />

Pflege und zur Entwicklung<br />

1. der gesetzlich geschützten Biotope,<br />

2. der Natura 2000-Gebiete,<br />

3. der geschützten Gebiete und Flächen, deren Schutzerklärungen keine<br />

Maßnahmen des Naturschutzes (§ 22 Abs. 1 Satz 2 BNatSchG)<br />

vorsehen,<br />

erforderlich sind. In den Fällen des Satzes 1 Nr. 2 müssen die Planung<br />

und der Vollzug der Maßnahmen ökologische, wissenschaftliche und kulturelle<br />

Erfordernisse berücksichtigen, wobei den wirtschaftlichen und<br />

Freizeit bedingten Erfordernissen Rechnung zu tragen ist. Abweichend<br />

von § 32 Abs. 5 BNatSchG stellt die zuständige Naturschutzbehörde dabei<br />

unter geeigneter Beteiligung der Betroffenen Bewirtschaftungs- und<br />

Maßnahmenpläne <strong>für</strong> die jeweiligen Gebiete auf, soweit dies erforderlich<br />

ist.<br />

(2) Die unteren Naturschutzbehörden unterbreiten Vorschläge <strong>für</strong> Maßnahmen<br />

und setzen die festgelegten Maßnahmen um, soweit nicht die<br />

nach Absatz 1 zuständige Naturschutzbehörde im Einzelfall eine andere<br />

Regelung trifft.<br />

129<br />

§ 27

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!