03.11.2012 Aufrufe

Naturschutzrecht für Schleswig-Holstein - Landwirtschaftskammer ...

Naturschutzrecht für Schleswig-Holstein - Landwirtschaftskammer ...

Naturschutzrecht für Schleswig-Holstein - Landwirtschaftskammer ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

LNatSchG · Kapitel 3 · Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft · § 11<br />

(7) Unbeschadet § 17 Abs. 5 Satz 1 BNatSchG kann die <strong>für</strong> die Zulassung<br />

des Eingriffs zuständige Behörde, soweit erforderlich, im Zulassungsbescheid<br />

die Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ganz<br />

oder teilweise vor der Durchführung des Eingriffs verlangen. Abweichend<br />

von § 17 Abs. 5 Satz 1 BNatSchG kann eine Sicherheitsleistung<br />

auch <strong>für</strong> eine spätere Wiederherstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes<br />

von Natur und Landschaft (erforderliche Rückbaumaßnahmen)<br />

verlangt werden.<br />

(8) § 17 Abs. 6 und 11 BNatSchG gelten nicht <strong>für</strong> Flächen,<br />

1. die kleiner als 1.000 m 2 sind,<br />

2. auf denen der Eingriff durchgeführt wird oder<br />

3. die im Gebiet desselben Bebauungsplans festgesetzt sind.<br />

Auszüge aus dem Kompensationsverzeichnis stellt die zuständige Naturschutzbehörde<br />

zur Verfügung.<br />

(9) § 17 Abs. 8 Satz 1 und Absatz 11 BNatSchG gelten nicht. Wird ein Eingriff<br />

ohne die erforderliche Zulassung oder Anzeige vorgenommen, ergreift<br />

die zuständige Naturschutzbehörde unbeschadet der Zuständigkeit<br />

anderer Behörden unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen. Sie kann<br />

insbesondere die Einstellung anordnen und jede daraus gezogene Nutzung<br />

untersagen und die Einhaltung dieser Verfügung durch geeignete<br />

Maßnahmen, zum Beispiel Versiegeln, Sperren oder Verschließen, sicherstellen.<br />

73<br />

§ 11

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!