03.11.2012 Aufrufe

Naturschutzrecht für Schleswig-Holstein - Landwirtschaftskammer ...

Naturschutzrecht für Schleswig-Holstein - Landwirtschaftskammer ...

Naturschutzrecht für Schleswig-Holstein - Landwirtschaftskammer ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

§ 23<br />

BNatSchG · Kapitel 4 · Schutz bestimmter Teile von Natur ... · §§ 22-23<br />

2 Die einstweilige Sicherstellung kann unter den Voraussetzungen des<br />

Satzes 1 einmalig bis zu weiteren zwei Jahren verlängert werden. 3 In<br />

dem einstweilig sichergestellten Teil von Natur und Landschaft sind<br />

Handlungen und Maßnahmen nach Maßgabe der Sicherstellungserklärung<br />

verboten, die geeignet sind, den Schutzgegenstand nachteilig zu<br />

verändern. 4 Die einstweilige Sicherstellung ist ganz oder teilweise aufzuheben,<br />

wenn ihre Voraussetzungen nicht mehr oder nicht mehr in vollem<br />

Umgang gegeben sind. 5 Absatz 2 gilt entsprechend.<br />

(4) Geschützte Teile von Natur und Landschaft sind zu registrieren und zu<br />

kennzeichnen. Das Nähere richtet sich nach Landesrecht.<br />

(5) Die Erklärung zum Nationalpark oder Nationalen Naturmonument einschließlich<br />

ihrer Änderung ergeht im Benehmen mit dem Bundesministerium<br />

<strong>für</strong> Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und dem Bundesministerium<br />

<strong>für</strong> Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.<br />

§ 23<br />

Naturschutzgebiete<br />

(1) Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen<br />

ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit<br />

oder in einzelnen Teilen erforderlich ist<br />

88<br />

1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten,<br />

Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender<br />

Tier- und Pflanzenarten,

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!