03.11.2012 Aufrufe

Naturschutzrecht für Schleswig-Holstein - Landwirtschaftskammer ...

Naturschutzrecht für Schleswig-Holstein - Landwirtschaftskammer ...

Naturschutzrecht für Schleswig-Holstein - Landwirtschaftskammer ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

§ 7<br />

BNatSchG · Kapitel 1 · Allgemeine Vorschriften · § 7<br />

7. Europäische Vogelschutzgebiete<br />

Gebiete im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 und 2 der Richtlinie<br />

79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der<br />

wildlebenden Vogelarten (ABl. L 103 vom 24.4.1979, S. 1), die zuletzt<br />

durch die Richtlinie 2008/102/EG (ABl. L 323 vom 3.12.2008, S.<br />

31) geändert worden ist, wenn ein Schutz im Sinne des § 32 Absatz<br />

2 bis 4 bereits gewährleistet ist;<br />

8. Natura 2000-Gebiete<br />

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und Europäische Vogelschutzgebiete;<br />

9. Erhaltungsziele<br />

Ziele, die im Hinblick auf die Erhaltung oder Wiederherstellung eines<br />

günstigen Erhaltungszustands eines natürlichen Lebensraumtyps<br />

von gemeinschaftlichem Interesse, einer in Anhang II der Richtlinie<br />

92/43/EWG oder in Artikel 4 Absatz 2 oder Anhang I der Richtlinie<br />

79/409/EWG aufgeführten Art <strong>für</strong> ein Natura 2000-Gebiet festgelegt<br />

sind.<br />

(2) Für dieses Gesetz gelten folgende weitere Begriffsbestimmungen:<br />

36<br />

1. Tiere<br />

a) wild lebende, gefangene oder gezüchtete und nicht herrenlos<br />

gewordene sowie tote Tiere wild lebender Arten,<br />

b) Eier, auch im leeren Zustand, sowie Larven, Puppen und sonstige<br />

Entwicklungsformen von Tieren wild lebender Arten,<br />

c) ohne Weiteres erkennbare Teile von Tieren wild lebender Arten<br />

und<br />

d) ohne Weiteres erkennbar aus Tieren wild lebender Arten gewonnene<br />

Erzeugnisse;<br />

2. Pflanzen<br />

a) wild lebende, durch künstliche Vermehrung gewonnene sowie<br />

tote Pflanzen wild lebender Arten,

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!