03.11.2012 Aufrufe

Naturschutzrecht für Schleswig-Holstein - Landwirtschaftskammer ...

Naturschutzrecht für Schleswig-Holstein - Landwirtschaftskammer ...

Naturschutzrecht für Schleswig-Holstein - Landwirtschaftskammer ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

LNatSchG · Kapitel 7 · Mitwirkung, landesrechtl. Organisationen · § 40<br />

[Anm. d. Red.: § 40 Abs. 1 LNatSchG s. unten S. 221<br />

zu § 3 Abs. 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz.]<br />

(2) Gemäß § 63 Abs. 2 Nr. 8 BNatSchG gelten die Mitwirkungsrechte auch<br />

vor der Zulassung von Projekten oder Plänen nach § 34 Abs. 3 und 4 sowie<br />

§ 36 BNatSchG, bei denen die Prüfung der Verträglichkeit ergeben<br />

hat, dass sie zu erheblichen Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebietes<br />

führen.<br />

217<br />

§ 40

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!