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Naturschutzrecht für Schleswig-Holstein - Landwirtschaftskammer ...

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LNatSchG · Kapitel 1 · Allgemeine Vorschriften · § 3<br />

(1) Abweichend von § 5 Abs. 2 Nr. 6 letzter Halbsatz BNatSchG ist eine<br />

Dokumentation über den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln<br />

nach Maßgabe des landwirtschaftlichen Fachrechts zu führen.<br />

(2) Abweichend von § 5 Abs. 2 BNatSchG kann die oberste Naturschutzbehörde<br />

durch Verordnung die Grundsätze der guten fachlichen Praxis<br />

nach § 5 Abs. 2 Nr. 3 und 5 BNatSchG näher konkretisieren.<br />

(3) Abweichend von § 5 Abs. 3 BNatSchG richtet sich die forstliche Nutzung<br />

des Waldes unbeschadet sonstiger Rechtsvorschriften nach den<br />

forstrechtlichen Rechtsvorschriften.<br />

(4) Abweichend von § 5 Abs. 4 BNatSchG richtet sich die fischereiwirtschaftliche<br />

Nutzung der oberirdischen Gewässer unbeschadet sonstiger<br />

Rechtsvorschriften nach den fischereirechtlichen Rechtsvorschriften.<br />

31<br />

§ 3

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