03.11.2012 Aufrufe

Naturschutzrecht für Schleswig-Holstein - Landwirtschaftskammer ...

Naturschutzrecht für Schleswig-Holstein - Landwirtschaftskammer ...

Naturschutzrecht für Schleswig-Holstein - Landwirtschaftskammer ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

LNatSchG · Kapitel 7 · Mitwirkung, landesrechtl. Organisationen · § 40<br />

(3) Abweichend von § 63 Abs. 3 Satz 1 BNatSchG gelten <strong>für</strong> Verfahren,<br />

die von einer Landesbehörde durchgeführt werden, ausschließlich § 87<br />

Abs. 2 Nr. 1 und 2, Abs. 4 und § 88 Abs. 2 des Landesverwaltungsgesetzes<br />

entsprechend.<br />

219<br />

§ 40

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!