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Eine Handreichung des Ministeriums des Innern und des ...

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§ 3 Stammkapital<br />

Entweder:<br />

Das Stammkapital <strong>des</strong>/der (Name <strong>des</strong> Eigenbetriebes) beträgt ..........<br />

DM. 2<br />

Oder:<br />

Für den /die (Name <strong>des</strong> Eigenbetriebes) wird kein Stammkapital gebildet.<br />

3<br />

Oder:<br />

Das Stammkapital <strong>des</strong>/der (Name <strong>des</strong> Eigenbetriebes) beträgt ..........<br />

DM, davon werden zugeordnet:<br />

dem Wasserwerk DM<br />

dem Elektrizitätswerk DM<br />

dem Gaswerk DM<br />

Oder<br />

(1) Das Stammkapital <strong>des</strong> Betriebszweiges .......... beträgt .......... DM.<br />

(2) Für den Betriebszweig .......... wird kein Stammkapital gebildet.<br />

§ 4 Betriebsleitung<br />

Entweder:<br />

(1) Zur Leitung der/<strong>des</strong> (Name <strong>des</strong> Eigenbetriebes) wird ein Betriebsleiter<br />

bestellt.<br />

2<br />

In der Regel soll der Betrag auf volle 1.000 DM aufger<strong>und</strong>et werden.<br />

3 Der Festsetzung von Stammkapital bedarf es gemäß § 12 Abs. 2 Satz<br />

2 EigBG nicht bei Eigenbetrieben im Sinne <strong>des</strong> § 116 Abs. 3 GO LSA.<br />

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