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Eine Handreichung des Ministeriums des Innern und des ...

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schaft betrachtet werden, da der Eigenbetrieb im Gr<strong>und</strong>satz<br />

auf den gleichen gesetzlichen Vorschriften basiert wie private<br />

Unternehmen. Das Eigenbetriebsrecht stellt demnach<br />

einen Teil der gesetzlichen Gr<strong>und</strong>lagen für kommunalwirtschaftliches<br />

Handeln dar <strong>und</strong> wird von anderen wirtschaftsrechtlichen<br />

<strong>und</strong> öffentlich-rechtlichen Vorschriften beeinflusst.<br />

12<br />

• Vergaberechtliche Vorschriften<br />

Auf der Gr<strong>und</strong>lage <strong>des</strong> § 2 Abs. 1 EigBG finden mangels<br />

Bestimmungen im Eigenbetriebsgesetz die Vorschriften<br />

<strong>des</strong> § 109 GO LSA <strong>und</strong> <strong>des</strong> § 32 GemHVO sinngemäß<br />

Anwendung. Hieraus ergibt sich, dass Eigenbetriebe bei<br />

der Auftragsvergabe <strong>und</strong> dem Abschluss von Verträgen<br />

die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), die<br />

Verdingungsordnung für Leistungen - außer Bauleistungen<br />

- (VOL) <strong>und</strong> die Vergabegr<strong>und</strong>sätze <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> anwenden<br />

müssen. <strong>Eine</strong> europaweite Ausschreibung ist bei<br />

Bauaufträgen für eine bauliche Anlage im Wert von 5<br />

Mio. ECU <strong>und</strong> bei Liefer- oder Dienstleistungen ab einem<br />

Auftragsvolumen in Höhe von 200.000 ECU erforderlich.<br />

• Handelsrechtliche Vorschriften<br />

Die Vorschriften <strong>des</strong> Handelsgesetzbuches (HGB) 13 nehmen<br />

keine Unterscheidung mehr zwischen Unternehmen<br />

in Privatrechtsform <strong>und</strong> öffentlich-rechtlichen Unternehmensformen<br />

vor. Demnach handelt es sich auch bei ei-<br />

12 Die unter den Punkten 5.1 bis 5.5 genannten Rechtsgebiete stellen<br />

keine abschließende Aufzählung aller geltenden Vorschriften dar.<br />

13 Handelsgesetzbuch (HGB) i.d.F. vom 10.5.1897 (RGBl. S. 219), zuletzt<br />

geändert Art. 4 <strong>des</strong> Steueränderungsgesetzes 1998 vom 19. Dezember<br />

1998 (BGBl. I S. 3816).<br />

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