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Eine Handreichung des Ministeriums des Innern und des ...

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I. Einleitung<br />

1. Das Eigenbetriebsrecht in Sachsen-Anhalt<br />

Mit dem am 1. April 1997 in Kraft getretenen Gesetz über<br />

die kommunalen Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt 1<br />

wird der rechtliche Rahmen für die wirtschaftliche Betätigung<br />

in der Rechtsform <strong>des</strong> Eigenbetriebes neu gestaltet. 2<br />

Das Gesetz regelt in seinem Abschnitt 1 die allgemeinen<br />

Vorschriften sowie die Verfassung <strong>und</strong> Verwaltung <strong>des</strong> Eigenbetriebes.<br />

Die Wirtschaftsführung <strong>und</strong> das Rechnungswesen<br />

regelt Abschnitt 2 i.V.m. der Eigenbetriebsverordnung.<br />

Die in Ausführung der Verordnungsermächtigung gemäß §<br />

19 EigBG erlassene Eigenbetriebsverordnung 3 ist erforderlich,<br />

um Vorschriften über den Nachweis <strong>und</strong> die Erhaltung<br />

<strong>des</strong> Sondervermögens, die Kassenwirtschaft <strong>und</strong> die Gr<strong>und</strong>sätze<br />

für die Aufstellung, Gliederung <strong>und</strong> den Inhalt <strong>des</strong><br />

Wirtschaftsplanes sowie <strong>des</strong>sen Ausführung, den Jahresabschluss,<br />

die Gr<strong>und</strong>sätze der Prüfung <strong>des</strong> Jahresabschlusses<br />

<strong>und</strong> die Anforderungen an den Inhalt der Beschlüsse zur<br />

Feststellung <strong>des</strong> Jahresergebnisses oder die Behandlung <strong>des</strong><br />

Jahresverlustes zu erlassen.<br />

1 Eigenbetriebsgesetz (EigBG) vom 24.3.1997 (GVBl. LSA S. 446).<br />

2 Gleichzeitig außer Kraft getreten ist die auf Gr<strong>und</strong> <strong>des</strong> § 99 b Abs. 1<br />

Nr. 10 der Kommunalverfassung vom 17.5.1990 (GBl. I S. 255), zuletzt<br />

geändert durch § 195 Abs. 1 Nr. 10 <strong>und</strong> 11 <strong>des</strong> Wassergesetzes<br />

für das Land Sachsen-Anhalt vom 31.8.1993 (GVBl. LSA S. 477) erlassene<br />

Verordnung über Eigenbetriebe <strong>und</strong> andere prüfungspflichtige<br />

Einrichtungen (Eigenbetriebsverordnung - EigVO) vom 23.2.1994<br />

(GVBl. LSA S. 460).<br />

3 Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 20.8.1997 (GVBl. LSA S. 758).<br />

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