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Eine Handreichung des Ministeriums des Innern und des ...

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5. Lagebericht<br />

Für den Lagebericht (§ 18 EigBG) <strong>des</strong> Eigenbetriebes gilt §<br />

289 HGB sinngemäß mit der Maßgabe, dass auf die dort in<br />

Absatz 2 genannten Sachverhalte 45 einzugehen ist (§ 10<br />

Satz 1 EigVO). Gemäß Satz 2 ist auch einzugehen auf die<br />

Änderungen im Bestand der zum Eigenbetrieb gehörenden<br />

Gr<strong>und</strong>stücke <strong>und</strong> gr<strong>und</strong>stücksgleichen Rechte, die Änderungen<br />

in Bestand, Leistungsfähigkeit <strong>und</strong> Ausnutzungsgrad der<br />

wichtigsten Anlagen, den Stand der Anlagen im Bau <strong>und</strong> die<br />

geplanten Bauvorhaben, die Entwicklung <strong>des</strong> Eigenkapitals<br />

<strong>und</strong> der Rückstellungen jeweils unter Angabe von Anfangsbestand,<br />

Zugängen <strong>und</strong> Entnahmen, die Umsatzerlöse mittels<br />

einer Mengen- <strong>und</strong> Tarifstatistik <strong>des</strong> Berichtsjahres im<br />

Vergleich mit dem Vorjahr, die Ertragslage, den Personalaufwand<br />

mittels einer Statistik über die zahlenmäßige Entwicklung<br />

der Belegschaft unter Angabe der Gesamtsummen<br />

der Löhne, Gehälter, Vergütungen, sozialen Abgaben, Aufwendungen<br />

für Altersversorgung <strong>und</strong> Unterstützung einschließlich<br />

der Beihilfen <strong>und</strong> der sonstigen sozialen Aufwendungen<br />

für das Wirtschaftsjahr.<br />

Der Lagebericht soll die Vergangenheit darstellen (§ 289<br />

Abs. 1 HGB) - der Geschäftsverlauf ist so darzustellen, dass<br />

ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen<strong>des</strong> Bild<br />

vermittelt wird - <strong>und</strong> in die Zukunft weisen (§ 289 Abs. 2<br />

HGB).<br />

45 § 289 Abs. 2 HGB: Der Lagebericht soll auch eingehen auf 1. Vorgänge<br />

von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss <strong>des</strong> Geschäftsjahres<br />

eingetreten sind; 2. die voraussichtliche Entwicklung der Kapitalgesellschaft;<br />

3. den Bereich Forschung <strong>und</strong> Entwicklung; 4. bestehende<br />

Zweigniederlassungen der Gesellschaft.<br />

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