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Eine Handreichung des Ministeriums des Innern und des ...

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Oder:<br />

(1) Die Betriebsleitung der/<strong>des</strong> (Name <strong>des</strong> Eigenbetriebes) besteht aus ...<br />

Mitgliedern. Der Erste Betriebsleiter führt die Bezeichnung „..........“ (z.B.<br />

Geschäftsführer, Werkleiter, Betriebsleiter). Seine Stimme gibt den Ausschlag<br />

bei Stimmengleichheit. 4<br />

(2) Zu der Betriebsleitung gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 Eigenbetriebsgesetz<br />

obliegenden laufenden Betriebsführung gehören insbesondere alle Maßnahmen,<br />

die zur Aufrechterhaltung <strong>des</strong> Betriebes <strong>und</strong> der Funktionstüchtigkeit<br />

der Einrichtungen <strong>und</strong> Anlagen notwendig sind, wie der Einsatz<br />

<strong>des</strong> Personals, die Anordnung der Unterhaltungs- <strong>und</strong> Instandsetzungsmaßnahmen,<br />

die Bestellung von Fremdleistungen, die Beschaffung von<br />

Büro-, Hilfs- <strong>und</strong> Betriebsstoffen sowie Investitionsgütern <strong>des</strong> laufenden<br />

Bedarfs,<br />

der Abschluss von Werkverträgen <strong>und</strong> von Verträgen mit Tarif- <strong>und</strong> Sonderk<strong>und</strong>en,<br />

die Vergabe von Ingenieurleistungen.<br />

(4) Die Betriebsleitung ist ferner zuständig für (soweit die Aufgaben gemäß<br />

§ 9 Abs. 3 Nr. 2 EigBG übertragen werden sollen) den Abschluss von<br />

Verträgen gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 EigBG, deren Wert im Einzelfall den<br />

Betrag von .......... DM nicht übersteigt, die Verfügung über Vermögen<br />

<strong>des</strong> Eigenbetriebes, wenn der Wert im Einzelfall den Betrag von ..........<br />

DM nicht übersteigt.<br />

(5) Dem (Ersten) Betriebsleiter obliegt die Vorbereitung der Betriebsausschusssitzungen.<br />

§ 5 Betriebsausschuss<br />

(1) Der Betriebsausschuss besteht aus .......... Mandatsträgern <strong>und</strong> ..........<br />

4 Alternativ kann auch geregelt werden, dass die Entscheidung (je nach<br />

Tragweite) auf dem Gemeinderat/ Kreistag/ Gemeinschaftsausschuss<br />

oder den Bürgermeister/ Landrat/ Leiter <strong>des</strong> gemeinsamen Verwaltungsamtes<br />

zurückfällt.<br />

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