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Eine Handreichung des Ministeriums des Innern und des ...

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Oder:<br />

Der Betriebsausschuss entscheidet über die Einstellung <strong>und</strong> Entlassung<br />

der beim Eigenbetrieb beschäftigten Angestellten ab Vergütungsgruppe<br />

.......... <strong>und</strong> Lohnempfängern ab Lohngruppe .......... der Gemeinde/ Verwaltungsgemeinschaft/<br />

<strong>des</strong> Landkreises sowie über die weiteren personalrechtlichen<br />

Befugnisse.<br />

§ 8 Wirtschaftsjahr<br />

Wirtschaftsjahr ist 9 .......... .<br />

§ 9 Inkrafttreten<br />

Entweder:<br />

Diese Satzung tritt .......... in Kraft.<br />

Oder:<br />

Diese Satzung tritt .......... in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom<br />

.......... außer Kraft.<br />

9 Die Regelung ist gemäß § 14 Satz 1 EigBG entbehrlich, wenn das<br />

Wirtschaftsjahr identisch mit dem Haushaltsjahr der Gemeinde ist.<br />

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