10.07.2012 Aufrufe

Eine Handreichung des Ministeriums des Innern und des ...

Eine Handreichung des Ministeriums des Innern und des ...

Eine Handreichung des Ministeriums des Innern und des ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

3. Wirtschaftsführung <strong>und</strong> Rechnungswesen<br />

3.1. Vermögensausstattung<br />

Der Eigenbetrieb ist finanzwirtschaftlich als Sondervermögen<br />

der Gemeinde zu verwalten (vgl. hierzu Erl. I. Ziff. 3) <strong>und</strong><br />

nachzuweisen (§ 12 Abs. 1 Satz 1 EigBG).<br />

Im Zusammenhang mit der Gründung <strong>des</strong> Eigenbetriebes<br />

müssen demnach diejenigen Vermögensgegenstände (<strong>und</strong><br />

Schulden) bestimmt werden, die für die Erfüllung der dem<br />

Eigenbetrieb zugedachten Aufgabe(n) erforderlich sind; z.B.<br />

wird festgelegt, dass das Anlagevermögen der bislang als<br />

kostenrechnenden Einrichtung geführten Abwasserbeseitigung<br />

[Kläranlage, Gr<strong>und</strong>stücke, Rohrnetz, etc.], die dazugehörigen<br />

Kredite <strong>und</strong> die gezahlten Zuschüsse dem Eigenbetrieb<br />

zugeordnet werden.<br />

Die so ausgegliederten Vermögenswerte <strong>und</strong> Schulden müssen<br />

in einer Eröffnungsbilanz <strong>des</strong> Eigenbetriebes erfasst<br />

werden. Die Erstellung einer Eröffnungsbilanz wird über<br />

einen Verweis in den eigenbetriebsrechtlichen Vorschriften,<br />

§ 5 Abs. 2 EigVO i.V.m. § 242 HGB erforderlich (vgl. auch<br />

Erl. zu Ziff. 4.1. Bilanz). Dies wiederum setzt eine Bewertung<br />

der Wirtschaftsgüter auf den Stichtag der Eröffnungsbilanz<br />

voraus. Die Gr<strong>und</strong>sätze der Bewertung <strong>und</strong> Bilanzierung<br />

ergeben sich aus den Vorschriften zum Jahresabschluss<br />

(zum Aufbau der Bilanz vgl. Anlage 2 zu § 7 Abs. 1 EigVO;<br />

Erl. zu Ziff. 4.1).<br />

Gemäß § 12 Abs. 2 EigBG ist für Eigenbetriebe nach § 116<br />

Abs. 1 GO LSA (wirtschaftliche Unternehmen) ein angemes-<br />

Seite 35 von 107

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!