10.07.2012 Aufrufe

Eine Handreichung des Ministeriums des Innern und des ...

Eine Handreichung des Ministeriums des Innern und des ...

Eine Handreichung des Ministeriums des Innern und des ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

− die Verbindlichkeiten<br />

1.2 Jahresgewinn/Jahresverlust<br />

1.2.1 Summe der Erträge<br />

1.2.2 Summe der Aufwendungen<br />

(Posten E der Passivseite der Bilanz)<br />

(Nichtzutreffen<strong>des</strong> streichen)<br />

(Posten 1 bis 4, 9 bis 11, 15 <strong>und</strong> 17 der GuV-Rechnung)<br />

(Posten 5 bis 8, 12, 13, 16, 18, 20 <strong>und</strong> 21 der GuV-Rechnung)<br />

2 Verwendung <strong>des</strong> Jahresgewinns/Behandlung <strong>des</strong> Jahresverlustes<br />

2.1 bei einem Jahresgewinn:<br />

a) zur Tilgung <strong>des</strong> Verlustvortrags<br />

b) zur Einstellung in Rücklagen<br />

c) zur Abführung an den Haushalt <strong>des</strong> Aufgabenträgers<br />

d) auf neue Rechnung vorzutragen<br />

2.2 bei einem Jahresverlust:<br />

a) zu tilgen aus dem Gewinnvortrag<br />

b) aus dem Haushalt <strong>des</strong> Aufgabenträgers auszugleichen<br />

c) auf neue Rechnung vorzutragen<br />

Trifft die mit der Rechnungsprüfung beauftragte Stelle keine<br />

eigenen Feststellungen zum Jahresabschluss, zu Prüfungsbericht<br />

<strong>und</strong> zum Vermerk <strong>des</strong> Wirtschaftsprüfers, leitet sie<br />

diese dem Aufgabenträger <strong>und</strong> der Kommunalaufsicht in<br />

der nach Formblatt 8 (Anlage) vorgesehenen Fassung zu, §<br />

14 Abs. 2 EigVO. 38<br />

Der Beschluss über die Feststellung <strong>des</strong> Jahresabschlusses<br />

<strong>und</strong> die Entlastung der Betriebsleitung ist ortsüblich bekanntzumachen.<br />

Gleichzeitig sind der Jahresabschluss, der<br />

Lagebericht <strong>und</strong> die Erfolgsübersicht an sieben Tagen öf-<br />

38 Satz 2 <strong>des</strong> Feststellungsvermerks (Anlage 8 zu § 14) bedarf einer<br />

Korrektur in der Weise, dass der Begriff „Wirtschaftsführung“ durch<br />

„Buchführung“ zu ersetzen ist.<br />

Seite 52 von 107

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!