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Eine Handreichung des Ministeriums des Innern und des ...

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Vomh<strong>und</strong>ertsatz aufzulösen, der einem durchschnittlichen<br />

Abschreibungssatz entspricht.<br />

Die aktivische Absetzung der Ertragszuschüsse vermindert<br />

den Informationswert der Bilanz; ferner vermindern sich<br />

außer dem Buchwert der bezuschussten Anlage auch die<br />

Jahresabschreibungen, die dann nur noch von dem durch<br />

den Zuschuss geminderten Buchwert der Anlage berechnet<br />

werden können.<br />

Im Falle <strong>des</strong> Bruttoausweises wird die bezuschusste Anlage<br />

ungemindert mit den Anschaffungs- <strong>und</strong> Herstellungskosten<br />

aktiviert; die Abschreibungen bleiben unvermindert. Dem<br />

Passivposten C sind dann jährlich diejenigen Teilbeträge zu<br />

entnehmen, die an der Wirtschaftlichkeit der bezuschussten<br />

Betriebsleistung fehlen; d.h., der auf den bezuschussten Teil<br />

der Anlage entfallende Abschreibungsaufwand wird durch<br />

die ertragswirksame Auflösung <strong>des</strong> gebildeten Passivpostens<br />

kompensiert. Die Bildung einer Erneuerungsrücklage, die<br />

bei Kürzung der Anschaffungs- <strong>und</strong> Herstellungskosten <strong>und</strong><br />

der dementsprechenden Berechnung der Abschreibungen<br />

auf der Gr<strong>und</strong>lage der verminderten Anschaffungs- <strong>und</strong><br />

Herstellungskosten erforderlich wird, ist entbehrlich.<br />

Kapitalzuschüsse der öffentlichen Hand, die die Gemeinde<br />

für den Eigenbetrieb erhalten hat, sind dem Eigenkapital<br />

zuzuführen, § 7 Abs. 3 Satz 5 EigBG.<br />

Die Liquiditäts- <strong>und</strong> Sanierungshilfen (vgl. Richtlinie über die<br />

Gewährung von Liquiditäts- sowie Zins- <strong>und</strong> Tilgungshilfen<br />

für Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung in Sachsen-<br />

Anhalt (Sanierungshilfe-Richtlinie), RdErl. <strong>des</strong> MI vom<br />

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