Eine Handreichung des Ministeriums des Innern und des ...
Eine Handreichung des Ministeriums des Innern und des ...
Eine Handreichung des Ministeriums des Innern und des ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
während ein Verlust eine Ausgabe im Vermögensplan darstellt<br />
(vgl. Formblatt 1, Anlage 1 zu § 2 Abs. 1 EigVO).<br />
c) Beziehungen zwischen dem Wirtschaftsplan <strong>und</strong> dem<br />
Gemeindehaushalt<br />
Der Wirtschaftsplan <strong>des</strong> Eigenbetriebes ist dem Haushaltsplan<br />
der Gemeinde beizufügen (vgl. auch Erl. zu II. 3.); er ist<br />
eine verbindliche Anlage zum Haushaltsplan.<br />
Sieht der Wirtschaftsplan auf der Einnahmenseite Zuwendungen<br />
zur Eigenkapitalaufstockung <strong>und</strong> zum Verlustausgleich<br />
sowie Darlehen der Gemeinde an den Eigenbetrieb<br />
<strong>und</strong> auf der Ausgabenseite Ablieferungen von Gewinnen,<br />
von Konzessionsabgaben, Verwaltungskostenbeiträgen <strong>und</strong><br />
eventuelle Kapitalentnahmen sowie Tilgungen von Darlehen<br />
vor, müssen die veranschlagten Beträge ihre Entsprechungen<br />
auch im Haushaltsplan der Gemeinde haben.<br />
Seite 45 von 107