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Eine Handreichung des Ministeriums des Innern und des ...

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Steuerung <strong>und</strong> Kontrolle können<br />

aber im Gesellschaftsvertrag bestimmt<br />

werden.<br />

Nach § 37 Abs. 1 GmbH-Gesetz<br />

kann im Gesellschaftsvertrag genau<br />

festgelegt werden, in welchem<br />

Umfange die Geschäftsführer die<br />

Gesellschaft nach außen vertreten<br />

dürfen <strong>und</strong> dass sie außerdem an<br />

die Beschlüsse der Gesellschafter<br />

geb<strong>und</strong>en sind. De facto ist damit<br />

ein Weisungsrecht der Gesellschafter<br />

gegenüber der Geschäftsführung<br />

gegeben.<br />

gesetzlich geregelt <strong>und</strong> demzufolge<br />

der Gestaltung durch die Satzung<br />

entzogen. Der Absicherung kommunaler<br />

Aufsichts-, Kontroll- <strong>und</strong><br />

Weisungsrechte sind folglich enge<br />

Grenzen gesetzt.<br />

GmbH & AG<br />

Nach § 119 Abs. 1 letzer Satz GO LSA kann der Gemeinderat den gemeindlichen<br />

Vertretern in der Gesellschafterversammlung z.B. zu Punkten<br />

der Tagesordnung Weisungen erteilen, soweit nicht Vorschriften <strong>des</strong><br />

Gesellschaftsrecht dem entgegenstehen.<br />

7. Steuerliche Behandlung<br />

GmbH & AG<br />

Kapitalgesellschaften (GmbH/AG) sind nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG unbeschränkt<br />

körperschaftsteuerpflichtig <strong>und</strong> nach § 2 Abs. 2 GewStG in jedem<br />

Fall gewerbesteuerpflichtig. Sämtliche Einkünfte der GmbH/AG sind<br />

als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu behandeln.<br />

Das nach steuerlichen Vorschriften zu ermittelnde zu versteuernde Einkommen<br />

unterliegt, soweit es nicht für Ausschüttungen verwendet wird,<br />

einem Körperschaftsteuersatz von derzeit 45 % (§ 23 Abs. 1 KStG).<br />

Für ausgeschüttete Gewinne beträgt der Steuersatz derzeit 30 % (§ 27<br />

Abs. 1 KStG).<br />

Die Körperschaftsteuerbelastung im Falle der Ausschüttung <strong>des</strong> Gewinns<br />

erhöht sich noch durch die zu entrichtende Kapitalertragssteuer. Die<br />

Kapitalgesellschaft hat eine Kapitalertragsteuer i.H.v. 25 % der<br />

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