Eine Handreichung des Ministeriums des Innern und des ...
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3.2.3. Aufstellung <strong>des</strong> Finanzplanes<br />
Der fünfjährige Finanzplan besteht aus einer Übersicht über<br />
die Entwicklung der Finanzierungsmittel <strong>und</strong> <strong>des</strong> Finanzierungsbedarfs<br />
<strong>des</strong> Vermögensplans (entsprechend der für<br />
diesen vorgeschriebenen Ordnung) <strong>und</strong> einer Übersicht über<br />
die Entwicklung der Einnahmen <strong>und</strong> Ausgaben <strong>des</strong> Eigenbetriebes<br />
die sich auf die Haushalts- <strong>und</strong> Finanzplanung<br />
<strong>des</strong> Aufgabenträgers auswirken (§ 4 Abs. 1 EigVO). Die Finanzplanung<br />
ist mit dem Wirtschaftsplan vorzulegen; der<br />
Finanzplanungszeitraum umfasst das laufende Jahr, das<br />
nächste Jahr, für das der Wirtschaftsplan aufgestellt wird,<br />
sowie drei weitere Finanzplanungsjahre.<br />
Beispiel: Im Jahr 1998 wird der Wirtschaftsplan für 1999 aufgestellt,<br />
damit umfasst der Finanzplanungszeitraum die Jahre:<br />
Formblatt 10 (Anlage 10) (zu § 15)<br />
(gekürzte Darstellung)<br />
Finanzplan <strong>und</strong> Investitionsprogramm für die Jahre 19.. bis 19..<br />
A. Finanzplan<br />
Geschäfts 1 2 3<br />
Kontengruppe, Bezeichnung jahr Planjahr Folgejahr<br />
-untergruppe<br />
1998 1999 2001 2002 2003<br />
I. Erfolgsplan<br />
1. Erträge (Ordnung wie Erfolgsplan)<br />
2. Aufwendungen (Ordnung wie Erfolgsplan)<br />
I I. Vermögensplan<br />
1. Einnahmen (Ordnung wie Vermögensplan)<br />
2. Ausgaben (Ordnung wie Vermögensplan)<br />
Tausend DM<br />
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