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ÖPNV-Arbeitsgruppe Digitalfunk<br />

Betriebliche Anfor<strong>de</strong>rungen an ein digitales Betriebsbün<strong>de</strong>lfunksystem DBB im ÖPNV<br />

Strahlungsleistung<br />

Maximal zulässige äquivalente Strahlungsleistung<br />

Die äquivalente Strahlungsleistung beschreibt die Leistung, die eine isotrope Strahlungs-quelle<br />

(dann heißt sie äquivalente isotrope Strahlungsleistung) o<strong>de</strong>r ein Halbwellendipol<br />

(dann heißt sie äquivalente o<strong>de</strong>r effektive Strahlungsleistung) anstelle <strong>de</strong>r tatsächlich<br />

verwen<strong>de</strong>ten Strahlungsquelle am selben Ort abgeben müsste, um - jeweils im selben<br />

Abstand betrachtet - die gleiche Leistungsflussdichte zu erzeugen wie die tatsächlich verwen<strong>de</strong>te<br />

Strahlungsquelle.<br />

Gebräuchlich sind auch folgen<strong>de</strong> Definitionen:<br />

EIRP = engl. Abkürzung für Equivalent Isotropic Radiated Power, zu <strong>de</strong>utsch:<br />

Äquivalente isotrope Strahlungsleistung<br />

Produkt <strong>de</strong>r von einem Funksen<strong>de</strong>r in eine Antenne eingespeisten Leistung und<br />

<strong>de</strong>m absoluten Gewinn <strong>de</strong>r Antenne in einer gegebenen Richtung.<br />

ERP = engl. Abkürzung für Equivalent Radiated Power, zu <strong>de</strong>utsch:<br />

Äquivalente Strahlungsleistung<br />

o<strong>de</strong>r Effective Radiated Power, zu <strong>de</strong>utsch:<br />

Effektive Strahlungsleistung<br />

Produkt <strong>de</strong>r von einem Funksen<strong>de</strong>r in eine Antenne eingespeisten Leistung und<br />

<strong>de</strong>m auf einen verlustfreien Halbwellendipol in Hauptstrahlrichtung bezogenen<br />

Gewinn dieser Antenne in einer gegebenen Richtung.<br />

Tonruf<br />

Aussendung von Tonfrequenzen als Anrufsignal o<strong>de</strong>r zur Steuerung von Funkanlagen.<br />

Überleiteinrichtung<br />

Technische Einrichtung, die eine Verbindung und damit die Kommunikation zwischen einer<br />

Landfunkstelle und einer an<strong>de</strong>ren o<strong>de</strong>r mit einem öffentlichen Telekommunikationsnetz erlaubt.<br />

Übertragungswege<br />

Telekommunikationsanlagen in Form von Kabel- o<strong>de</strong>r Funkverbindungen mit ihren<br />

übertragungstechnischen Einrichtungen als Punkt-zu-Punkt o<strong>de</strong>r Punkt-zu-Mehrpunkt-<br />

Verbindungen mit einem bestimmten Informationsdurchsatzvermögen (Bandbreite o<strong>de</strong>r Bitrate)<br />

einschließlich ihrer Abschlusseinrichtungen.<br />

Unerwünschte Aussendung<br />

Gesamtheit <strong>de</strong>r Nebenaussendungen und Außerband-Aussendungen.<br />

Zugeteilter Kanal; zugeteiltes Frequenzband<br />

Funkfrequenzkanal o<strong>de</strong>r Funkfrequenzband, innerhalb <strong>de</strong>ssen die Aussendung einer gegebenen<br />

Funkstelle genehmigt ist.<br />

Zugeteilte Frequenz<br />

Mittenfrequenz <strong>de</strong>s zugeteilten Kanals einer Sen<strong>de</strong>stelle.<br />

Zusammenschaltung<br />

Netzzugang, <strong>de</strong>r die physische und logische Verbindung von Telekommunikationsnetzen<br />

herstellt, um Nutzern, die an verschie<strong>de</strong>nen Telekommunikationsnetzen angeschaltet sind, die<br />

mittelbare o<strong>de</strong>r unmittelbare Kommunikation zu ermöglichen.<br />

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